AfA & Nutzungsdauer

Abschreibung Industriestaubsauger

Industriestaubsauger zählen zu den abnutzbaren technischen Betriebsmitteln und können über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Gemäß der AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (AV) des Bundesfinanzministeriums beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 7 Jahre. Diese Vorgabe gilt für alle Industriestaubsauger, die nach dem 31. Dezember 2000 angeschafft oder hergestellt worden sind.

Bitte beachte bei der Abschreibung von Industriestaubsaugern:

Die festgelegte Nutzungsdauer basiert auf Erfahrungswerten aus der steuerlichen Betriebsprüfung. Sie dient als Richtwert für den Zeitraum, in dem ein Industriestaubsauger üblicherweise wirtschaftlich genutzt werden kann. Bei nachgewiesener starker Beanspruchung oder speziellen Einsatzbedingungen kann auch eine verkürzte Nutzungsdauer angesetzt werden – sofern diese plausibel dokumentiert ist.

Da es sich bei der AfA-Tabelle um eine Verwaltungsempfehlung und keine gesetzliche Vorschrift handelt, sind Abweichungen je nach Branche und Nutzung möglich. Für eine individuelle Beurteilung ist die fachliche Rücksprache mit einem Steuerberater sinnvoll.

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