Wie können Sie einen Vertrag richtig kündigen?

Ob Handyvertrag, Mietvertrag oder Versicherungsvertrag – irgendwann steht die Kündigung eines unbefristeten Vertrags an. Doch wie genau geht das eigentlich korrekt? Was gilt es dabei zu beachten? Welche Rechte sind gesetzlich festgeschrieben und welche haben Sie als Verbraucher oder Geschäftspartner? Wir haben alles Wichtige zum Thema zusammengetragen.

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 |  Zuletzt aktualisiert am:30.08.2023

Definition

Was ist eine Kündigung?

Die Kündigung oder das Kündigungsschreiben ist eine Erklärung einer Vertragspartei, die ein Dauerschuldverhältnis vorzeitig beendet und nicht erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit. Für ihre Wirksamkeit ist keine Zustimmung der anderen Vertragspartei erforderlich.

Dauerschuldverhältnisse sind Verträge, die wiederkehrende Leistungen zum Gegenstand haben, also z. B. Mietverträge oder auch Freelancer-Verträge wie Dienst- und Werkverträge.

Kündigungsarten

Die Art der Kündigung eines Vertrags definiert diese unterschiedlichen Typen: 

  • Ordentliche Kündigung: Zum Ende eines Vertrags, sprich wenn es zum Ende einer geregelten Vertragslaufzeit kommt, wird regulär gekündigt. 

  • Außerordentliche Kündigung: Eine vorzeitige Kündigung, die nur aus einem bestimmten, triftigen Grund erfolgen kann. 

  • Sonderkündigung: Manche Verträge gewähren ein Sonderkündigungsrecht, das entweder gesetzlich festgelegt ist oder auch individuell zwischen den Vertragsparteien bestätigt und beschlossen werden kann.

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Kündigung vor Vertragsbeginn – ist das möglich?

Ob diese Form der Kündigung möglich ist, entscheidet der geschlossene Vertrag. Klassischerweise tritt dieser Fall bei Arbeitsverträgen auf: Grundsätzlich können Sie diese Verträge nicht vor dem ersten Arbeitstag kündigen. 

Bei anderen Verträgen wird Ihnen dagegen oft ein Widerrufsrecht innerhalb einer bestimmten Frist eingeräumt.

Wann können Sie einen Vertrag kündigen?

Wenn die Kündigung nicht für einen bestimmten Zeitraum vertraglich ausgeschlossen ist oder eine bestimmte Vertragslaufzeit vorgibt, können Sie den Vertrag jederzeit kündigen. Die Kündigung wird allerdings meist erst zu einem späteren Zeitpunkt wirksam. Beachten Sie hierfür, welchen Kündigungszeitpunkt (Ende der Woche, Monatsende, Quartalsende etc.) und welche Kündigungsfrist der Vertrag des Anbieters vorsieht. Bei befristeten Verträgen mit einer festgelegten Vertragslaufzeit läuft der Vertrag ohne Kündigungsfrist automatisch aus. Für eine solche ordentliche Kündigung brauchen Sie keinen Kündigungsgrund. Für außerordentliche Vertragskündigungen oder Sonderkündigungen müssen Sie einen Grund vorweisen. 

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Gibt es immer eine Kündigungsfrist?

Ohne vertraglich festgelegte Kündigungsfrist greift die gesetzliche Bestimmung (z. B. § 622 BGB für Dienstverträge). Das gilt auch für mündlich geschlossene Abmachungen ohne Vertrag.

Was bewirkt es, einen Vertrag zu kündigen?

Die Kündigung kann Folgendes bewirken

  • Sie beendet den Vertrag noch vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit. 

  • Sie beendet den Vertrag zum Stichtag, an dem die vereinbarte Laufzeit endet (z. B. bei einem Abo). 

Das bedeutet, dass die Vertragsparteien, also Anbieter und Verbraucher, ab dem Wirksamwerden der Kündigung keine Leistungen mehr für die andere Partei erbringen müssen. 

Was ist eine fristlose bzw. außerordentliche Kündigung?

Im Unterschied zu einer ordentlichen Kündigung wird bei der außerordentlichen Kündigung der Vertrag mit sofortiger Wirkung ohne das Abwarten einer Frist beendet. Hierdurch wird das Interesse der Gegenpartei massiv beeinträchtigt, weshalb laut Gesetz gem. § 314 Abs. 1 BGB auf der Seite der kündigenden Vertragspartei ein wichtiger Grund vorliegen muss, der die sofortige Beendigung des Vertrages rechtfertigt. 

Ein solcher wichtiger Grund besteht, wenn es der kündigenden Partei nicht zumutbar ist, die Kündigungsfrist abzuwarten. Dabei müssen die Interessen beider Parteien, also Verbraucher sowie Anbieter berücksichtigt werden.

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Umzug als Kündigungsgrund?

Wenn Sie einen Vertrag, der ortsgebunden ist (z. B. dein Festnetztelefonvertrag), kündigen möchten, weil Sie umziehen, wird das meist nicht als ausreichend wichtiger Grund angesehen. Die Umstände dieser Kündigung werden dann im Einzelfall betrachtet. Gesetzlich festgehalten ist, dass das außerordentliche Kündigungsrecht nutzbar ist, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum regulären Ende oder dem Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

Was ist eine Sonderkündigung?

Sonderkündigungsrechte sind vom jeweiligen Vertrag abhängig. Das Recht muss Ihnen und der Vertragspartei explizit eingeräumt werden. Dabei gibt es verschiedene gesetzliche Sonderkündigungsregelungen, die beispielsweise folgende Verträge umfassen: 

  • Sonderkündigungsrecht bei Versicherungen: Dieses greift, wenn sich die Versicherungsbeiträge erhöhen, ohne dass ein höherer Leistungsumfang eingeräumt wird, siehe § 40 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). 

  • KfZ-Versicherung: Bei Schadensfällen oder dem Kauf eines neuen Fahrzeugs kann der Verbraucher den Versicherungsvertrag gesondert kündigen. 

  • Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): § 175 des Sozialgesetzbuchs V (SGB V) besagt, dass Sie den Vertrag mit Ihrer GKV mit dem Sonderkündigungsrecht kündigen dürfen, wenn beispielsweise Zusatzbeiträge erhoben werden. Beachten Sie, dass sie Kündigungsfrist einen Monat beträgt. 

  • Sonderkündigungsrecht der Baufinanzierung: Wenn Sie Ihr Haus mit einer Baufinanzierung bauen, aber vor Ablauf der Finanzierung verkaufen, können Sie laut Gesetz innerhalb einer Frist von 6 Monaten Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen. Allerdings sollten Sie wissen: Sobald Sie den Vertrag kündigen, wird die restliche Summe der Finanzierung innerhalb der nächsten 6 Monaten fällig. 

Daneben gibt es noch Sonderkündigungsrechte, die im Vertrag zwischen den Parteien beschlossen worden sind. Diese greifen, sobald das Sonderkündigungsrecht genutzt und der Vertrag gekündigt wird.

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Vertrag für einen Verstorbenen kündigen

Wenn Sie die Verträge für einen Verstorbenen kündigen, müssen Sie den Todesfall mit der Sterbeurkunde belegen - ein Kündigungsschreiben reicht in diesem Fall nicht aus. Telefon- und Handyverträge werden vom Anbieter in der Regel innerhalb weniger Tage aufgelöst. Bankkonten werden zunächst gesperrt, bis ein Erbschein vorliegt. Danach können Sie das Konto auflösen. Bei Mietverträgen besteht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht.

Muss die Kündigung schriftlich sein?

Nein, die Kündigung bedarf keiner bestimmten Form, sie kann sowohl mündlich als auch in Textform als Kündigungsschreiben erklärt werden. Für die Beweissicherheit ist es aber sinnvoll, einen Vertrag schriftlich zu kündigen

Besonders bei wichtigen Verträgen ist eine schriftliche Kündigung von Vorteil. Am besten schicken Sie diese per Brief, Fax oder E-Mail an den entsprechenden Empfänger.

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Habe ich als Unternehmer einen Kündigungsschutz?

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist nur auf Arbeitsverhältnisse anwendbar. Entsprechend gibt es für Selbstständige auch keinen Kündigungsschutz. Ihr Vertragspartner kann einen Vertrag also unter den gleichen Voraussetzungen kündigen wie Sie. Allerdings kann man im Vorfeld bereits Sonderkündigungsrechte oder allgemeine Rahmenbedingungen für die Kündigung (beispielsweise eine Kündigungsfrist) festlegen.

Was muss in der Vertragskündigung stehen?

Besonders bei wichtigen Verträgen sollten Sie im Kündigungsschreiben folgende Daten notieren: 

  • Alle Vertragsdaten wie Name, Adresse, Kundennummer und Vertragsnummer 

  • Satz zur Frist: Das genaue Datum der Kündigung („Hiermit kündige ich fristgerecht zum…“) oder der Satz „Hiermit kündige ich fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. 

  • Bei außerordentlichen Kündigungen der genaue Grund sowie entsprechende Nachweise

  • Unterschrift 

Diese Angaben ermöglichen nicht nur eine klare Zuweisung Ihres Vertrages und der Kündigung, sondern bieten Ihnen auch die Sicherheit, dass Ihre Kündigung schriftlich und damit wortwörtlich schwarz-auf-weiß vorliegt. Suchen Sie nach einer Vorlage, um einen Vertrag zu kündigen? Erstellen Sie rechtssicher eine ordentliche Kündigung mit unserem Muster oder nutzen Sie die Vorlage für eine außerordentliche Kündigung.

Zusammenfassung

Vertrag kündigen: Das Wichtigste zusammengefasst

  • Ein Vertrag kann unter bestimmten Umständen gekündigt werden. 

  • Es gibt verschiedene Kündigungsarten: ordentliche Kündigungen, außerordentliche Kündigungen und Kündigungen mit Sonderkündigungsrecht. 

  • Je nach Vertrag haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten, diesen zu kündigen. Das hängt auch davon ab, was im Vertrag dazu vereinbart wurde. 

  • Wurde nichts zur Kündigung (Kündigungsfrist) vereinbart, dann gelten die regulären gesetzlichen Richtlinien

  • Arbeitnehmer stehen unter dem Schutz des Kündigungsschutzgesetzes – Selbstständige nicht. Hier greifen die Regelungen des Vertrags. 

  • Kündigungen erfolgen am besten schriftlich wie z.B. in Form eines Kündigungsschreibens.

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