Drittes Entlastungspaket: So sollen Unternehmen entlastet werden

Als Reaktion auf steigende Energiepreise und Lebenshaltungskosten hat die Bundesregierung Gegenmaßnahmen in Form von drei Entlastungspaketen getroffen. Das dritte Entlastungspaket wurde Anfang September 2022 im Koalitionsausschuss beschlossen. Es hat ein Volumen von 65 Milliarden Euro und soll kleine Einkommen, die arbeitende Mitte, aber ausdrücklich auch Unternehmen entlasten. Wir stellen Ihnen die Maßnahmen vor.

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Eine Person hält mehrere Euroscheine in der Hand
© Christian Dubovan - unsplash.com
 |  Zuletzt aktualisiert am:18.07.2023

Drei Entlastungspakete zur Abmilderung der gestiegenen Energiepreise

Der Ukrainekrieg hat eine Energiekrise ausgelöst, die die Existenz vieler Menschen und Unternehmen bedroht. Um die Folgen der stark gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten abzumildern, hat die Bundesregierung drei Entlastungpakete mit einem Gesamtvolumen von 95 Milliarden Euro geschnürt. Die ersten beiden Entlastungspaket haben u. a. Einzug in das Steuerentlastungsgesetz 2022 gehalten.

Das dritte Paket hat ein Volumen von 65 Milliarden Euro, wurde in Teilen bereits am 14. September im Entwurf zum Jahressteuergesetz 2022 umgesetzt. Neben vielen konkreten sozialen Einzelmaßnahmen, wie Einmalzahlungen für Studierende und Rentner, höheres Wohngeld für Berechtigte oder die Einführung eines Bürgergelds wurden auch Maßnahmen benannt, die Unternehmen entlasten sollen.

Strompreisbremse und Netzentgeltdeckelung

Als wichtigstes Entlastungsinstrument hat die Bundesregierung im dritten Entlastungsüaket eine Strompreisbremse angekündigt, die im März 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023 eingeführt wurde. Ausführliche Informationen zur Strom- und Gaspreisbremse finden Sie in untenstehendem Artikel. 

KfW-Programm mit Kredithilfen in Höhe von 100 Milliarden Euro

Energieintensive Unternehmen, die die Steigerung ihrer Energiekosten nicht weitergeben können und in finanzielle Schwierigkeiten geraten, werden von der KfW weiterhin mit Kredithilfen unterstützt. Das KfW-Kreditprogramm für kurzfristige Liquidität („KfW-Sonderprogramm UBR 2022“) gilt für kleine, mittelständische und große Unternehmen. Es ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet.

Bund-Länder-Bürgschaftsprogramm

Unternehmen, die nachweislich aufgrund der Sanktionen gegen Russland und Belarus oder der Kriegshandlungen in der Ukraine, aber auch durch die gestiegenen Energiekosten in Schwierigkeiten geraten, können ein Großbürgschaftsprogramm in Anspruch nehmen.

Verbürgt werden Betriebsmittel- und Investitionskredite. Das Programm greift allerdings erst bei einem Bürgschaftsbedarf von 50 Millionen Euro bzw. 20 Millionen Euro in strukturschwachen Regionen.

Weitere Informationen zum KfW-Sonderprogramm UBR 2022, zum Bund-Länder-Bürgschaftsprogramm und zu weiteren Fördermaßnahmen des Bundes finden Sie in diesem Artikel:

Kurzarbeitergeldregelungen werden verlängert

Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld wurden bis zum 30. Juni 2023 verlängert:

Kurzarbeitergeld kann nach wie vor bereits gezahlt werden, wenn mindestens zehn Prozent statt regulär ein Drittel der Beschäftigten von einem Entgeltausfall betroffen sind, Beschäftigte müssen keine Minusstunden vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld aufbauen.

Seit dem 1. Juli 2023 gelten nun wieder die normalen Regelungen.

 

Aussetzung der CO2-Preiserhöhung

Ab dem 1. Januar 2023 sollte der CO2-Preis für fossile Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas eigentlich um 5 Euro pro Tonne steigen. Diese Preiserhöhung wird nun ausgesetzt, damit sich die Energiekosten nicht noch zusätzlich erhöhen.

Verlängerung bestehender Hilfsprogramme

Das Finanzierungsprogramm für durch hohe Sicherheitsleistungen (Margining) gefährdete Unternehmen und das Hilfsprogramm für energieintensive Industrie wurden bis zum 31.12.2022 verlängert. Beide Programme betrafen allerdings nur Großunternehmen.

Tipp

Hilfestellungen zur Energiekrise für Unternehmer und Selbstständige

Welche Entlastungen und Fördermaßnahmen gibt es in der Energiekrise für Unternehmen? Wie können Betriebe ihre laufenden Kosten senken und ihre Liquidität erhöhen? Antworten auf diese Fragen und hilfreiche Praxis-Tipps erhalten Sie auf unserer Themenseite zur Energiekrise.

Weitere Maßnahmen des Entlastungspakets, die Unternehmer betreffen

Entfristung und Verbesserung der Homeoffice-Pauschale

Die Homeoffice-Pauschale, die bereits bis Ende 2022 verlängert worden war, wurde entfristet. Weiterhin können 5 Euro pro Tag in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Bislang war die Homeoffice-Pauschale auf 600 Euro begrenzt, seit 2023 steigt die Pauschale von 5 auf 6 Euro pro Tag und somit von 600 auf insgesamt 1.230 Euro pro Jahr.

Info

Homeoffice-Pauschale soll Familien entlasten

Die Pauschale kann künftig auch geltend gemacht werden, wenn kein spezielles Arbeitszimmer zur Verfügung steht. Dadurch sollen nun auch Familien mit kleineren Wohnungen entlastet werden.

Senkung der Umsatzsteuer für Gas auf 7 Prozent

Da der Gaspreis enorm gestiegen ist, soll der Steuersatz für den Gasverbrauch von bisher 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt werden. Diese Regelung gilt bis Ende März 2024.

Kritik: Handwerker und Kleinunternehmen zu wenig berücksichtigt

Aus der Perspektive der meisten Unternehmen blieb das dritte Entlastungspaket weit hinter den Erwartungen zurück. Vor allem Handwerker und Kleinbetriebe fühlten sich kaum berücksichtigt. Zu vage waren die Ankündigungen, zu undurchschaubar der Zeitplan und zu hoch die bürokratischen Hürden, um in den Genuss wirklicher Entlastungen zu kommen. Auch waren keine Nothilfen für existenzbedrohte Betriebe vorgesehen. 

Kritikpunkte am Entlastungspaket werden aufgegriffen

Die Kritik der Unternehmensverbände verhallte nicht ungehört: Wirtschaftsminister Habeck hat am 13. September 40 Mittelstandsverbände zu einem digitalen Gipfeltreffen eingeladen, bei dem über die Ausweitung des aktuellen Rettungsschirms gesprochen wurde.

Das Wirtschaftsministerium hat die bestehenden Förderinstrumente so geöffnet, dass auch das Handwerk profitiert und kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen, die unter den hohen Energiekosten leiden, leichter Zuschüsse bekommen. Dies sogar rückwirkend zum 1. September 2023. Die Zuschüsse sollen bis mindestens April 2024 verlängert werden. 

Einen Überblick über die Beschlüsse und weitere Details zu den geplanten Einzelmaßnahmen gibt es auf der Website der Bundesregierung.

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