AfA & Nutzungsdauer

Abschreibung Präzisionswaagen

Präzisionswaagen sind typische Anlagegüter im gewerblichen Einsatz und unterliegen der regulären Abschreibung. Laut AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums für allgemein verwendbare Anlagegüter (AV) beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 13 Jahre. Diese Vorgabe gilt für alle Waagen, die nach dem 31. Dezember 2000 angeschafft oder selbst hergestellt wurden.

Bitte beachte bei der Abschreibung von Präzisionswaagen:

Die angegebene Nutzungsdauer basiert auf den Erfahrungswerten der steuerlichen Betriebsprüfung und stellt einen allgemeinen Richtwert dar. In der Praxis kann eine verkürzte Nutzungsdauer angesetzt werden, wenn sie nachvollziehbar begründet ist – etwa durch starke Nutzung oder technische Abnutzung im Alltag.

Da die AfA-Tabelle keine bindende gesetzliche Regelung darstellt, sondern eine Verwaltungshilfe, kann die tatsächliche Nutzungsdauer je nach Einsatzbereich variieren. Für eine verlässliche und individuelle Bewertung solltest du dich in jedem Fall mit einem Steuerberater abstimmen.

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