4-Tage-Woche: Chancen für KMU

Knapp die Hälfte der Erwerbstätigen wünscht sich die Verteilung der Arbeitszeit auf weniger als 5 Arbeitstage. Das ergibt sich aus dem aktuellen Arbeitszeitreport der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Die 4-Tage-Woche könnte damit für viele Betriebe in Deutschland ein entscheidender Punkt im Wettbewerb um die begehrten Fachkräfte sein. Mit ihrer Einführung sind allerdings einige arbeitsrechtliche Fragen verbunden.

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Pappmaterial mit Schriftzug 4-Tage-Woche und verschiedenen Icons
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 |  Zuletzt aktualisiert am:18.04.2024

Welche Vorteile bietet eine 4-Tage-Woche für KMU?

Was noch vor wenigen Jahren undenkbar schien, wird inzwischen von immer mehr Unternehmen umgesetzt: die 4-Tage-Woche. Gerade auch viele kleinere Betriebe setzen auf das für Arbeitnehmer reizvolle Arbeitsmodell. Auslöser für diese Entwicklung ist der Mangel an qualifizierten Fach- und Nachwuchskräften, der immer weiter zunimmt und viele Unternehmen dazu zwingt, neue Wege zu gehen. 

Auf den ersten Blick sieht das 4-Tage-Modell nach einem Verlustgeschäft und einem hohen Risiko für die Betriebe aus. Dies greift jedoch zu kurz, denn die Einführung der 4-Tage-Woche bietet auch wichtige Vorteile.

Diese können z. B. sein:

  • eine stabilere Gesundheit der Beschäftigten durch eine längere Regenerationsphase,
  • eine gesteigerte Motivation durch mehr planbare Zeit beispielsweise für Familie, Hobby und private Termine,
  • eine gesteigerte Attraktivität des Unternehmens durch reizvolle, nicht alltägliche Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter und Bewerber.

Sind dagegen regelmäßig Überstunden erforderlich, um den ausgefallenen Tag abzudecken, weil z. B. die 4-Tage-Woche von Kundenseite nicht akzeptiert wird und zu wenige Mitarbeiter vorhanden sind, um ein praktikables Schichtsystem einzurichten, macht es keinen Sinn, die 4-Tage-Woche einzuführen.

Vorteil

4-Tage-Woche zur Mitarbeitergewinnung

Der Arbeitszeitreport Deutschland der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat zuletzt ergeben, dass

  • sich die meisten Vollzeitbeschäftigten kürzere Arbeitszeiten wünschen, im Durchschnitt 34,3 Stunden pro Woche.
  • etwa die Hälfte der rund 20.000 befragten Erwerbstätigen eine Arbeitswoche von bis zu 4 Tagen bevorzugen.

Damit kann schon allein die 4-Tage-Woche ein wichtiger Faktor für die Personalgewinnung und die Mitarbeiterbindung an das Unternehmen sein.

Realisierbare Arbeitszeitmodelle bei einer 4-Tage-Woche

4-Tage-Woche heißt: An 4 Tagen pro Woche wird gearbeitet und 3 Tage sind arbeitsfrei. Ob die vor der Einführung aktuelle Wochenarbeitszeit gleichbleibt und nur auf 4 statt bisher 5 Arbeitstage verteilt wird, ist offen. Denkbar sind mehrere Modelle:

  • gleichbleibende Wochenarbeitszeit verteilt auf 4 Tage.
  • verkürzte Wochenarbeitszeit mit entsprechend reduziertem Entgelt.
  • verkürzte Wochenarbeitszeit mit gleichbleibendem Entgelt.

Arbeitszeitverteilung – was gilt arbeitsrechtlich bei einer 4-Tage-Woche in Deutschland?

Über die Verteilung der Wochenarbeitszeit auf die einzelnen Wochentage kann der Arbeitgeber grundsätzlich frei entscheiden. Anders ist es, wenn die Verteilung im Arbeitsvertrag fest vereinbart ist. Auch in tarifgebundenen Unternehmen ist zunächst zu prüfen, ob die geltende tarifliche Regelung die Einführung der 4-Tage-Woche zulässt.

Möchte der Arbeitgeber die Arbeitszeit mit Einführung der 4-Tage-Woche kürzen, benötigt er die Zustimmung jedes einzelnen Mitarbeiters. Gegen deren Willen kann er die Kürzung allenfalls über eine Änderungskündigung durchsetzen, die aber sozial gerechtfertigt sein muss.

Welche Höchstarbeitszeit gilt?

Bei der Verteilung der vereinbarten Wochenarbeitszeit auf nur noch 4 Tage sind die Regeln zur gesetzlichen Arbeitszeit zu beachten. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gibt u. a. die tägliche Höchstarbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten vor. Die Höchstarbeitszeiten im Einzelnen:

  • Die tägliche Arbeitszeit darf auf bis zu 10 Stunden pro Werktag verteilt werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden täglich nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Damit ist eine tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden bei einer 4-Tage-Woche ohne Probleme möglich.
  • Ist Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst enthalten, kann ein Tarifvertrag auch eine tägliche Arbeitszeit von mehr als 10 Stunden erlauben (§ 7 Abs. 1 ArbZG).
  • Schwangere dürfen höchstens 8,5 Stunden pro Tag arbeiten.

Bei Auszubildenden entscheidet das Alter: Volljährige Auszubildende dürfen bis zu 10 Stunden täglich beschäftigt werden, bei Jugendlichen sind höchstens 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich erlaubt.

Info

Was zählt als Werktag?

Werktage sind alle Tage mit Ausnahme von Sonn- und Feiertagen.

Welche Pausen sind bei der 4-Tage-Woche einzuhalten?

§ 4 ArbZG gibt auch feststehende Pausen vor und zwar bei einer Arbeitszeit

  • von mehr als 6 und bis zu 9 Stunden pro Tag 30 Minuten.
  • von mehr als 9 Stunden insgesamt 45 Minuten.

Die erste Pause muss also spätestens nach 6 Arbeitsstunden erfolgen. Die Pausen dürfen auch in mehrere Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Nach Ende der täglichen Arbeitszeit ist eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden vorgegeben (§ 5 ArbZG). Sonderregeln bei der Ruhezeit gelten z. B. in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Gaststätten.

Sind bei der 4-Tage-Woche Überstunden möglich?

Die Höchstarbeitszeit beträgt 10 Stunden pro Werktag. Wird die Arbeitszeit bei einer 40-Stunden-Woche auf nur noch 4 Tage mit 10 Stunden verteilt, sind an diesen Tagen also keine Überstunden möglich, auch nicht auf freiwilliger Basis. Überstunden dürfen dann nur an einem arbeitsfreien Tag gemacht werden und sie müssen innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Zeitrahmens ausgeglichen werden.

Info

Krankheitstage und Feiertage

Auch bei der 4-Tage-Woche darf nicht verlangt werden, dass ein auf einen Arbeitstag fallender Krankheits- oder Feiertag am jetzt freien Tag nachgeholt wird.

Wenn die 4-Tage-Woche nicht für alle Beschäftigten möglich ist

Die 4-Tage-Woche kann grundsätzlich auch nur für bestimmte Arbeitnehmergruppen eingeführt werden. Z. B. kann sie nur für Monteure oder Außendienstmitarbeiter sinnvoll sein, wenn der Verkauf unbedingt 5 Tage in der Woche besetzt sein muss. Zu beachten ist, dass der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz eingehalten wird. Danach dürfen vergleichbare Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen nicht willkürlich unterschiedlich behandelt werden.

Im Beispiel dürfte das unproblematisch sein, solange alle Monteure, auch zukünftige, die 4-Tage-Woche wählen dürfen und alle Verkäufer von der neuen Regelung ausgeschlossen sind. Soll ein Verkäufer daran teilnehmen dürfen, müsste die 4-Tage-Woche aber auch allen Verkäufern angeboten werden, es sei denn, es besteht ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung.

Info

4-Tage-Woche ist keine Teilzeitarbeit

Eine Teilzeitbeschäftigung liegt nur bei Arbeitnehmern vor, deren Wochenarbeitszeit regelmäßig kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers (§ 2 TzBfG).

Wie führen Sie eine 4-Tage-Woche ein?

Wenn Sie als Verantwortlicher im KMU die 4-Tage-Woche einführen möchten, gehen Sie am besten Schritt für Schritt vor:

  1. Überlegen Sie sich, welches Modell der 4-Tage-Woche aus Ihrer Sicht in Frage kommt.
  2. Sprechen Sie Ihre Mitarbeiter darauf an. Teilen Sie ihnen mit, wie Sie sich das vorstellen, und geben Sie ihnen Zeit, über das Projekt 4-Tage-Woche nachzudenken.
  3. Setzen Sie sich erneut zusammen und tauschen Sie sich aus. Seien Sie dabei offen gegenüber allen Argumenten, Vorschlägen und Änderungswünschen.
  4. Bleiben Sie im Gespräch. Gehen Sie die Umstellung auf die 4-Tage-Woche gemeinsam mit Ihren Mitarbeitern an. Sprechen Sie über auftauchende Hürden und suchen Sie gemeinsam nach Lösungen.
  5. Sie können sich den Weg zurück in die 5-Tage-Woche auch offenlassen, indem Sie die 4-Tage-Woche zunächst nur testweise einführen.
  6. Halten auch Sie als Verantwortlicher sich an die 4-Tage-Woche, d. h. Anrufe, Emails, SMS usw. an einen Mitarbeiter an freien Tagen sind tabu.
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