Einkommensteuer-Rechner für Selbstständige und Freiberufler

Nicht jeder Selbstständige oder Freiberufler beschäftigt sich gerne mit Steuern. Doch an der Einkommensteuer führt kein Weg vorbei. Mit dem Einkommensteuer-Rechner berechnest du deine Steuerlast im Voraus.

  • Schnell: deine Einkommensteuer lässt sich in wenigen Schritten schätzen
  • Transparent: Alle Einkunftsarten und Freibeträge werden berücksichtigt
  • Informiert: Die Berechnung basiert auf aktuellen Steuerdaten 2025

Einkommensteuer für Selbstständige und Freiberufler berechnen

Um deine Steuerlast zu berechnen, gib im Rechner die geforderten Angaben ein. Der Einkommensteuer-Rechner übernimmt den Rest – schnell und zuverlässig.

Wichtig ist, dass du dein zu versteuerndes Einkommen kennst. Es ergibt sich aus:

  • dem Gewinn
  • abzüglich Vorsorgeaufwendungen (z. B. Kranken- und Pflegeversicherung)
  • Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen zählen ebenfalls nicht zum zvE

Außerordentliche Einkünfte sind unregelmäßige Einnahmen, die zum zvE hinzugerechnet werden, wie etwa Abfindungen. Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Aufstockungsbeträge des Arbeitgebers zur Altersteilzeit oder Elterngeld gelten als steuerfrei, erhöhen aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf das übrige zu versteuernde Einkommen.

Das Steuerjahr

Wähle das Jahr, für das die Steuer berechnet werden soll. Der Rechner berücksichtigt automatisch den passenden Grundfreibetrag.

Zu versteuerndes Einkommen

Das zvE ergibt sich aus allen Einkunftsarten nach Abzug von Werbungskosten, Betriebsausgaben, Vorsorgeaufwendungen oder Sonderausgaben.

Diese Einkunftsarten werden unterschieden:

  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
  • Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
  • gewerbliche Einkünfte
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • land- und forstwirtschaftliche Einkünfte
  • sonstige Einkünfte

Außerordentliche Einkünfte

Du unterliegst der sogenannten Fünftelregelung. Dazu zählen:

  • Abfindungen
  • Jubiläumszuwendungen

Bei Zusammenveranlagung sind beide Partner mit ihren außerordentlichen Einkünften zu berücksichtigen.

Entgeltersatzleistungen

Gib alle Lohnersatzleistungen an, z. B.:

Diese Leistungen bleiben steuerfrei, erhöhen aber den Steuersatz (Progressionsvorbehalt). Eine Ausnahme bildet das Bürgergeld: Es bleibt steuerfrei und ohne Einfluss auf den Steuersatz.

Kirchensteuer

Die Höhe variiert je nach Bundesland:

  • 8 % (Bayern, Baden-Württemberg)
  • 9 % (übrige Bundesländer)
  • 0 % (ohne Kirchenmitgliedschaft)

Ehegattensplitting

Bei gemeinsamer Veranlagung verdoppelt sich der Grundfreibetrag. Gib an, ob du zusammenveranlagt wirst.

So funktioniert der Einkommensteuer-Rechner

Ob haupt- oder nebenberuflich selbstständig – mit dem Lexware Einkommensteuer-Rechner kannst du deine Steuerbelastung bereits vor der Abgabe der Steuererklärung realistisch einschätzen. Die Grundlage der Berechnung bildet das sogenannte zu versteuernde Einkommen (zvE). Dieses umfasst Einkünfte aus:

  • selbstständiger oder nichtselbstständiger Tätigkeit
  • gewerblichen Tätigkeiten
  • Vermietung und Verpachtung
  • Kapitalanlagen

Das zvE wird nicht mit dem Brutto- oder Nettolohn gleichgesetzt. Es ergibt sich erst nach Abzug bestimmter Aufwendungen, Freibeträge und Sonderausgaben und wird vom Finanzamt im Steuerbescheid mitgeteilt.

So funktioniert die Einkommensteuer in Prozent

In Deutschland gilt für alle steuerpflichtigen Personen die Pflicht, Einkommensteuer an das Finanzamt zu zahlen – unabhängig davon, ob es sich um Angestellte, Selbstständige oder Freiberufler handelt. Während Arbeitnehmer die Steuer automatisch über den Lohnsteuerabzug entrichten, leisten Selbstständige Vorauszahlungen auf deine Einkommensteuer und gleichen die tatsächliche Steuerlast im Rahmen der Einkommensteuererklärung aus.

Grundfreibetrag und Steuersätze im Überblick

Im Einkommensteuergesetz (EStG) ist geregelt, wie hoch die Einkommensteuer ausfällt. Dabei gelten:

  • ein Grundfreibetrag für niedrige Einkommen
  • ein Spitzensteuersatz für hohe Einkommen

Die Steuersätze im Überblick:

  • Einstiegssatz: 14 %
  • Spitzensteuersatz: 42 %
  • Höchststeuersatz: 45 % (sog. Reichensteuer bei sehr hohen Einkommen)

Grundfreibetrag und Berechnung der Steuer

Der Grundfreibetrag wird jährlich angepasst. Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.348 Euro. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei, sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige.

Die Einkommensteuer ist progressiv gestaltet. Das bedeutet: Für jeden Euro, der den Grundfreibetrag übersteigt, steigt der Steuersatz.

Beispiel:
Auf den 12.097. Euro zahlst du 14 % Einkommensteuer – unabhängig davon, ob du 30.000 oder 200.000 Euro zvE hast.

Einkommensteuer bei nebenberuflicher Selbstständigkeit

Bist du nebenberuflich tätig, gibst du sowohl Einkünfte aus Festanstellung als auch Gewinne aus der Selbstständigkeit in der Steuererklärung an. Pauschalen für Betriebsausgaben sind je nach Beruf zulässig und vereinfachen die Gewinnermittlung.

Einkommensteuer für Selbstständige und Freiberufler

Selbstständige zahlen Einkommensteuer auf ihren Gewinn, also auf die Einnahmen abzüglich Betriebsausgaben, Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben. Die Steuer ist progressiv aufgebaut: Bis zum Grundfreibetrag von 12.096 € (2025) bleibt das Einkommen steuerfrei, danach steigt der Steuersatz von 14 % bis 45 %. Die Einkommensteuer wird vierteljährlich als Vorauszahlung geleistet und nach der Steuererklärung mit der tatsächlichen Steuerlast verrechnet. Mit einem Einkommensteuer-Rechner lässt sich die Steuerbelastung realistisch einschätzen.

Wann werden Einkommensteuervorauszahlungen fällig?

Wenn dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt, verlangt das Finanzamt vierteljährliche Einkommensteuervorauszahlungen. Diese ergeben sich entweder aus:

  • deiner Schätzung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
  • oder einem Steuerbescheid aus dem Vorjahr

Die Zahlungstermine für die Einkommensteuervorauszahlungen sind jeweils: 10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember

Nutze den Einkommensteuer-Rechner und prüfe mögliche Vorauszahlungen!

Vorauszahlungen anpassen – so geht‘s

Bei sinkenden Gewinnen oder geplanten Investitionen kannst du einen formlosen Antrag auf Herabsetzung stellen. Das Finanzamt prüft den Antrag und erlässt ggf. einen neuen Vorauszahlungsbescheid.

Die Steuerprogression 2025 im Überblick

Die Einkommensteuer steigt mit dem Einkommen. Der Steuertarif für 2025 sieht folgende Stufen vor:

  • Bis 12.096 €: steuerfrei
  • Ab 12.097 €: 14 % Einstiegssatz
  • Ab 62.810 €: 42 % Spitzensteuersatz
  • Ab 277.826 €: 45 % Höchststeuersatz (Reichensteuer)

Diese Staffelung entlastet niedrige Einkommen und belastet hohe Einkommen stärker.

Häufig gestellte Fragen zum Einkommensteuer-Rechner

Wie genau ist das Ergebnis des Einkommensteuer-Rechners?

 

Der Rechner liefert eine zuverlässige Schätzung deiner Einkommensteuerlast auf Basis des zu versteuernden Einkommens (zvE), des aktuellen Steuertarifs sowie deiner Angaben zu Kirchensteuer, Ehegattensplitting und Entgeltersatzleistungen. Das Ergebnis ersetzt jedoch keine individuelle Steuerberatung und keinen offiziellen Steuerbescheid. Faktoren wie detaillierte Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bleiben unberücksichtigt. Für die verbindliche Festsetzung ist weiterhin das Finanzamt zuständig.

Einkommensteuer- oder Lohnsteuerrechner?

 

Lohnsteuer und Einkommensteuer sind keine zwei verschiedenen Steuern – die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Arbeitnehmer entrichten sie automatisch über den Arbeitgeber, der die Steuer monatlich einbehält und ans Finanzamt abführt. Mit der Einkommensteuererklärung wird am Jahresende abgerechnet: Wer zu viel gezahlt hat, bekommt Geld zurück – wer zu wenig gezahlt hat, muss nachzahlen. Selbstständige und Freiberufler leisten hingegen direkte vierteljährliche Einkommensteuervorauszahlungen, da kein Arbeitgeber die Steuer für sie einbehält.

Daraus ergibt sich, welcher Rechner für dich der richtige ist:

  • Der Einkommensteuer-Rechner auf dieser Seite richtet sich an Selbständige und Freiberufler, die ihre eigene Steuerlast auf Basis des zu versteuernden Einkommens schätzen möchten.
  • Unser Lohnsteuerrechner ist hingegen für Arbeitgeber gedacht: Er berechnet, wie viel Lohnsteuer für einen Arbeitnehmer ans Finanzamt abzuführen ist – inklusive der Arbeitgeber-Anteile zur Sozialversicherung

Fällt auf die berechnete Einkommensteuer noch der Solidaritätszuschlag an?

 

Seit 2021 ist der Solidaritätszuschlag (kurz: Soli) für die große Mehrheit der Steuerzahlenden abgeschafft. Erst ab einer Einkommensteuer von rund 18.130 Euro (Einzelveranlagung, Stand 2025) greift eine Milderungszone; der volle Satz von 5,5 % wird erst bei deutlich höheren Steuerschulden fällig. Konkret bedeutet das: Für ein zvE bis etwa 96.820 Euro (Einzelveranlagung) fällt kein Soli an. Für Kapitalerträge gilt weiterhin der Soli auf die Abgeltungsteuer. Der Einkommensteuer-Rechner weist die Solizahlung gesondert aus, sofern du betroffen bist.

Wie ermittle ich mein zu versteuerndes Einkommen (zvE) als Selbstständiger oder Freiberufler?

 

Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus einer mehrstufigen Rechnung: Ausgangspunkt ist der Gewinn aus selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit (Einnahmen minus Betriebsausgaben, ermittelt per EÜR oder Bilanz). Davon werden Vorsorgeaufwendungen abgezogen (z. B. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, anteilig absetzbar), außerdem Sonderausgaben (z. B. Spenden, Riester-Rente) sowie außergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankheitskosten über der Zumutbarkeitsgrenze). Gegebenenfalls werden außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen hinzugerechnet (Fünftelregelung). Das Ergebnis ist das zvE, das du in den Rechner eingibst. Je niedriger das zvE, desto niedriger die Steuerlast. Es lohnt sich daher, alle abzugsfähigen Positionen vollständig zu erfassen.

Müssen Gewerbetreibende neben der Einkommensteuer auch Gewerbesteuer zahlen?

 

Ja – Selbstständige mit einem Gewerbebetrieb zahlen zusätzlich zur Einkommensteuer Gewerbesteuer an die Gemeinde. Freiberufler (z. B. Ärzte, Anwälte, Journalisten, Künstler) sind von der Gewerbesteuer befreit. Die Gewerbesteuer wird pauschal auf die Einkommensteuer angerechnet, sodass es in vielen Fällen zu keiner echten Doppelbelastung kommt. Der Einkommensteuer-Rechner berücksichtigt keine Gewerbesteuer – er berechnet ausschließlich die Einkommensteuerlast. Wenn du deine Gewerbesteuerlast berechnen willst, kannst du dafür unseren Gewerbesteuer-Rechner nutzen.

Eignet sich der Rechner, um meine vierteljährlichen Einkommensteuervorauszahlungen zu planen?

 

Wenn du deinen voraussichtlichen Jahresgewinn kennst oder abschätzen kannst, liefert der Rechner eine gute Grundlage für die Planung deiner Vorauszahlungen. Teile den berechneten Jahressteuerbetrag durch vier und du erhältst den Richtwert für jede Vorauszahlung (fällig jeweils am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember). Liegt dein tatsächlicher Gewinn am Ende des Jahres höher oder niedriger als erwartet, kannst du beim Finanzamt formlos eine Anpassung der Vorauszahlungen beantragen.