Nutzen Sie unsere kostenlose Quittungsvorlage und passen Sie diese zum Beispiel bei Barzahlungen auf Ihre Bedürfnisse an.
Quittungen sind in manchen Bereichen ein wichtiger Bestandteil von Zahlungsabläufen. Früher noch mussten Verkäufer, Handwerker und Co. regelmäßig diese Belege ausstellen. Heutzutage sind Quittungen wegen moderner Kassensysteme und bargeldlosen Transaktionen nicht mehr so verbreitet.
Definition
Unter einer Quittung versteht man ein schriftliches Dokument, das einen geschäftlichen Vorgang zwischen zwei Parteien belegt. Insofern ist wichtig, diese Belege aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist von Quittungen liegt bei 10 Jahren.
Vor allem, wer eine Barzahlung tätigt, kann eine Quittung einfordern. So steht es auch in § 386 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
Sogenannte “schriftliche Empfangsbekenntnisse” sind auf dreierlei Weise wichtig:
Wie bei vielen anderen Dokumenten in der Welt der Buchhaltung auch, gibt es beim Erstellen von Quittungen einiges zu beachten, damit sie alle rechtlichen Anforderungen in Bezug auf Form und Inhalt erfüllen.
Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage für Quittungen, die Sie individuell anpassen und digital ausfüllen können. So sparen Sie sich jede Menge Zeit und können dieses Muster immer wieder nutzen.
Sie wollen oder müssen eine Quittung ausstellen und wissen nicht wie? Sie haben auch keinen Quittungsblock zur Hand? Unser Musterbeispiel hilft ihnen dabei, keine essenziellen Bestandteile zu vergessen und alle nötigen Angaben zu machen. Der Gesetzgeber hat hier klare formale und inhaltliche Punkte formuliert.
Folgende Punkte sollte das Dokument in jedem Fall enthalten:
Unterschreiben muss derjenige, der den Betrag entgegengenommen hat.
Übrigens: Auch bei Privatkäufen können Quittungen nach unserer Vorlage ausgestellt werden. Dann lassen Sie den Punkt zur Mehrwertsteuer einfach unberücksichtigt und streichen ihn weg.
Achtung
Sind Sie Kleinunternehmer und erreichen eine gewisse Umsatzgrenze nicht, weisen Sie auf Quittungen wie bei Rechnungen keine Umsatzsteuer aus. Sie müssen dann den Hinweis auf Steuerbefreiung nach der Kleinunternehmerregelung auf dem Beleg formulieren.
Fragen Sie sich nun, ob eine Rechnung oder ein Kassenbon Quittungen sind oder als solche verwendet werden können? Tatsächlich gibt es hier eindeutige Unterschiede: