Hintergrund
Aufgrund des 8. SGB IV-Änderungsgesetz sollen Arbeitgeber ab dem 01.01.2024 die Unbedenklichkeitsbescheinigungen (UBB) elektronisch bei den betroffenen Einzugsstellen (Krankenkassen, Berufsgenossenschaften) aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm oder aus dem SV-Meldeportal beantragen. Die Einzugsstellen sollen die UBB elektronisch an den antragstellenden Unternehmer zurück übermitteln (§ 108b Satz 1 und 2 SGB IV).
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Elektronische Unbedenklichkeitsbescheinigung: Alles auf einen Blick
Hinweise
- Die elektronische Anforderung der Unbedenklichkeitsbescheinigung ist in Lexware lohn+gehalt noch nicht möglich. (derzeit keine Pflichtanforderung der ITSG)
- Seit dem 05.09.2024 können Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung über das SV-Meldeportal anfordern.
- Alternativ bieten einige Krankenkassen an, über kasseneigene Portale die UBB zu beantragen. Hier haben Sie auch die Möglichkeit, die Unbedenklichkeitsbescheinigung "im Abo" anzufordern. Sie erhalten die UBB dann im angeforderten Turnus zur Verfügung gestellt.