Zusammenfassung
Alles Wichtige zu EFRAG auf einen Blick
- Die EFRAG ist ein privater Verein mit Sitz in Brüssel, der auf Initiative der EU-Kommission gegründet wurde.
- In Abstimmung mit der EU-Kommission erarbeitet die EFRAG die europäischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS).
- Ziel ist es, durch die erarbeiteten Standards Klarheit und Rechtssicherheit herzustellen.
- Die ESRS sorgen außerdem für Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsberichten.
Definition
EFRAG: Definition
Der Begriff EFRAG steht für die European Financial Reporting Advisory Group. Der private Verein mit Sitz in Brüssel wurde 2001 auf Initiative der EU-Kommission gegründet und arbeitet unabhängig, aber im öffentlichen Interesse. Die Mitglieder setzen sich aus verschiedenen europäischen Interessengruppen zusammen – darunter Wirtschaftsprüfer, Industrieverbände, Gewerkschaften und zivilgesellschaftliche Organisationen. Der Verein organisiert seine Arbeit über Fachgremien und Ausschüsse, die sich regelmäßig treffen. Im Mittelpunkt stehen Konsultationen und transparente Verfahren, bei denen auch Unternehmen und andere Stakeholder mitwirken können.
Die EFRAG nimmt eine besondere Rolle bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung ein: Seit 2022 unterstützt sie die EU-Kommission durch technische Beratung im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), insbesondere durch Entwürfe für die europäischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS).
Die Aufgaben der EFRAG
Vor allem größere Unternehmen sind künftig verpflichtet, über Nachhaltigkeit zu berichten. Die Anforderungen stehen in der CSRD-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive). Die EFRAG liefert die passenden Standards dazu. Sie ist dabei in zwei Bereiche gegliedert:
- Finanzberichterstattung: Sie prüft internationale Rechnungslegungsstandards (IFRS) aus europäischer Sicht und berät die EU-Kommission.
- Nachhaltigkeitsberichterstattung: Hier erarbeitet sie die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Diese legen fest, wie Unternehmen über Nachhaltigkeit berichten müssen – z. B. zu Emissionen, Sozialstandards oder Lieferketten.
Achtung
Aktuelle Entwicklungen zur CSRD beachten
Ursprünglich sollten ab 2026 auch viele mittelständische Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte vorlegen. Die EFRAG legt die Regeln fest, wie diese Berichte inhaltlich aussehen sollen. Allerdings stehen durch das sog. Omnibus-Paket der EU Änderungen an dem Plan im Raum. Mit der Maßnahme „Stop-the-Clock“ wird die erstmalige Anwendung der CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung verschoben. Zudem sollen viele KMU nicht mehr unter den CSRD-Anwendungsbereich fallen. Lesen Sie hierzu auch: CRSD-Umsetzung.
Was regeln die EFRAG-Standards konkret?
Die von der EFRAG erarbeiteten ESRS geben klare Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Mit den ESRS wird die Berichterstattung standardisiert. Zudem wird mehr Transparenz gefördert. In den Nachhaltigkeitsstandards der EFRAG werden Vorgaben zu ökologischen, sozialen sowie governance-bezogenen Aspekten (ESG) erläutert und geregelt. Sie sind vor allem wesentlich für Unternehmen, die unter die EU-Richtlinie CSRD fallen.
Die EFRAG berücksichtigt dabei verschiedene Unternehmensgrößen – für KMU sind vereinfachte Standards in Arbeit. Hier sei erneut auf das EU-Omnibus-Paket verwiesen.
Vorteile der Arbeit der EFRAG für Unternehmen und Investoren
Die Arbeit der EFRAG ist für Unternehmer von Bedeutung. Durch die erarbeiteten Standards werden Klarheit und Rechtssicherheit hergestellt. Gerade bei der ersten Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten suchen Firmen nach Orientierung. Die Standards können dies geben.
Außerdem tragen sie zur Vergleichbarkeit der Berichte innerhalb der EU bei. Das schafft beim Thema Nachhaltigkeit auch mehr Glaubwürdigkeit.
Da immer mehr Banken und Investoren ESG-Daten anfordern, sind standardisierte Berichte von Vorteil. Diese können den Erfolg von Kreditverhandlungen beeinflussen. Das schafft auch Wettbewerbsvorteile.
Checkliste: So können Unternehmen mit der ESG-Berichterstattung starten
Die EFRAG gibt Unternehmen keine „fertige Schablone“ an die Hand. Doch mit den Standards liefert sie einen Rahmen. Unternehmen können wie folgt vorgehen:
- Prüfen Sie, ob und wann Ihr Unternehmen betroffen ist (z. B. durch CSRD).
- Binden Sie relevante Abteilungen ein (z. B. Controlling, HR, Einkauf).
- Legen Sie fest, welche ESG-Daten bereits vorliegen – und welche fehlen.
- Nutzen Sie Schulungen oder Leitfäden. Bilden Sie Ihre Mitarbeiter entsprechend weiter.
- Beginnen Sie mit einer Wesentlichkeitsanalyse (was ist für Ihr Unternehmen wirklich relevant?).
Achtung
ESG-Umsetzung ist zeitintensiv
Unternehmen sollten frühzeitig mit dem Prozess der ESG-Vorbereitung starten. Auch wenn sie ggf. erst später berichtspflichtig sind – der Umsetzungsaufwand ist enorm, vor allem, wenn erforderliche Daten und Konsolidierung fehlen. Investoren oder Banken fragen schon jetzt ESG-Informationen ab.
Ausblick: Was bedeutet das für die Zukunft?
Die Bedeutung von Nachhaltigkeitsberichterstattung ist nicht zu unterschätzen. Für viele Firmen wird sie zur Pflicht. Doch auch für Unternehmen, die nicht gesetzlich verpflichtet sind, bringt die Nachhaltigkeitsberichterstattung Vorteile. Für sie gibt es die Möglichkeit der freiwilligen Berichterstattung, für die ebenfalls Standards (VSME) entwickelt wurden.
Immer mehr Banken, Investoren und auch Verbraucher interessieren sich für die Nachhaltigkeitsaktivitäten von Unternehmen. Nachhaltigkeitsberichte können gezielt zur Kommunikation eingesetzt werden. Durch die freiwillige Einhaltung der von der EFRAG erarbeiteten Standards sind die veröffentlichten ESG-Daten vergleichbar. Unternehmen, die besonders nachhaltig sind – beispielsweise durch einen bemerkenswert niedrigen Energieverbrauch - können sich strategisch von Mitbewerbern abheben.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird also prüfbar, vergleichbarundrelevant für den Geschäftserfolg. Die EFRAG schafft dafür die Grundlage. Wer die Entwicklungen im Blick behält, kann Risiken frühzeitig erkennen – und Chancen nutzen.