AfA & Nutzungsdauer

Abschreibung Traktor

Ein Traktor ist ein abnutzbares Wirtschaftsgut und wird nach den Vorgaben der AfA-Tabelle abgeschrieben. Die Nutzungsdauer eines Traktors sowie eines Schleppers beträgt in der Regel 12 Jahre. Für Kleintraktoren gilt eine kürzere Nutzungsdauer von 8 Jahren, während Schlepper ebenfalls mit 12 Jahren angesetzt werden. Die Grundlage dafür ist die AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums, die für alle Fahrzeuge und Maschinen gilt, die nach dem 31.12.2000 angeschafft oder hergestellt wurden.

Bitte beachte bei der Abschreibung von Traktoren:

Die in der AfA-Tabelle genannten Werte zu Traktoren beruhen auf Erfahrungswerten aus der steuerlichen Betriebsprüfung und bilden die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ab. Sie geben an, wie lange ein Traktor, Kleintraktor oder Schlepper üblicherweise wirtschaftlich genutzt werden können.

Unter bestimmten Umständen – etwa bei starker Beanspruchung in der Landwirtschaft oder im Baugewerbe – kann auch eine kürzere Nutzungsdauer steuerlich anerkannt werden, wenn diese plausibel nachgewiesen wird. Beachte zudem, dass die Nutzungsdauer je nach Branche variieren kann. Deshalb ist es wichtig, Besonderheiten frühzeitig mit seinem Steuerberater zu klären.

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