AfA & Nutzungsdauer
Abschreibung mobiler Klimageräte
Mobile Klimageräte gehören zu den abnutzbaren Anlagegütern, die über mehrere Jahre steuerlich abgeschrieben werden können. Laut AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums für allgemein verwendbare Anlagegüter (AV) beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 11 Jahre. Diese Regelung gilt für alle mobilen Klimageräte, die nach dem 31. Dezember 2000 angeschafft oder hergestellt wurden.

Bitte beachte bei der Abschreibung von mobilen Klimageräten:
Die genannte Nutzungsdauer basiert auf den Erfahrungswerten aus der steuerlichen Betriebsprüfung und dient als Orientierung für die planmäßige Abschreibung im betrieblichen Alltag. Wird im konkreten Fall eine kürzere Nutzungsdauer plausibel begründet, beispielsweise durch intensive Nutzung oder besondere Umgebungsbedingungen, kann auch diese angesetzt werden.
Da die AfA-Tabelle keine gesetzlich bindende Grundlage darstellt, sondern eine Verwaltungshilfe der Finanzbehörden, können je nach Einsatzbereich und Branche abweichende Nutzungsdauern sinnvoll sein. Um die Abschreibung korrekt vorzunehmen, empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater.
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