Wie funktioniert die Aktivrente ab 2026?
Die Aktivrente ermöglicht es Arbeitnehmern, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und freiwillig weiterarbeiten, ab Januar 2026 bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuzuverdienen. Nach zwei Jahren ist eine Evaluation vorgesehen, um die Wirksamkeit der Aktivrente zu überprüfen.
Hinweis: Die Aktivrente begründet keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Enthält der bestehende Arbeitsvertrag eine Altersgrenzenklausel, muss ein neuer Vertrag geschlossen werden.
Warum wurde die Aktivrente beschlossen?
Mit der Aktivrente will die Bundesregierung dem Fachkräftemangel entgegenwirken, indem sie Arbeitnehmern einen Anreiz bietet, dem Arbeitsmarkt länger zur Verfügung zu stehen. Arbeitgeber profitieren von erfahrenen Fachkräften und Arbeitnehmer von der steuerlichen Entlastung und mehr Geld im Alter. Eine höhere Erwerbsquote stärkt außerdem die Wirtschaft und die Abgaben erhöhen die Einnahmen der Sozialversicherungen. Die Aktivrente dient somit auch der Generationen- und Verteilungsgerechtigkeit.
Wer kann die Aktivrente in Anspruch nehmen?
Nutzen können die Aktivrente sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, die die gesetzliche Regelaltersgrenze überschritten haben (Vollendung des 67. Lebensjahrs, einschließlich Übergangsregelung). Sie ist unabhängig davon, ob die Person bereits eine Rente bezieht oder den Bezug aufschiebt.
Hinweis: Da die Hinzuverdienstgrenze für Altersrentner im Januar 2023 weggefallen ist, bleibt deren Rente trotz Hinzuverdienst ungekürzt.
Die Aktivrente gilt jedoch nicht für Selbstständige, Beamte, Minijobber sowie Land- und Forstwirte. Kritik hieran bleibt nicht aus und der VGSD (Verband der Gründer und Selbstständigen), die BAGSV (Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände) und zahlreiche weitere Verbände haben bereits eine Petition “Aktivrente auch für Selbständige” gestartet. Ob diese Wirkung zeigt, bleibt abzuwarten.
Info
Regelaltersgrenze
Versicherte, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, haben die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres erreicht. Bei Versicherten der Geburtenjahrgänge 1947 bis 1963 liegt diese Grenz zwischen 65 und 67 Jahren. Die Regelaltersgrenze von 67 Jahren erreichen Versicherte der Geburtsjahrgänge 1964 und jünger.
Ist die Aktivrente steuerfrei?
Einnahmen aus der Aktivrente sind bis zu 2.000 Euro pro Monat (24.000 Euro im Jahr) steuerfrei. Wird dieser Betrag überschritten, ist der darüberliegende Teil regulär zu versteuern. Trotz der Steuerfreiheit bleibt die Sozialversicherungspflicht bestehen. Das bedeutet, dass weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen.
Info
Progressionsvorbehalt
Bestimmte steuerfreie Einkünfte (z. B. das Arbeitslosen- oder das Elterngeld) werden nicht selbst besteuert, erhöhen aber den Steuersatz, mit dem das übrige, steuerpflichtige Einkommen besteuert wird. Die steuerfreien Einkünfte aus der Aktivrente unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt.
Welche Abgaben gibt es bei der Aktivrente?
Die Aktivrente ist zwar steuerfrei, doch es fallen dennoch Sozialabgaben an: d. h. es werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Für Arbeitnehmer mit einem Verdienst von 2.000 Euro bedeutet das etwa 200 Euro an Sozialabgaben. Sie erhalten netto also rund 1.800 Euro.
Auf Arbeitgeberseite fallen zusätzlich die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung an. Die Arbeitgeberabgaben belaufen sich bei einem ausbezahlten Gehalt von 2.000 Euro etwa auf 412 Euro. Die Gesamtkosten betragen somit 2.412 Euro.
Gab es vor der Aktivrente schon Möglichkeiten, im Rentenalter weiterzuarbeiten?
Auch ohne neue Ansätze wie die Aktivrente gibt es bereits Wege, im Rentenalter weiterzuarbeiten. Wer beispielsweise seinen Renteneintritt über die Regelaltersgrenze nach hinten verschiebt und weiter sozialversicherungspflichtig arbeitet, bekommt für jeden Monat späteren Rentenbeginn einen Bonus von 0,5 % mehr Rente. In einem Jahr sammeln sich hier also schon 6 % Rentenzuschlag plus die Rentenerhöhung durch die zusätzlichen Beiträge an.
Wer bereits eine Rente erhält, aber noch weiterarbeitet, kann durch eine weitergehende Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen die Rente erhöhen. Der Arbeitgeber muss in Kenntnis darüber gesetzt werden, dass er weiter Beiträge vom Gehalt an die Rentenversicherung abführen soll.
Vor- und Nachteile der Aktivrente
Vorteile
- Steuerfreier Hinzuverdienst bis 2.000 Euro monatlich: Personen, die die Regelaltersgrenze überschritten haben und weiterarbeiten, profitieren von mehr Netto vom Brutto.
- Finanzieller Anreiz zum Weiterarbeiten: Die Aktivrente gibt einen tatsächlichen Anreiz, im Alter länger im Erwerbsleben zu bleiben.
- Fachkräftemanel entgegenwirken: Die Aktivrente soll dem Fachkräftemangel entgegenwirken und Beschäftigte länger im Unternehmen halten. So profitieren Unternehmen weiterhin von der langjährigen Erfahrung ihrer Beschäftigten.
- Stärkung der Sozialversicherungssysteme: Ein positiver Nebeneffekt sind die Einnahmen für Kranken- und Pflegeversicherung. Die zusätzlichen Einnahmen sichern die aktuellen Sozialsysteme mit ab.
Nachteile
- Soziale Ungleichheit und eingeschränkter Zugang: Kritische Stimmen bemängeln, dass Selbstständigen die Aktivrente bisher verwehrt bleibt und hauptsächlich gesunde Menschen von ihr profitieren. Personen in einem physisch herausfordernden Beruf haben das Nachsehen.
- Mitnahmeeffekte: Es besteht die Gefahr, dass besonders jene Menschen profitieren, die ohnehin weiterarbeiten würden und die Aktivrente nicht von Menschen genutzt wird, die ohne sie nicht weitergearbeitet hätten. Ist das der Fall, trägt die Aktivrente nicht zu einer nachhaltigen Lösung für die strukturellen Probleme des Arbeitsmarktes bei.
- Kosten und Bürokratie: Die steuerliche Entlastung führt wiederum zu steuerlichen Mindereinnahmen beim Staatshaushalt. Zudem trägt die Aktivrente zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand bei, der wiederum Kosten verursacht.
- Pflicht zur Zahlung von Sozialabgaben: Der Hinzuverdienst bleibt sozialversicherungspflichtig und bietet hier für Arbeitnehmer und Arbeitgeber keine Entlastung.
Aktivrente 2026: Was Arbeitgeber beachten sollten
Sozialversicherungspflicht und Progressionsvorbehalt: Die Aktivrente ist sozialversicherungspflichtig, unterliegt allerdings nicht dem Progressionsvorbehalt (s. oben).
Arbeitsverträge: Die Aktivrente soll sowohl für bestehende als auch für neue Arbeitsverhältnisse gelten. Es ist also zu prüfen, ob ein Arbeitsvertrag eine wirksame Altersgrenzenklausel enthält, die das Arbeitsverhältnis mit Renteneintritt automatisch beendet.
Mitarbeiterkommunikation: Informieren Sie Mitarbeiter in relevanten Altersgruppen rechtzeitig über die neuen Regelungen und Modelle für eine mögliche Weiterbeschäftigung. Hier können auch Angebote wie flexible Arbeitszeiten, Teilzeit oder Homeoffice-Möglichkeiten eine Weiterbeschäftigung attraktiver machen.
Lohnbuchhaltung: Arbeitgeber müssen die Aktivrente in der Lohnbuchhaltung über eine gesonderte, eindeutig gekennzeichnete Lohnart sauber abbilden. Diese muss im Lohnsteuerabzugsverfahren steuerfrei sein und zudem voll sozialversicherungspflichtig bleiben. Außerdem muss sie vom regulären Lohn getrennt ausgewiesen werden.