AfA & Nutzungsdauer

Abschreibung Omnibusse

Omnibusse zählen zu den abnutzbaren Anlagegütern im Betriebsvermögen. Laut AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums für allgemein verwendbare Anlagegüter (AV) liegt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bei 9 Jahren. Die Tabelle ist für Wirtschaftsgüter gültig, die nach dem 31.12.2000 angeschafft oder hergestellt wurden.

Das musst du bei der Abschreibung von Omnibussen beachten:

Die genannte Nutzungsdauer basiert auf Erfahrungswerten der steuerlichen Betriebsprüfung. Sie gibt an, wie lange ein Omnibus im Regelfall wirtschaftlich genutzt werden kann.

Unter bestimmten Umständen kann auch eine kürzere Nutzungsdauer angesetzt werden, sofern diese nachvollziehbar dokumentiert ist. Solche Abweichungen ergeben sich häufig durch intensive Nutzung, besondere Einsatzgebiete oder branchenspezifische Anforderungen. Kläre diese Möglichkeit am besten im Vorfeld mit deinem Steuerberater.

Du kannst die Abschreibung für deinen Omnibus einfach online berechnen – mit dem AfA-Rechner von Lexware.

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