AfA & Nutzungsdauer
Abschreibung Kälteanlagen
Kälteanlagen zählen zu den typischen Betriebseinrichtungen, die planmäßig abgeschrieben werden. Laut AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (AV) beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 14 Jahre. Die Tabelle findet Anwendung auf alle Wirtschaftsgüter, die seit dem 1. Januar 2001 angeschafft oder hergestellt wurden.

Bitte beachte bei der Abschreibung von Kälteanlagen:
Die genannte Dauer von 14 Jahren basiert auf Erfahrungswerten aus der steuerlichen Praxis. Sie dient als Richtwert für die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzung. In der Praxis können sich je nach technischem Verschleiß, Einsatzintensität oder Betriebsumfeld abweichende Zeiträume ergeben. Wenn du eine verkürzte Nutzungsdauer plausibel nachweist, lässt sich diese alternativ zur Standarddauer bei der AfA berücksichtigen.
Beachte außerdem: Die AfA-Tabelle ist kein Gesetz, sondern eine Verwaltungsempfehlung. Bei individuellen Fällen empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater.
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