AfA & Nutzungsdauer

Abschreibung mobiler Scheren

Mobile Scheren gelten als abnutzbare Betriebsmittel und unterliegen der planmäßigen Abschreibung. Laut Tabelle zur AfA für allgemein verwendbare Anlagegüter (AV) des Bundesfinanzministeriums beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 8 Jahre. Die Tabelle gilt für alle mobilen Scheren, die nach dem 31. Dezember 2000 angeschafft oder hergestellt worden sind.

Beitragsbild zur Abschreibung von Scheren.

Bitte beachte bei der Abschreibung von mobilen Scheren:

Die angegebene Nutzungsdauer basiert auf den Erfahrungswerten der steuerlichen Betriebsprüfung und gibt eine Einschätzung für die wirtschaftliche Lebensdauer im Standardbetrieb. Werden die Geräte überdurchschnittlich beansprucht oder unter speziellen Einsatzbedingungen genutzt, kann auch eine verkürzte Nutzungsdauer anerkannt werden – vorausgesetzt, sie ist nachvollziehbar dokumentiert.

Da die AfA-Tabelle keine gesetzlich verbindliche Regelung darstellt, sondern lediglich eine Verwaltungsempfehlung, können je nach Branche oder Einsatzzweck abweichende Werte in Betracht gezogen werden. Für eine sichere steuerliche Einordnung empfiehlt sich die Abstimmung mit einem Steuerberater

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