AfA & Nutzungsdauer
Abschreibung Toilettenkabinen
Toilettenkabinen zählen zu den abnutzbaren Wirtschaftsgütern, die über die gewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Laut AfA-Tabelle beträgt diese bei Toilettenkabinen 9 Jahre. Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter dieser Art, die ab dem 1. Januar 2001 angeschafft oder hergestellt wurden.

Das musst du bei der Abschreibung von Toilettenkabinen beachten:
Die vorgegebene Nutzungsdauer basiert auf Erfahrungswerten der Finanzverwaltung. Sie dient als Orientierung für den Zeitraum, in dem eine Toilettenkabine typischerweise wirtschaftlich einsetzbar ist.
Solltest du nachweisen können, dass die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer ausfällt – zum Beispiel aufgrund hoher Beanspruchung oder besonderer Einsatzbedingungen –, lässt sich auch dieser Wert für die AfA heranziehen. Eine individuelle Abstimmung mit dem Steuerberater schafft hier Sicherheit.
Du kannst die Berechnung der jährlichen Abschreibung von Toilettenkabinen einfach mit dem AfA-Rechner von Lexware übernehmen.
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