AfA & Nutzungsdauer

Abschreibung mobiler Gerüste

Mobile Gerüste zählen zu den beweglichen Anlagegütern im Bau- und Handwerksbereich und unterliegen der planmäßigen Abschreibung. Die AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (AV) des Bundesfinanzministeriums gibt für mobile Gerüste eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 11 Jahren vor. Die Tabelle gilt für Anschaffungen oder Eigenherstellungen ab dem 1. Januar 2001.

Beitragsbild zur Abschreibung mobiler Gerüste.

Bitte beachte bei der Abschreibung von mobilen Gerüsten:

Die genannte Nutzungsdauer basiert auf Werten aus der steuerlichen Prüfungspraxis und bietet einen allgemeinen Rahmen für die wirtschaftliche Nutzung. Wird ein Gerüst stark beansprucht oder unter besonders belastenden Bedingungen eingesetzt, kann eine verkürzte Nutzungsdauer zulässig sein – sofern diese nachvollziehbar begründet ist.

Da die AfA-Tabelle als unverbindliche Verwaltungsempfehlung dient, sind abweichende Einschätzungen je nach Einsatzbereich durchaus möglich. Um die korrekte Abschreibungsdauer zu ermitteln, ist die Beratung durch einen Steuerberater in jedem Fall empfehlenswert.

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