Unbedenklichkeitsbescheinigung elektronisch anfordern

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) dient als Nachweis über die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Beitragszahlungspflichten als Arbeitgeber.

Hintergrund

Aufgrund des 8. SGB IV-Änderungsgesetz sollen Arbeitgeber ab dem 01.01.2024 die Unbedenklichkeitsbescheinigungen (UBB) elektronisch bei den betroffenen Einzugsstellen (Krankenkassen, Berufsgenossenschaften) aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm oder aus dem SV-Meldeportal beantragen. Die Einzugsstellen sollen die UBB elektronisch an den antragstellenden Unternehmer zurück übermitteln (§ 108b Satz 1 und 2 SGB IV).
Weitere Hintergrundinformationen erhalten Sie hier:
Elektronische Unbedenklichkeitsbescheinigung: Alles auf einen Blick

Hinweise

  • Die elektronische Anforderung der Unbedenklichkeitsbescheinigung ist in Lexware lohn+gehalt noch nicht möglich. (Die UBB ist derzeit keine Pflichtanforderung der ITSG)
  • Seit dem 05.09.2024 können Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung über das SV-Meldeportal anfordern.
    Im Portal haben Sie die Auswahl eine einmalige UBB zu beantragen oder die UBB im monatlichen, viertel- oder halbjährlichen Abonnement anzufordern. Die Rückmeldung erfolgt über das SV-Meldeportal.