Hintergrund
Aufgrund des 8. SGB IV-Änderungsgesetz sollen Arbeitgeber ab dem 01.01.2024 die Unbedenklichkeitsbescheinigungen (UBB) elektronisch bei den betroffenen Einzugsstellen (Krankenkassen, Berufsgenossenschaften) aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm oder aus dem SV-Meldeportal beantragen. Die Einzugsstellen sollen die UBB elektronisch an den antragstellenden Unternehmer zurück übermitteln (§ 108b Satz 1 und 2 SGB IV).
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Elektronische Unbedenklichkeitsbescheinigung: Alles auf einen Blick
Hinweise
- Die elektronische Anforderung der Unbedenklichkeitsbescheinigung ist in Lexware lohn+gehalt noch nicht möglich. (Die UBB ist derzeit keine Pflichtanforderung der ITSG)
- Seit dem 05.09.2024 können Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung über das SV-Meldeportal anfordern.
Im Portal haben Sie die Auswahl eine einmalige UBB zu beantragen oder die UBB im monatlichen, viertel- oder halbjährlichen Abonnement anzufordern. Die Rückmeldung erfolgt über das SV-Meldeportal.