AfA & Nutzungsdauer
Abschreibung stationärer Aufzüge
Stationäre Aufzüge gelten steuerlich als abnutzbare Wirtschaftsgüter. Laut AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 15 Jahre. Diese Vorgabe basiert auf der Übersicht für allgemein verwendbare Anlagegüter, kurz AV-Tabelle. Sie ist anwendbar auf alle Aufzüge, die nach dem 31.12.2000 angeschafft oder hergestellt wurden.
Bitte beachte bei der Abschreibung von stationären Aufzügen:
Die genannte Nutzungsdauer ergibt sich aus Erfahrungswerten der Finanzverwaltung und wird im Rahmen steuerlicher Außenprüfungen als Referenz herangezogen. Sie stellt eine Richtschnur dar, wie lange ein stationärer Aufzug üblicherweise wirtschaftlich genutzt werden kann.
Abweichungen sind zulässig, wenn du eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer glaubhaft belegen kannst. Dabei kann es auf Faktoren wie Nutzungsintensität, Beanspruchung oder technologische Entwicklungen ankommen. Oft hängt die geeignete Abschreibung auch von branchenspezifischen Gegebenheiten ab. Besprich individuelle Besonderheiten frühzeitig mit deinem Steuerberater. Das schafft Sicherheit bei der Wahl der richtigen AfA-Methode.
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