ElektroG: Was kleine Unternehmen über das Elektrogesetz wissen müssen

Elektrogeräte gehören zu den am schnellsten wachsenden Abfallströmen in Europa. Damit alte Geräte nicht im Hausmüll landen, gibt es in Deutschland das Elektro- und Elektronikgerätegesetz, auch als Elektrogerätegesetz bekannt (ElektroG). Es setzt die europäische WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical and Electronic Equipment) um und regelt, wie Elektrogeräte registriert, gekennzeichnet und am Ende ihres Lebenszyklus entsorgt werden müssen. Für kleine Unternehmen ist das Gesetz oft relevanter als gedacht. Denn im Elektrogesetz gilt als „Hersteller“ nicht nur der Produzent eines Geräts. Auch Händler oder Importeure können darunterfallen. Wenn du Elektrogeräte verkaufst, solltest du deshalb prüfen, welche Pflichten für dein Unternehmen gelten.

Zuletzt aktualisiert am 13.04.2026
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Definition

Was ist das ElektroG und was regelt es?

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) regelt den Umgang mit Elektroaltgeräten in Deutschland. Es verpflichtet Hersteller und Vertreiber unter anderem dazu,

  • Elektrogeräte zu registrieren
  • Geräte korrekt zu kennzeichnen
  • Altgeräte zurückzunehmen
  • eine umweltgerechte Entsorgung zu organisieren

Ziel des Gesetzes ist es, Ressourcen zu schonen und Schadstoffe aus dem Hausmüll fernzuhalten. Gleichzeitig sollen wertvolle Rohstoffe aus alten Geräten zurückgewonnen werden.

Welche Geräte fallen unter das Elektrogesetz?

Grundsätzlich gilt das Elektrogesetz für alle Geräte, die Strom oder elektromagnetische Felder nutzen, um zu funktionieren.

Dazu zählen

  • Haushaltsgeräte wie Staubsauger oder Kühlschränke
  • IT- und Telekommunikationsgeräte wie Computer oder Router
  • Unterhaltungselektronik wie Fernseher oder Lautsprecher
  • Beleuchtung, zum Beispiel LED-Leuchten
  • elektrische Werkzeuge
  • elektronisches Spielzeug

Für Entsorgung und Recycling werden diese Geräte bestimmten Gerätekategorien und Sammelgruppen zugeordnet.

Welche ElektroG-Sammelgruppen gibt es?

Sammelgruppe (SG)Beispiele
SG1 – WärmeüberträgerKühlschränke, Klimageräte
SG2 – BildschirmeFernseher, Monitore
SG3 – LampenLED- und Energiesparlampen
SG4 – GroßgeräteWaschmaschinen, Geschirrspüler
SG5 – Kleingeräte und ITSmartphones, Router, Toaster
SG6 – PhotovoltaikmoduleSolarmodule

Die Zuordnung erfolgt bei der Registrierung bei der Stiftung EAR

Wer genau ist vom ElektroG betroffen?

Das Elektrogesetz richtet sich in erster Linie an Unternehmen, die Elektro- oder Elektronikgeräte auf den deutschen Markt bringen. Dazu gehören nicht nur klassische Hersteller.

Als Hersteller im Sinne des ElektroG (§ 3 ElektroG) gilt auch, wer:

  • Elektrogeräte unter eigener Marke verkauft,
  • Geräte aus dem Ausland nach Deutschland importiert,
  • oder Geräte erstmals in Deutschland in Verkehr bringt.

Für kleine Unternehmen ist das besonders wichtig. Denn auch ein Händler kann rechtlich als Hersteller gelten, zum Beispiel, wenn er Produkte aus dem Ausland einkauft und unter eigenem Namen verkauft. Hersteller mit Sitz außerhalb der EU müssen zusätzlich einen in Deutschland ansässigen Bevollmächtigten benennen, der die gesetzlichen Pflichten stellvertretend übernimmt.

Neben Herstellern sind auch Händler und Vertreiber vom ElektroG betroffen. Sie müssen unter bestimmten Voraussetzungen Altgeräte zurücknehmen und Verbraucher über Entsorgungsmöglichkeiten informieren.

Rolle

BeispielPflichten nach ElektroG
HerstellerUnternehmen produziert Elektrogeräte und verkauft sie in DeutschlandRegistrierung bei der Stiftung EAR, Kennzeichnung der Geräte, Finanzierung der Entsorgung
ImporteurHändler importiert Elektrogeräte aus Nicht-EU-Ländern und verkauft sie in DeutschlandGilt rechtlich als Hersteller und muss die gleichen Pflichten erfüllen
Händler / VertreiberOnline-Shop oder Einzelhändler verkauft ElektrogeräteRücknahmepflicht für Altgeräte unter bestimmten Voraussetzungen (§ 17 ElektroG), Informationspflichten gegenüber Kunden
ZuliefererUnternehmen liefert Komponenten für ElektrogeräteIn der Regel keine direkte Registrierungspflicht, aber Mitwirkung bei Produktinformationen möglich
EndverbraucherPrivatpersonen oder Unternehmen nutzen ElektrogeräteMüssen Altgeräte getrennt entsorgen und dürfen sie nicht im Hausmüll beseitigen

Achtung

Auch kleine Händler sollten überprüfen, ob sie als Hersteller gelten

Viele kleine Onlinehändler fallen unbemerkt unter die Herstellerdefinition, besonders beim Import von Produkten aus Nicht-EU-Ländern. Um Komplikationen und Rechtsverstöße zu vermeiden, solltest du unbedingt überprüfen, ob der Herstellerbegriff nicht auch für dich gilt.

Registrierungspflicht nach § 6 ElektroG

Bevor du ein Elektrogerät verkaufen darfst, musst du es registrieren lassen. Die Registrierung erfolgt bei der Stiftung EAR (Elektro-Altgeräte Register). Dort erhältst du eine WEEE-Registrierungsnummer.

Wichtig: Ohne diese Registrierung dürfen Elektrogeräte nicht in Verkehr gebracht werden. Das Inverkehrbringen ohne gültige Registrierung ist eine Ordnungswidrigkeit. Zusätzlich zur Registrierungspflicht nach § 6 ElektroG regelt § 12 ElektroG die Kennzeichnungspflicht: Jedes Gerät muss mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sein.

Für die Anmeldung erforderlich:

  • Gerätekategorie
  • Marke des Produkts
  • Nutzung (privat oder gewerblich)

Das Elektrogesetz sieht auch Ausnahmen vor. Folgende Geräte müssen nicht registriert werden:

  • bestimmte militärische Geräte
  • Geräte für Forschung und Entwicklung
  • große ortsfeste Industrieanlagen

Diese Ausnahmen sind jedoch eng gefasst. Im Zweifel solltest du prüfen, ob dein Produkt unter das ElektroG fällt.

So läuft die ElektroG-Registrierung ab

Wenn du Elektrogeräte verkaufen willst, läuft die Registrierung meist so ab:

  1. Registrierung bei der Stiftung EAR beantragen
  2. Gerät einer Kategorie zuordnen
  3. Garantie für Entsorgung hinterlegen
  4. WEEE-Nummer erhalten
  5. Geräte korrekt kennzeichnen

Erst danach dürfen die Produkte verkauft werden.

Info

Was steckt hinter der WEEE?

WEEE steht für Waste Electrical and Electronic Equipment. Dabei handelt es sich um eine EU-Richtlinie zur Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten. Das deutsche ElektroG setzt diese WEEE-Richtlinie in nationales Recht um. Deshalb erhalten registrierte Hersteller auch eine WEEE-Registrierungsnummer.

Rücknahmepflicht nach § 17 ElektroG

Das Elektrogesetz verpflichtet Händler unter bestimmten Voraussetzungen zur Rücknahme von Elektroaltgeräten. Die Elektrogesetz-Rücknahmepflicht gilt je nach Verkaufsfläche und Sortiment. Online-Händler sind dabei genauso betroffen wie stationäre Geschäfte.

Wichtige Regeln:

  • Händler mit mehr als 400 m² Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte müssen Altgeräte zurücknehmen.
  • Für Online-Händler gilt die gleiche Regel, wenn ihre Lager- und Versandfläche für Elektro- und Elektronikgeräte diese Größe überschreitet.
  • Kleine Geräte bis 25 cm müssen meist auch ohne Neukauf zurückgenommen werden.
  • Große Geräte können Verbraucher häufig beimKauf eines neuen Geräts zurückgeben.

Wohin mit dem Elektroschrott?

Wenn Händler oder Hersteller nach dem Elektrogesetz Altgeräte von Verbrauchern zurücknehmen, dürfen sie diese nicht über den normalen Gewerbemüll entsorgen. Die korrekte Elektrogesetz-Entsorgung ist Pflicht: Die Geräte müssen über zugelassene Rücknahme- und Verwertungssysteme recycelt werden.

In der Praxis geben Händler die gesammelten Altgeräte in den häufigsten Fällen an beauftragte Entsorgungsunternehmen oder Herstellerrücknahmesysteme weiter. Hersteller sind nach dem Elektrogesetz verpflichtet, die Abholung, Behandlung und Verwertung der Altgeräte zu organisieren und zu finanzieren. Dafür müssen sie ein geeignetes Rücknahmekonzept gemäß ElektroG nachweisen und bei der Stiftung EAR hinterlegen.

Die Koordination erfolgt über die Stiftung EAR, die unter anderem die Abholung von Altgeräten aus kommunalen Sammelstellen den registrierten Herstellern zuweist.

Praxisbeispiel

Ein kleiner Online-Shop verkauft LED-Leuchten unter eigener Marke und importiert sie aus Asien. Obwohl der Händler die Geräte nicht selbst produziert, gilt er rechtlich als Hersteller im Sinne des ElektroG.

Er muss deshalb:

  • seine Produkte bei der Stiftung EAR registrieren
  • eine WEEE-Nummer beantragen
  • Geräte korrekt kennzeichnen
  • Rücknahmepflichten erfüllen

Ohne diese Schritte dürfen die Produkte nicht verkauft werden.

Achtung

Typische Fehler beim ElektroG

Diese Fehler treten sehr häufig bezüglich des ElektroG auf:

  • Verkauf von Geräten ohne Registrierung
  • falsche Einschätzung der Herstellerrolle
  • fehlende Kennzeichnung der Geräte
  • unklare Informationen zur Rückgabe von Altgeräten

Solche Verstöße können zu Abmahnungen oder Bußgeldern bis zu 100.000 Euro führen.

Checkliste: So bereitest du dich auf das ElektroG vor

Schritt

Maßnahme
Rolle prüfenKläre, ob du rechtlich als Hersteller giltst
Produkte prüfenFallen eine Geräte unter das Elektrogesetz?
RegistrierungMelde deine Geräte bei der Stiftung EAR an
KennzeichnungKennzeichne Geräte korrekt
RücknahmeInformiere Kunden über Rückgabemöglichkeiten
Gesetz beobachtenBehalte Änderungen im ElektroG im Blick

Häufige Fragen zum ElektroG

Welche Produkte fallen unter das Elektrogesetz?

 

Grundsätzlich fallen alle Geräte unter das Elektrogesetz, die auf Strom oder elektromagnetische Felder angewiesen sind. Dazu gehören:

  • Haushaltsgeräte
  • IT-Geräte
  • Unterhaltungselektronik
  • Beleuchtung
  • elektrische Werkzeuge
  • elektrisches Spielzeug
  • Solarmodule

Ausgenommen sind unter anderem große ortsfeste Industrieanlagen und bestimmte militärische Geräte.

Was darf seit Januar 2025 nicht mehr in den Restmüll?

 

Seit Januar 2025 dürfen Altbatterien und Geräte mit fest verbauten Batterien nicht mehr über den Restmüll entsorgt werden. Auch Elektrokleingeräte wie Smartphones, Tablets oder Ladegeräte gehören grundsätzlich nicht in den Hausmüll, sondern müssen über Sammelstellen oder den Händler zurückgegeben werden.

Für welchen Elektroschrott bekommt man Geld?

 

Das ElektroG sieht keine direkte Vergütung für abgegebenen Elektroschrott vor. Wer jedoch Altgeräte mit noch vorhandenen Materialien wie Kupfer, Edelmetallen oder funktionsfähigen Bauteilen besitzt, kann diese gezielt über Ankaufsportale oder Recyclinghöfe mit Rückkauf-Service verwerten lassen. Für Geschäftskunden bieten manche Entsorgungsunternehmen auch kostenpflichtige Aufkauf-Modelle für größere Gerätemengen an.