Definition
Was ist das ElektroG und was regelt es?
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) regelt den Umgang mit Elektroaltgeräten in Deutschland. Es verpflichtet Hersteller und Vertreiber unter anderem dazu,
- Elektrogeräte zu registrieren
- Geräte korrekt zu kennzeichnen
- Altgeräte zurückzunehmen
- eine umweltgerechte Entsorgung zu organisieren
Ziel des Gesetzes ist es, Ressourcen zu schonen und Schadstoffe aus dem Hausmüll fernzuhalten. Gleichzeitig sollen wertvolle Rohstoffe aus alten Geräten zurückgewonnen werden.
Welche Geräte fallen unter das Elektrogesetz?
Grundsätzlich gilt das Elektrogesetz für alle Geräte, die Strom oder elektromagnetische Felder nutzen, um zu funktionieren.
Dazu zählen
- Haushaltsgeräte wie Staubsauger oder Kühlschränke
- IT- und Telekommunikationsgeräte wie Computer oder Router
- Unterhaltungselektronik wie Fernseher oder Lautsprecher
- Beleuchtung, zum Beispiel LED-Leuchten
- elektrische Werkzeuge
- elektronisches Spielzeug
Für Entsorgung und Recycling werden diese Geräte bestimmten Gerätekategorien und Sammelgruppen zugeordnet.
Welche ElektroG-Sammelgruppen gibt es?
| Sammelgruppe (SG) | Beispiele |
|---|---|
| SG1 – Wärmeüberträger | Kühlschränke, Klimageräte |
| SG2 – Bildschirme | Fernseher, Monitore |
| SG3 – Lampen | LED- und Energiesparlampen |
| SG4 – Großgeräte | Waschmaschinen, Geschirrspüler |
| SG5 – Kleingeräte und IT | Smartphones, Router, Toaster |
| SG6 – Photovoltaikmodule | Solarmodule |
Die Zuordnung erfolgt bei der Registrierung bei der Stiftung EAR
Wer genau ist vom ElektroG betroffen?
Das Elektrogesetz richtet sich in erster Linie an Unternehmen, die Elektro- oder Elektronikgeräte auf den deutschen Markt bringen. Dazu gehören nicht nur klassische Hersteller.
Als Hersteller im Sinne des ElektroG (§ 3 ElektroG) gilt auch, wer:
- Elektrogeräte unter eigener Marke verkauft,
- Geräte aus dem Ausland nach Deutschland importiert,
- oder Geräte erstmals in Deutschland in Verkehr bringt.
Für kleine Unternehmen ist das besonders wichtig. Denn auch ein Händler kann rechtlich als Hersteller gelten, zum Beispiel, wenn er Produkte aus dem Ausland einkauft und unter eigenem Namen verkauft. Hersteller mit Sitz außerhalb der EU müssen zusätzlich einen in Deutschland ansässigen Bevollmächtigten benennen, der die gesetzlichen Pflichten stellvertretend übernimmt.
Neben Herstellern sind auch Händler und Vertreiber vom ElektroG betroffen. Sie müssen unter bestimmten Voraussetzungen Altgeräte zurücknehmen und Verbraucher über Entsorgungsmöglichkeiten informieren.
Rolle | Beispiel | Pflichten nach ElektroG |
|---|---|---|
| Hersteller | Unternehmen produziert Elektrogeräte und verkauft sie in Deutschland | Registrierung bei der Stiftung EAR, Kennzeichnung der Geräte, Finanzierung der Entsorgung |
| Importeur | Händler importiert Elektrogeräte aus Nicht-EU-Ländern und verkauft sie in Deutschland | Gilt rechtlich als Hersteller und muss die gleichen Pflichten erfüllen |
| Händler / Vertreiber | Online-Shop oder Einzelhändler verkauft Elektrogeräte | Rücknahmepflicht für Altgeräte unter bestimmten Voraussetzungen (§ 17 ElektroG), Informationspflichten gegenüber Kunden |
| Zulieferer | Unternehmen liefert Komponenten für Elektrogeräte | In der Regel keine direkte Registrierungspflicht, aber Mitwirkung bei Produktinformationen möglich |
| Endverbraucher | Privatpersonen oder Unternehmen nutzen Elektrogeräte | Müssen Altgeräte getrennt entsorgen und dürfen sie nicht im Hausmüll beseitigen |
Achtung
Auch kleine Händler sollten überprüfen, ob sie als Hersteller gelten
Viele kleine Onlinehändler fallen unbemerkt unter die Herstellerdefinition, besonders beim Import von Produkten aus Nicht-EU-Ländern. Um Komplikationen und Rechtsverstöße zu vermeiden, solltest du unbedingt überprüfen, ob der Herstellerbegriff nicht auch für dich gilt.
Registrierungspflicht nach § 6 ElektroG
Bevor du ein Elektrogerät verkaufen darfst, musst du es registrieren lassen. Die Registrierung erfolgt bei der Stiftung EAR (Elektro-Altgeräte Register). Dort erhältst du eine WEEE-Registrierungsnummer.
Wichtig: Ohne diese Registrierung dürfen Elektrogeräte nicht in Verkehr gebracht werden. Das Inverkehrbringen ohne gültige Registrierung ist eine Ordnungswidrigkeit. Zusätzlich zur Registrierungspflicht nach § 6 ElektroG regelt § 12 ElektroG die Kennzeichnungspflicht: Jedes Gerät muss mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sein.
Für die Anmeldung erforderlich:
- Gerätekategorie
- Marke des Produkts
- Nutzung (privat oder gewerblich)
Das Elektrogesetz sieht auch Ausnahmen vor. Folgende Geräte müssen nicht registriert werden:
- bestimmte militärische Geräte
- Geräte für Forschung und Entwicklung
- große ortsfeste Industrieanlagen
Diese Ausnahmen sind jedoch eng gefasst. Im Zweifel solltest du prüfen, ob dein Produkt unter das ElektroG fällt.
So läuft die ElektroG-Registrierung ab
Wenn du Elektrogeräte verkaufen willst, läuft die Registrierung meist so ab:
- Registrierung bei der Stiftung EAR beantragen
- Gerät einer Kategorie zuordnen
- Garantie für Entsorgung hinterlegen
- WEEE-Nummer erhalten
- Geräte korrekt kennzeichnen
Erst danach dürfen die Produkte verkauft werden.
Info
Was steckt hinter der WEEE?
WEEE steht für Waste Electrical and Electronic Equipment. Dabei handelt es sich um eine EU-Richtlinie zur Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten. Das deutsche ElektroG setzt diese WEEE-Richtlinie in nationales Recht um. Deshalb erhalten registrierte Hersteller auch eine WEEE-Registrierungsnummer.
Rücknahmepflicht nach § 17 ElektroG
Das Elektrogesetz verpflichtet Händler unter bestimmten Voraussetzungen zur Rücknahme von Elektroaltgeräten. Die Elektrogesetz-Rücknahmepflicht gilt je nach Verkaufsfläche und Sortiment. Online-Händler sind dabei genauso betroffen wie stationäre Geschäfte.
Wichtige Regeln:
- Händler mit mehr als 400 m² Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte müssen Altgeräte zurücknehmen.
- Für Online-Händler gilt die gleiche Regel, wenn ihre Lager- und Versandfläche für Elektro- und Elektronikgeräte diese Größe überschreitet.
- Kleine Geräte bis 25 cm müssen meist auch ohne Neukauf zurückgenommen werden.
- Große Geräte können Verbraucher häufig beimKauf eines neuen Geräts zurückgeben.
Wohin mit dem Elektroschrott?
Wenn Händler oder Hersteller nach dem Elektrogesetz Altgeräte von Verbrauchern zurücknehmen, dürfen sie diese nicht über den normalen Gewerbemüll entsorgen. Die korrekte Elektrogesetz-Entsorgung ist Pflicht: Die Geräte müssen über zugelassene Rücknahme- und Verwertungssysteme recycelt werden.
In der Praxis geben Händler die gesammelten Altgeräte in den häufigsten Fällen an beauftragte Entsorgungsunternehmen oder Herstellerrücknahmesysteme weiter. Hersteller sind nach dem Elektrogesetz verpflichtet, die Abholung, Behandlung und Verwertung der Altgeräte zu organisieren und zu finanzieren. Dafür müssen sie ein geeignetes Rücknahmekonzept gemäß ElektroG nachweisen und bei der Stiftung EAR hinterlegen.
Die Koordination erfolgt über die Stiftung EAR, die unter anderem die Abholung von Altgeräten aus kommunalen Sammelstellen den registrierten Herstellern zuweist.
Praxisbeispiel
Ein kleiner Online-Shop verkauft LED-Leuchten unter eigener Marke und importiert sie aus Asien. Obwohl der Händler die Geräte nicht selbst produziert, gilt er rechtlich als Hersteller im Sinne des ElektroG.
Er muss deshalb:
- seine Produkte bei der Stiftung EAR registrieren
- eine WEEE-Nummer beantragen
- Geräte korrekt kennzeichnen
- Rücknahmepflichten erfüllen
Ohne diese Schritte dürfen die Produkte nicht verkauft werden.
Achtung
Typische Fehler beim ElektroG
Diese Fehler treten sehr häufig bezüglich des ElektroG auf:
- Verkauf von Geräten ohne Registrierung
- falsche Einschätzung der Herstellerrolle
- fehlende Kennzeichnung der Geräte
- unklare Informationen zur Rückgabe von Altgeräten
Solche Verstöße können zu Abmahnungen oder Bußgeldern bis zu 100.000 Euro führen.
Checkliste: So bereitest du dich auf das ElektroG vor
Schritt | Maßnahme |
|---|---|
| Rolle prüfen | Kläre, ob du rechtlich als Hersteller giltst |
| Produkte prüfen | Fallen eine Geräte unter das Elektrogesetz? |
| Registrierung | Melde deine Geräte bei der Stiftung EAR an |
| Kennzeichnung | Kennzeichne Geräte korrekt |
| Rücknahme | Informiere Kunden über Rückgabemöglichkeiten |
| Gesetz beobachten | Behalte Änderungen im ElektroG im Blick |
Häufige Fragen zum ElektroG
Welche Produkte fallen unter das Elektrogesetz?
Grundsätzlich fallen alle Geräte unter das Elektrogesetz, die auf Strom oder elektromagnetische Felder angewiesen sind. Dazu gehören:
- Haushaltsgeräte
- IT-Geräte
- Unterhaltungselektronik
- Beleuchtung
- elektrische Werkzeuge
- elektrisches Spielzeug
- Solarmodule
Ausgenommen sind unter anderem große ortsfeste Industrieanlagen und bestimmte militärische Geräte.
Was darf seit Januar 2025 nicht mehr in den Restmüll?
Seit Januar 2025 dürfen Altbatterien und Geräte mit fest verbauten Batterien nicht mehr über den Restmüll entsorgt werden. Auch Elektrokleingeräte wie Smartphones, Tablets oder Ladegeräte gehören grundsätzlich nicht in den Hausmüll, sondern müssen über Sammelstellen oder den Händler zurückgegeben werden.
Für welchen Elektroschrott bekommt man Geld?
Das ElektroG sieht keine direkte Vergütung für abgegebenen Elektroschrott vor. Wer jedoch Altgeräte mit noch vorhandenen Materialien wie Kupfer, Edelmetallen oder funktionsfähigen Bauteilen besitzt, kann diese gezielt über Ankaufsportale oder Recyclinghöfe mit Rückkauf-Service verwerten lassen. Für Geschäftskunden bieten manche Entsorgungsunternehmen auch kostenpflichtige Aufkauf-Modelle für größere Gerätemengen an.