AfA & Nutzungsdauer

Abschreibung Registrierkassen

Registrierkassen zählen zu den abnutzbaren betrieblichen Anlagegütern und unterliegen der steuerlichen Abschreibung. Laut AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums für allgemein verwendbare Anlagegüter (AV) beträgt die Nutzungsdauer für Registrierkassen 6 Jahre. Die Tabelle gilt für alle Registrierkassen, die nach dem 31. Dezember 2000 angeschafft oder hergestellt wurden.

Beitragsbild zur Abschreibung von Registrierkassen.

Das musst du bei der Abschreibung von Registrierkassen beachten:

Die festgelegte Nutzungsdauer von 6 Jahren basiert auf den Erfahrungswerten der Finanzverwaltung und der steuerlichen Betriebsprüfung. Sie dient als Richtwert für die Bewertung der Abnutzung im regulären Betrieb. In der Praxis kann es jedoch vorkommen, dass eine verkürzte Nutzungsdauer nachvollziehbar belegt werden kann – zum Beispiel durch intensiven Einsatz oder technologische Veränderungen.

Da es sich bei der AfA-Tabelle nicht um eine gesetzlich bindende Vorgabe handelt, sondern um eine Orientierungshilfe, sind abweichende Nutzungsdauern je nach Branche oder Einsatzart möglich. Für eine sichere steuerliche Einordnung empfiehlt sich eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater.

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