AfA & Nutzungsdauer

Abschreibung Transportcontainer

Transportcontainer sind bewegliche Anlagegüter, die im Bereich Logistik, Handel oder Industrie häufig eingesetzt werden. Für sie gilt laut AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums für allgemein verwendbare Anlagegüter (AV) eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 10 Jahren. Diese gilt für alle Container, die nach dem 31. Dezember 2000 angeschafft oder hergestellt wurden. 

Bitte beachte bei der Abschreibung von Transportcontainern:

Die vorgegebene Nutzungsdauer basiert auf Erfahrungen aus der steuerlichen Betriebsprüfung und stellt einen durchschnittlichen Orientierungswert dar. Wird ein Transportcontainer besonders häufig eingesetzt oder unter extremen Bedingungen verwendet, kann eine verkürzte Nutzungsdauer angesetzt werden – vorausgesetzt, sie ist fachlich nachvollziehbar.

Da es sich bei der AfA-Tabelle um eine Verwaltungsempfehlung und nicht um eine gesetzlich festgelegte Regelung handelt, können abweichende Nutzungsdauern je nach Branche oder Einsatzzweck angemessen sein. Eine Abstimmung mit dem Steuerberater ist in solchen Fällen sinnvoll und empfehlenswert.

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