Zusammenfassung
Insolvenzantrag bei Unternehmen
- Ein Insolvenzantrag wird bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung notwendig.
- Ein Insolvenzverfahren wird nur auf Antrag und bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes nach §§ 17-19 InsO eröffnet – und nicht etwa von Amts wegen.
- Der Ablauf des Verfahrens ist gesetzlich in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt.
- Antragsberechtigt ist bei Kapitalgesellschaften jedes Mitglied des Vertretungsorgans (Geschäftsführer, Vorstand), bei Personengesellschaften jeder persönlich haftende Gesellschafter
- Bei Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) und Überschuldung (§ 19 InsO) besteht eine Antragspflicht gem. § 15a InsO. Der Antrag ist bei Zahlungsunfähigkeit binnen drei Wochen und bei Überschuldung binnen sechs Wochen zu stellen.
- Das Ziel des Insolvenzverfahrens ist die Gläubigerbefriedigung.
Definition
Insolvenz: Definition und Grundlagen
Eine Insolvenz beschreibt den Zustand der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eines Unternehmens. Sie führt zu einem Verfahren, das darauf abzielt, Gläubiger anteilig zu befriedigen uund das Unternehmen zu entschulden sowie gegebenenfalls zu sanieren oder zu liquidieren. Das Insolvenzverfahren wird durch die Insolvenzordnung (InsO) geregelt.
Das Ziel der Insolvenz
Eine Insolvenz kann auch Chancen bieten.
- Gläubiger sollen gemeinschaftlich befriedigt werden, um Vermögensverluste zu minimieren.
- Ziel ist häufig die Sanierung des Unternehmens. Eine Insolvenz kann aber auch zur Liquidation eines Unternehmens führen.
- Im Fokus stehen die Erhaltung des Unternehmens und der Arbeitsplätze.
- Seit 2021 dauert ein Insolvenzverfahren maximal drei Jahre.
Privatinsolvenz und Firmeninsolvenz – Unterschiede
Privatinsolvenzen und Firmeninsolvenzen unterscheiden sich wesentlich.
Privatinsolvenz
- Betrifft natürliche Personen, die nicht selbstständig oder unternehmerisch tätig sind.
- Ziel ist die Restschuldbefreiung nach Abschluss des Verfahrens.
Firmeninsolvenz
- Auch Regelinsolvenz genannt und gilt für Unternehmer und Selbstständige.
- Unternehmen mit weniger als 20 Gläubigern können zwar in einigen Fällen Privatinsolvenz beantragen. Üblich ist aber ein Regelinsolvenzverfahren.
Wann muss ein Insolvenzantrag gestellt werden?
Ein Insolvenzantrag ist bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung verpflichtend. Die Antragspflicht ist in § 15a InsO geregelt.
- Der Antrag muss spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit gestellt werden.
- Im Falle einer Überschuldung muss der Antrag spätestens sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung gestellt werden (wenn nicht zugleich Zahlungsunfähigkeit vorliegt).
- Maßgeblich ist das Vorliegen des Insolvenzgrundes und nicht der Zeitpunkt der Kenntniserlangung.
Wer kann einen Insolvenzantrag stellen?
- Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit einen Antrag zu stellen, um Insolvenzverschleppung zu vermeiden.
- Bei juristischen Personen (GmbH, AG unter anderem) ist das Vertretungsorgan zur Antragstellung verpflichtet,
- bei GmbH & Co. KG, OHG, GbR, bei der kein Gesellschafter eine natürliche Person ist, besteht eine Antragspflicht für die Gesellschafter (oder Abwickler).
- Ist eine Gesellschaft führungslos, besteht eine Antragspflicht für Gesellschafter einer GmbH und für Aufsichtsratsmitglieder einer AG bzw. einer Genossenschaft.
- Schuldner können einen Eigenantrag stellen, um aktiv am Verfahren teilzunehmen.
- Gläubiger können Fremdanträge stellen, wenn Zahlungsunfähigkeit befürchtet wird. Dafür müssen sie die offenen Forderungen belegen können, um einen Insolvenzantrag stellen zu können. Etwa mit Mitteilungen über Zahlungseinstellungen oder Nachweise einer Pfändung.
Das Insolvenzantragsformular
Das Antragsformular für die Insolvenz erhalten Sie im Justizportal von Bund und Ländern.
- Es gibt unterschiedliche Formulare für Verbraucher-, Regel- und europäische Insolvenzverfahren.
- Auch frühere Versionen für Verfahren vor Oktober 2020 stehen zur Verfügung.
Erforderliche Angaben im Insolvenzantrag
Ein Insolvenzantrag unterliegt bestimmten formellen Anforderungen.
- Angaben zum Unternehmen, z. B. Mitarbeiterzahl und Liquiditätssituation.
- Vermögensverzeichnis mit Aktiva und Passiva der Bilanz.
- Gläubigerverzeichnis mit Forderungshöhe und Reihenfolge der Gläubiger.
Der Ablauf eines Insolvenzverfahrens
Das Insolvenzverfahren gliedert sich in drei Phasen:
- Eröffnung des Verfahrens
- Prüfungs- und Berichtstermine
- Entscheidung über die Zukunft des Unternehmens
Eröffnung des Verfahrens
- Der Antrag wird zu Beginn geprüft und ein Insolvenzverwalter bestellt.
- Sicherheitsmaßnahmen sichern den Geschäftsbetrieb während des Verfahrens.
Prüfungs- und Berichtstermine
- Hierbei werden die Gläubigerforderungen geprüft.
- Berichtstermine geben einen Einblick in den Zustand des Unternehmens.
Entscheidung über die Zukunft des Unternehmens
- Dabei werden Sanierung, übertragende Sanierung oder Liquidation beschlossen.
- Die Gläubigerversammlung entscheidet über das weitere Vorgehen.
Der Insolvenzplan
Ein Insolvenzplan kann den Erhalt des Unternehmens ermöglichen.
- Der Plan beschreibt alternative Maßnahmen zur gesetzlichen Regelung.
- Er wird von Schuldnern oder Insolvenzverwaltern ausgearbeitet und den Gläubigern vorgelegt.
- Ein bekanntes Beispiel ist die Rettung von Galeria Karstadt Kaufhof durch einen Insolvenzplan.
Sobald ein Insolvenzgrund vorliegt und eine Antragspflicht besteht, muss ein Insolvenzantrag gestellt werden. Es kommt also nicht auf den Zeitpunkt der Kenntnisnahme von dem Insolvenzgrund an. Sind Sie also Vertretungsorgan oder antragspflichtiger Gesellschafter, sollten Sie jederzeit sorgfältig zu prüfen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt. Mit Lexware behalten Sie die Finanzen Ihres Unternehmens stets im Blick und können frühzeitig auf Zahlungsschwierigkeiten reagieren. Stellen Sie sicher, dass Sie bei einem Insolvenzantrag aktiv handeln, um alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.