AfA & Nutzungsdauer

Abschreibung Beschallungsanlagen

Beschallungsanlagen zählen zu den technischen Anlagegütern, die im Unternehmen über einen festgelegten Zeitraum abgeschrieben werden. Laut AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (AV) des Bundesfinanzministeriums beträgt die Nutzungsdauer 9 Jahre. Diese Tabelle gilt für alle Beschallungssysteme, die ab dem 1. Januar 2001 angeschafft oder hergestellt wurden.

Bitte beachte bei der Abschreibung von Beschallungsanlagen:

Die angegebene Nutzungsdauer basiert auf Erfahrungen aus der steuerlichen Betriebsprüfung und bildet den üblichen Rahmen für die wirtschaftliche Nutzung. In der Praxis kann eine verkürzte Abschreibungsdauer zulässig sein, wenn eine erhöhte Beanspruchung oder ein besonderer Einsatzbereich dies sachlich rechtfertigt und entsprechend nachgewiesen wird.

Da die AfA-Tabelle lediglich eine verwaltungstechnische Empfehlung darstellt und nicht gesetzlich bindend ist, können je nach Branche und Nutzung abweichende Einschätzungenerforderlich sein. Für eine verlässliche Einordnung empfiehlt sich in jedem Fall die Abstimmung mit Ihrem Steuerberater.

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