AfA & Nutzungsdauer
Abschreibung Ventilatoren
Ventilatoren gehören zu den abnutzbaren Anlagegütern und können über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Laut der AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (AV) des Bundesfinanzministeriums liegt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bei 14 Jahren. Diese Tabelle gilt für alle Ventilatoren, die ab dem 1. Januar 2001 angeschafft oder hergestellt wurden.

Bitte beachte bei der Abschreibung von Ventilatoren:
Die genannte Nutzungsdauer basiert auf Erfahrungswerten aus der steuerlichen Betriebsprüfung und bietet einen allgemeinen Maßstab für die Abnutzung im betrieblichen Alltag. In Einzelfällen, zum Beispiel bei hoher Belastung oder besonderer Einsatzumgebung, kann auch eine kürzere Nutzungsdauer angesetzt werden, sofern diese nachvollziehbar dokumentiert ist.
Da die AfA-Tabelle keine gesetzliche Grundlage darstellt, sondern eine Verwaltungsempfehlung der Finanzbehörden, kann die tatsächliche Nutzungsdauer je nach Einsatzbereich und Branche variieren. Es empfiehlt sich, vor der Anwendung der AfA deinen Steuerberater einzubeziehen, um individuelle Gegebenheiten korrekt zu berücksichtigen.
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