Rentenreform 2026: Das kommt auf Selbstständige und Unternehmen zu

Ende Juni hat die Rentenkommission 33 Vorschläge vorgelegt, die den Grundstein für die Rentenreform 2026 bilden sollen. Die Bundesregierung hat angekündigt, die Vorschläge allesamt umzusetzen – und dafür noch in diesem Jahr die entsprechenden Gesetze zu verabschieden. Was das für Selbstständige und Unternehmen bedeutet, liest du hier.

Zuletzt aktualisiert am 16.07.2026
© THAWEERAT - stock.adobe.com

Warum gibt es eine Rentenreform?

Aufgrund der demografischen Entwicklung finanzieren immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner, was zur Folge hat, dass die Beiträge steigen, das Rentenniveau aber sinkt. Um dem entgegenzuwirken und das Rentensystem langfristig zu stabilisieren, setzt die Bundesregierung auf ein umfangreiches Maßnahmenpaket.

Ziel der Reform ist es, den Beitragssatz in der Rentenversicherung zu senken und mit einem Zusammenspiel aus gesetzlicher Rente, betrieblicher und privater Altersvorsorge das Versorgungsniveau zu erhöhen.

Im Folgenden findest du einen Auszug der geplanten Maßnahmen, die für Selbstständige und Unternehmen wichtig sind.

Rentenversicherungspflicht für Selbstständige

Die Rentenkommission schlägt eine Rentenversicherungspflicht für alle Selbstständigen vor, die nicht bereits über ein verpflichtendes System (wie z. B. die Künstlersozialkasse) abgesichert sind. Ziel ist es, die Rentenversicherung zu einer Versicherung für alle Erwerbstätigen zu machen.

Die Regelung soll dabei für neue Selbstständige gelten. Wer schon heute selbstständig tätig ist, hat die Möglichkeit, sich gegen eine Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung zu entscheiden.

Die Höhe der Rentenversicherungsbeiträge richtet sich i. d. R. nach dem Regelbeitrag. Dieser liegt im Jahr 2026 bundeseinheitlich bei 735,63 Euro. Bisher kann auf Wunsch auch ein einkommensgerechter Beitrag gezahlt werden. Gründer können sich innerhalb der ersten drei Jahre nach Aufnahme ihrer Tätigkeit für den halben Regelbeitrag entscheiden.

Minijob soll abgeschafft werden

Ein Thema hat besonders hohe Wellen geschlagen: Die geplante Abschaffung des Minijobs. Die Kommission sieht nur eine Ausnahme für Schülerinnen und Schüler vor.

Laut Minijob-Zentrale üben derzeit über 6,5 Millionen Menschen einen gewerblichen Minijob aus. Sie sind von Sozialabgaben und Einkommensteuer befreit und genießen damit einen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus, der nun wegfallen soll. Arbeitgeber zahlen bisher etwa 30 Prozent an Abgaben, darunter 2 Prozent Pauschalsteuer, 15 Prozent Rentenversicherung und 13 Prozent Krankenversicherung.

Für Unternehmen würde die Streichung von Minijobs vor allem weniger Flexibilität bei der Personalplanung bedeutet. Auch die Planungssicherheit durch überschaubare, pauschale Ausgaben und der geringe administrative Aufwand würden wegfallen.

Mit der Abschaffung der Minijobs wäre auch der Midijob passé. Noch ist jedoch unklar, ob es eine Abschaffung des Minijobs tatsächlich geben wird. Bundeskanzler Friedrich Merz hat eine Entscheidung zur umstrittenen Abschaffung auf den Herbst vertagt.

Info

Aktuelle Vorhaben in Bezug auf den Minijob

Auch wenn eine Abschaffung im Raum steht, werden derzeit verschiedene Gesetzentwürfe diskutiert, die Auswirkungen auf den Minijob haben. Hier ein Überblick:

  • Mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz wurde nun eine Erhöhung des Krankenkassenbeitrags für gewerbliche Minijobs auf voraussichtlich 17,5 Prozent beschlossen. Diese Änderung gilt ab dem 1. Januar 2027.
  • Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz sieht vor, dass Arbeitgeber ab dem 1. Januar 2027 den vollen Beitragssatz von 3,6 Prozent in der Pflegeversicherung zahlen müssen.
  • Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung äußert sich in seinem Programm für Aufschwung und Beschäftigung ebenfalls zum Thema Minijob. Laut diesem soll der Pauschalsteuersatz von 2 auf 5 Prozent angehoben werden.

Kapitalgedeckte Alterssicherung

Um das Rentenniveau nicht nur zu stabilisieren, sondern mittelfristig auch zu erhöhen, empfiehlt die Rentenkommission eine kapitalgedeckte Alterssicherung. Hierfür soll der Beitragssatz der Rentenversicherung um 2 Prozent steigen – diese Erhöhung soll je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen werden. Nach schwedischem Vorbild sollen die Beiträge zentral verwaltet und am Kapitalmarkt angelegt werden.

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) soll ausgeweitet werden

Noch in diesem Jahr soll im Dialog mit Arbeitgebern und Gewerkschaften darüber beraten werden, die betriebliche Altersvorsorge auszuweiten. Ziel ist es, gesetzliche Regelungen auf den Weg zu bringen, die eine nahezu flächendeckende Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge sicherstellen.

Höhere Grenze für Altersteilzeit

Derzeit liegt die Grenze für Altersteilzeit bei 55 Jahren. Diese soll auf 58 Jahre angehoben werden. Zudem soll das Blockmodell wegfallen. Bei diesem Modell war es möglich, die Altersteilzeit in zwei Phasen aufzuteilen, bei denen in der ersten Phase voll und in der zweiten Phase nicht mehr gearbeitet wird.

Anhebung des Renteneintrittsalters

Die Regelaltersgrenze für den Eintritt in die Rente soll angehoben und moderat an die Lebenserwartung angepasst werden – und zwar im Verhältnis 2:1 in Bezug auf die Erwerbs- und die Rentenphase. Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes bedeutet das eine schrittweise Erhöhung der Regelaltersgrenze in den Jahren 2031 bis 2041 von 67 auf 67,5 Jahre.