Arbeitszeitrechner

Mit unserem smarten Arbeitszeitrechner können Sie schnell und einfach die tägliche Arbeitszeit berechnen. Hierfür brauchen Sie lediglich die Daten von Arbeitsbeginn und Arbeitsende sowie die Pausen einzutragen.

  • Einfach: Wenige Angaben bis zur Berechnung.
  • Schnell: Sekundenschnelles Ergebnis nach Eingabe.
  • Übersichtlich: Ergebnisse der Arbeitszeit in netto und brutto inklusive Pausenzeiten auf einen Blick.

Arbeitszeit berechnen: So funktioniert es

Wenn Sie die tägliche, wöchentliche oder monatliche Arbeitszeit berechnen wollen, benötigen Sie nur wenige Eckdaten:

  • Arbeitsbeginn
  • Arbeitsende
  • Pausen

Haben Sie die genauen Zeiten eingetragen, erhalten Sie schnell und einfach die Arbeits- und Pausenzeiten detailliert aufgeschlüsselt – sowohl in Stunden und Minuten als auch in Kommaschreibweise.

Tipp

Automatische Berechnung bei elektronischer Zeiterfassung

Erfassen Sie Ihre Arbeitszeiten bereits durch eine elektronische Zeiterfassung, werden die gesetzlich geregelten Pausen automatisch abgezogen.

Arbeitsbeginn und Arbeitsende eintragen

In den kostenlosen Arbeitszeitrechner tragen Sie den Arbeitsbeginn und das Arbeitsende ein. Normalerweise beginnt die Arbeitszeit, wenn Sie den Arbeitsort betreten, und sie endet, wenn sie ihn wieder verlassen. Sie können die Uhrzeiten minutengenau eingeben, sodass Sie ein Ergebnis der genauen Arbeitszeiten erhalten.

Nehmen wir an, der Arbeitsbeginn ist um 9 Uhr. Diese Uhrzeit tragen Sie in die erste Zeile des Arbeitszeitrechners ein. Sind Sie um 18 Uhr mit der Arbeit fertig, geben Sie diese Uhrzeit als Arbeitsende ein.

Tipp

Korrekte Arbeitszeit im Stundenrechner auch bei Nachtarbeit

Bei einer Nachtschicht erkennt der Stundenrechner ebenfalls die korrekte Zeit. Beginnt die am Abend um 22 Uhr und endet am nächsten Tag um 6 Uhr, ermittelt der Rechner die Arbeitsstunden in ihrer richtigen Anzahl.

Arbeitszeitrechner mit Pausen nutzen

Um die tatsächliche Arbeitszeit zu ermitteln, müssen Sie neben dem Arbeitsbeginn und Arbeitsende zusätzlich die Pausen berücksichtigen. Das ist mit dem smarten Arbeitszeitenrechner ebenfalls möglich.

Tipp

Bruttoarbeitszeit vs. Nettoarbeitszeit

Es gilt zwischen Bruttoarbeitszeit mit Pausen und Nettoarbeitszeit ohne Pausen zu unterscheiden. Letztere ist die tatsächliche Arbeitszeit gemäß §2 ArbZG (Arbeitszeitgesetz).

Grundsätzlich unterliegen die Pausen gesetzlichen Regelungen. Diese gelten sowohl für Angestellte in Vollzeit als auch in Teilzeit. Der Gesetzgeber schreibt laut §4 des ArbZG sogenannte Ruhepausen vor. Die gesetzlichen Pausen richten sich nach der Gesamtarbeitszeit:

  • 6 bis 9 Stunden Arbeit: mindestens 30 Minuten Pause
  • Mehr als 9 Stunden Arbeit: mindestens 45 Minuten Pause

Die Pausen müssen Beschäftigte nicht am Stück nehmen. Sie können diese auch über den Tag verteilen. Wichtig ist nur, dass die einzelnen Pausenblöcke mindestens 15 Minuten lang sein müssen.

Hinzu kommen Pausen, die Ihre Angestellten zusätzlich nehmen. In dem Online-Arbeitszeitrechner haben Sie die Möglichkeit, bis zu 4 Pausen einzutragen. Sie können die Felder auch komplett leer lassen, wenn Sie keine Pause gemacht haben. Das trifft beispielsweise zu, wenn Sie den Arbeitszeitrechner für Teilzeit-Beschäftigte nutzen.

Info

Ruhepausen vs. Ruhezeiten

Es besteht laut §5 ArbZG ein Unterschied zwischen Ruhepausen und Ruhezeiten. Mit Ruhepausen sind die Unterbrechungen an einem Arbeitstag gemeint. Bei Ruhepausen geht es um die Phase zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn am nächsten Tag. Das müssen mindestens 11 Stunden sein. Ausnahmen gibt es beispielsweise bei Beschäftigten in Krankenhäusern oder wenn die Ruhezeiten an anderer Stelle wieder ausgeglichen werden.

Tägliche und wöchentliche Arbeitszeit ausrechnen

Mit dem Arbeitszeitrechner ermitteln Sie die Stunden, die Ihre Mitarbeiter täglich, wöchentlich und monatlich leisten. Um die tägliche Arbeitszeit zu berechnen, nehmen Sie die Dauer vom Arbeitsbeginn bis zum Arbeitsende abzüglich der Pausen. So erhalten Sie die tatsächlichen Arbeitsstunden für einen Tag. Um die wöchentlichen Arbeitszeiten zu berechnen, werden die täglichen Stunden pro Tag aufaddiert.

Ausgabe auch in Dezimalangabe

Das Ergebnis gibt der Arbeitsstundenrechner sowohl in Stunden und Minuten als auch in Dezimal-Darstellung aus. Bei einer Brutto-Arbeitszeit von 8 Stunden und 30 Minuten ergibt das 8,5 Stunden. Die Pause von 45 Minuten sind 0,75 Stunden. Daraus ergibt sich eine Netto-Arbeitszeit von 7,75 Stunden bzw. 7 Stunden und 45 Minuten.

Der Arbeitszeitrechner in dezimaler Darstellung erleichtert es Ihnen, die Summe zu bilden, um die wöchentliche Stundenanzahl zu berechnen. Haben Sie als Arbeitgeber eine Wochenstundenzahl von 40 Stunden mit Ihren Beschäftigten vereinbart, muss der Arbeitnehmer noch 32,25 Stunden arbeiten.

Arbeitsstunden berechnen

Laut §3 ArbZG liegt die maximale Arbeitszeit bei 48 Stunden pro Woche, die Arbeitnehmer nicht überschreiten dürfen. Das entspricht maximal 8 Stunden pro Tag, wenn die Beschäftigten von Montag bis Samstag arbeiten.

Überschreitungen dieser 8 Stunden müssen Arbeitnehmer innerhalb von 24 Wochen ausgleichen. In diesem Fall darf die tägliche Stundenanzahl phasenweise bis zu 10 Stunden betragen. Durchschnittlich dürfen Sie die 8 Stunden allerdings nicht überschreiten.

Tipp

Überstunden berechnen und im Blick behalten

Die wöchentliche Arbeitszeit ist meist vertraglich geregelt. In einer Vollzeitbeschäftigung beträgt sie meist 40 Stunden pro Woche – in Teilzeit entsprechend weniger. Ob die wöchentlichen Arbeitsstunden Ihrer Mitarbeiter die vereinbarte Arbeitszeit überschreiten, finden Sie mit dem Arbeitszeitenrechner einfach heraus.

Mit Lohnabrechnungsprogrammen wie Lexware lohn+gehalt können Sie zudem die Stunden Ihrer Mitarbeiter einfach erfassen und behalten den Überblick über geleistete Überstunden etc.

Info

Abweichungen durch betriebsbedingte Arbeitszeiten

Ist in Ihrem Unternehmen beispielsweise freitags eine betriebliche Arbeitszeit von 8 – 12 Uhr festgelegt, müssen die Stunden entsprechend auf die anderen Tage aufgeteilt werden. Arbeiten Ihre Beschäftigen Montag bis Donnerstag jeweils 9 Stunden und Freitag 4 Stunden, ergibt das auch eine Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche.