Zusammenfassung
Der Kinderfreibetrag im Überblick
- Der Kinderfreibetrag steht allen Eltern zu und bietet ihnen einen großen steuerlichen Vorteil.
- Der Freibetrag wird jedes Jahr von der Bundesregierung neu berechnet und an die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst.
- Eltern haben auch Anspruch auf den Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf des Kindes bzw. der Kinder.
- Es gibt gewisse Altersgrenzen, die für den Anspruch auf den Kinderfreibetrag berücksichtigt werden müssen.
Definition
Was ist ein Kinderfreibetrag?
Der Kinderfreibetrag ist eine steuerliche Vergünstigung abseits des Kindergelds und orientiert sich am Existenzminimum. Während das Kindergeld monatlich ausgezahlt wird, reduziert der Kinderfreibetrag das zu versteuernde Einkommen. Dadurch wird die Steuerlast erheblich gesenkt – insbesondere bei höherem Einkommen. Der Betrag wird automatisch bei der Einkommensteuererklärung vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. In der Gehaltsabrechnung wirkt sich der Kinderfreibetrag daher zunächst nicht direkt aus. Zusätzlich gibt es den Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf. Während das Kindergeld monatlich ausgezahlt wird, reduziert der Kinderfreibetrag das zu versteuernde Einkommen. Dadurch wird die Steuerlast erheblich gesenkt – insbesondere bei höherem Einkommen.
Wie hoch ist der Kinderfreibetrag?
Der Kinderfreibetrag wird jedes Jahr an die Lebenshaltungskosten angepasst. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des sogenannten Existenzminimums. Dieser setzt sich aus dem finanziellen Mindestbedarf für lebensnotwendige Dinge zusammen. Dazu zählen für den Unterhalt unter anderem eine Unterkunft, Kleidung und Nahrung.
Der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf wird seit 2023 gewährt und liegt bei 4.260 Euro pro Kind.
Nachfolgend sehen Sie die Entwicklung der Freibeträge in den letzten Jahren sowie den aktuellen Betrag für 2026.
| Jahr | Jährlicher Kinderfreibetrag in € | Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf in € | Gesamt in € |
|---|---|---|---|
| 2026 | 6.828 | 2.928 | 9.756 |
| 2025 | 6.672 | 2.928 | 9.600 |
| 2024 | 6.612 | 2.928 | 9.540 |
| 2023 | 6.024 | 2.928 | 8.952 |
| 2022 | 5.620 | 2.928 | 8.548 |
| 2021 | 5.460 | 2.928 | 8.388 |
| 2020 | 5.172 | 2.640 | 7.812 |
| 2019 | 4.980 | 2.640 | 7.620 |
Info
Erhöhung im Jahr 2026
Bereits zum 1. Januar 2025 wurde der Kinderfreibetrag um 60 Euro auf 6.672 Euro pro Kalenderjahr angehoben. Im Jahr 2026 steigt er um weitere 156 Euro auf insgesamt 6.828 Euro pro Jahr.
Der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf bleibt mit 2.928 Euro unverändert. Die Gesamtsumme beträgt somit für 2026 9.756 Euro.
Bedeutung für Unternehmen
Auch Unternehmen sollten die Änderungen des Kinderfreibetrags jährlich prüfen, da diese Anpassungen potenziell die Steuerberechnung für Mitarbeiter mit Kindern beeinflussen können.
Was bedeutet Kinderfreibetrag 0,5 bzw. 1,0 auf der Lohnsteuerbescheinigung?
Auf der Gehaltsabrechnung erscheint der Kinderfreibetrag als Bestandteil der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung .
Bei getrennt veranlagten Eltern wird der Kinderfreibetrag auf beide Eltern aufgeteilt. Bei Eltern mit nur einem Kind wird in der Lohnsteuerbescheinigung die Zahl 0,5 vermerkt. Bei zwei Kindern steht dort die Zahl 1,0. Bei drei erhält jeder Elternteil 1,5 Freibeträge, und so setzt sich das Schema fort. Im Fall von getrennt lebenden Eltern spielt es keine Rolle, bei welchem Elternteil das Kind bzw. die Kinder leben.
Unter gewissen Umständen kann der gesamte Kinderfreibetrag auf ein Elternteil übertragen werden. Eine Übertragung ist möglich, wenn:
- es sich beim anderen um ein Stiefelternteil handelt, das das Kind adoptiert hat.
- der Vater des Kindes unbekannt ist.
- ein Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt.
- ein Elternteil im Ausland lebt.
- ein Elternteil verstorben ist.
Sie können den Kinderfreibetrag auch auf eine andere Person (z.B. ein Stiefelternteil oder ein Großelternteil) übertragen. Das ist möglich, wenn das Kind im Haushalt dieser Person lebt oder diese Unterhaltsverpflichtungen nachkommt (§ 32 Abs. 6 Satz. 6-11 des Einkommensteuergesetz).
Wer hat Anspruch auf den Kinderfreibetrag?
Anspruch auf den Kinderfreibetrag besteht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes. Sollte das Kind bis zum 21. Lebensjahr arbeitssuchend sein, wird die Zahlung verlängert. Lebt das Kind im Ausland, wird der Freibetrag abhängig von der wirtschaftlichen Situation des jeweiligen Landes ganz oder anteilig berücksichtigt.
Für Kinder mit einer Behinderung gelten Sonderregelungen. Kann sich ein Kind aufgrund einer Behinderung nicht selbst versorgen, wird der Kinderfreibetrag auch über das 25. Lebensjahr hinaus berücksichtigt. Das zählt auch dann, wenn die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetroffen ist.
Tipp
Information zur Anlage Kind
Füllen Sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung die Anlage Kind korrekt aus, damit der Kinderfreibetrag berücksichtigt wird.
Für wen lohnt sich der Kinderfreibetrag?
Auch wenn alle Eltern Anspruch auf den Kinderfreibetrag haben, sollte erst geprüft werden, ob es sich lohnt. Denn der Kinderfreibetrag ist nicht die einzige Unterstützung, die der Staat Eltern zukommen lässt. Es existiert daneben noch das Kindergeld, und Eltern dürfen nur eine Art der Steuererleichterung erhalten. Anders als beim Kinderfreibetrag müssen Sie das Kindergeld allerdings beantragen.
Ob es sich für Sie mehr lohnt, den Kinderfreibetrag statt des Kindergeldes zu erhalten, prüft das Finanzamt anhand der Günstigerprüfung nach Abgabe Ihrer Steuererklärung. Dabei werden die Steuern einmal mit und einmal ohne Einberechnung des Kinderfreibetrages ermittelt. Sollte die Differenz aus beiden Berechnungen größer sein als das Ihnen zustehende Kindergeld, ist der Kinderfreibetrag für Sie günstiger.
Info
Wichtig: Beachten der Steuerklassen
Nicht in allen Steuerklassen haben Sie Anspruch auf den Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag gehört zu den von dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) festgelegten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) und ist daher auch in Ihrer Gehaltsabrechnung vermerkt.
Allerdings haben die Lohnsteuerklassen 5 und 6 keinen Anspruch auf den Kinderfreibetrag. Daher ist dieser nur bei den Steuerklassen 1 bis 4 eingetragen.
Der Kinderfreibetrag: Kurz und Kompakt
Der Kinderfreibetrag entlastet Eltern steuerlich, indem das Existenzminimum der Kinder vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird. Zusammen mit dem Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf kann er die Steuerlast deutlich senken. Das Finanzamt prüft automatisch im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung, ob für die Eltern der Kinderfreibetrag oder das bereits gezahlte Kindergeld finanziell günstiger ist. Der Kinderfreibetrag gilt für leibliche, adoptierte und Pflegekinder. Er wird bis zu bestimmten Altersgrenzen berücksichtigt, mit Sonderregelungen für Kinder mit Behinderung.