AfA & Nutzungsdauer
Abschreibung Workstations
Workstations gelten als abnutzbare Wirtschaftsgüter und fallen unter die Regelungen der steuerlichen Abschreibung. Nach der AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (AV) des Bundesfinanzministeriums wird für Workstations eine Nutzungsdauer von einem Jahr angesetzt. Diese Angabe gilt für alle Geräte, die ab dem 1. Januar 2001 angeschafft oder selbst hergestellt wurden.

Bitte beachte bei der Abschreibung von Workstations:
Die Einstufung mit einer Nutzungsdauer von nur einem Jahr beruht auf den Praxiswerten der steuerlichen Betriebsprüfung. Sie berücksichtigt die schnelle technische Entwicklung und den oft intensiven Einsatz solcher Geräte. Ist eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nachvollziehbar, etwa durch besondere Anforderungen im Betrieb, kann auch diese angesetzt werden.
Die AfA-Tabelle ist keine gesetzliche Regelung, sondern dient als Orientierungshilfe der Finanzverwaltung. Daher kann es je nach Branche oder Einsatzbereich zu Abweichungen kommen. Für die richtige Anwendung empfiehlt sich die individuelle Abstimmung mit deinem Steuerberater. Du möchtest die Abschreibung einer Workstation einfach berechnen? Verwende dafür einfach den AfA-Rechner von Lexware.
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