AfA & Nutzungsdauer
Abschreibung Trafostationshäuser
Trafostationshäuser gelten als abnutzbare Anlagegüter und werden gemäß AfA-Tabelle über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Für Trafostationshäuser liegt diese laut Bundesfinanzministerium bei 20 Jahren. Maßgeblich ist die AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (AV). Die Werte gelten für Anschaffungen oder Fertigstellungen ab dem 1. Januar 2001.

Das musst du bei der Abschreibung von Trafostationshäusern beachten:
Die genannte Nutzungsdauer beruht auf branchentypischen Erfahrungswerten und Prüfungsfällen aus der steuerlichen Praxis. Sie zeigt, wie lange ein Trafostationshaus im Durchschnitt betrieblich verwendet werden kann.
Wenn du eine verkürzte tatsächliche Nutzungsdauer nachweisen kannst, darf diese bei der Abschreibung berücksichtigt werden. Unterschiede entstehen oft durch individuelle Einsatzbedingungen, Standortfaktoren oder bauliche Gegebenheiten. Um steuerliche Risiken zu vermeiden, solltest du dich dazu rechtzeitig mit deinem Steuerberater abstimmen.
Die jährliche Abschreibung von Trafostationshäusern lässt sich mit dem AfA-Rechner von Lexware schnell und einfach ermitteln.
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