Haftung

Der Begriff der Haftung beschreibt die Verpflichtung einer Person oder eines Unternehmens, für einen Schaden oder eine Schuld einzustehen. Haftung ist rechtlich bindend und kann sowohl natürliche als auch juristische Personen betreffen. In bestimmten Fällen können auch Dritte haften. Beispielsweise haften Behörden im Rahmen der Amtshaftung für Fehler ihrer Mitarbeiter. Natürliche Personen können sich vertraglich verpflichten, für die Schulden oder Schäden anderer einzustehen.

Zuletzt aktualisiert am 13.01.2025
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Zusammenfassung

Haftung im Überblick

  • Haftung beschreibt die Verpflichtung, für einen Schaden oder eine Schuld einzustehen.
  • Es gibt verschiedene Arten der Haftung, z. B. zivilrechtliche, handelsrechtliche und steuerrechtliche Haftung.
  • Unternehmen haften in Abhängigkeit von ihrer Rechtsform, wobei es Unterschiede zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften gibt.
  • Amtshaftung greift bei Fehlern von Behördenvertretern, während der Schadenersatz im Zivilrecht eine zentrale Rolle spielt.

Definition

Was ist Haftung?

Haftung bedeutet, dass eine Person oder ein Unternehmen rechtlich verpflichtet ist, für entstandene Schäden oder Schulden einzustehen. Sie ist entweder vertraglich, gesetzlich oder deliktisch begründet. Eine Haftung kann dabei persönlich oder sachlich erfolgen. Die rechtlichen Grundlagen für die Haftung ergeben sich aus dem Zivilrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und weiteren Bereichen.

Zivilrechtliche Haftung

Der Begriff der Haftung beschreibt die Pflicht einer Person, für eine Schuld oder einen Schaden einzustehen. Dabei ist die Haftung rechtlich bindend. Auch Dritte können unter bestimmten Umständen haftbar gemacht werden, sei es durch vertragliche Vereinbarungen oder gesetzliche Regelungen. Die Haftung betrifft sowohl natürliche als auch juristische Personen.

Behörden haften beispielsweise im Rahmen der Amtshaftung für Fehler ihrer Mitarbeiter. Natürliche Personen hingegen können durch Verträge in die Haftung anderer Personen einbezogen werden.

Schadenersatz im Zivilrecht

Erleidet eine Person durch das Handeln oder Unterlassen einer anderen einen Schaden, entsteht ein Anspruch auf Schadenersatz. Dieser soll den entstandenen Verlust ausgleichen, unabhängig davon, ob es sich um einen physischen Schaden, entgangenen Gewinn oder offene Schulden handelt.

  • Körperliche Schäden durch Unfälle.
  • Finanzielle Schäden durch Nichteinhaltung von Fristen.
  • Schulden, die nicht beglichen wurden.

Arten der Haftung

Im Gesetz wird zwischen verschiedenen Haftungsarten unterschieden, die je nach Situation Anwendung finden. Für Unternehmen gelten spezielle Regelungen, die von der jeweiligen Unternehmensform abhängen.

Haftung nach dem Zivilrecht

Die zivilrechtliche Haftung umfasst verschiedene Formen:

  • Vertragliche Haftung: Wenn ein Vertrag verletzt wird und ein Schaden entsteht, haftet die betroffene Partei. Dies kann z. B. durch den Verzug eines Vertragspartners passieren.
  • Deliktische Haftung: Diese greift, wenn durch unerlaubte Handlungen ein Schaden entsteht, ohne dass ein Vertrag vorliegt. Beispiele sind Sachbeschädigung oder Körperverletzung.
  • Personenhaftung: Haftung für persönliche Verfehlungen oder für andere, z. B. bei der Übernahme einer Bürgschaft.
  • Vermögenshaftung: Das Vermögen des Schuldners kann nach einer Zwangsvollstreckung gepfändet werden.
  • Dingliche Haftung: Hier wird eine Sache, z. B. ein Grundstück, zur Tilgung einer Schuld herangezogen.

Haftung im Handelsrecht

Bei der handelsrechtlichen Haftung muss der neue Inhaber eines Unternehmens, das durch Kauf oder Erbschaft übernommen wurde, für bestehende Geschäftsschulden einstehen. In Konzernen haftet die Muttergesellschaft oft für die Schulden der Tochterunternehmen.

Haftung im Gesellschaftsrecht

In Personengesellschaften haften die Gesellschafter persönlich mit ihrem Privatvermögen, wie bei der Offenen Handelsgesellschaft (OHG). In der Kommanditgesellschaft (KG) haftet der Komplementär unbeschränkt, während der Kommanditist nur bis zur Höhe seiner Einlage haftet. Kapitalgesellschaften haften hingegen nur mit dem Gesellschaftsvermögen.

Haftung nach dem Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht haftet der Arbeitnehmer für Schäden, die er schuldhaft verursacht hat. Bei nicht grob fahrlässigen Fehlern muss hingegen der Arbeitgeber einstehen, wie dies etwa bei Behandlungsfehlern von Ärzten in Kliniken der Fall sein kann.

Haftung im öffentlichen Recht

Das Staatshaftungsrecht regelt, dass der Staat für Schäden haftet, die durch seine Organe verursacht wurden. Amtshaftung betrifft z. B. Justizirrtümer.

Haftung nach dem Steuerrecht

Im Steuerrecht wird zwischen persönlicher und dinglicher Haftung unterschieden. Bei der persönlichen Haftung haftet die Person für eigene oder fremde Steuerschulden, bei der dinglichen Haftung können Waren als Sicherheit herangezogen werden.

Haftung bei verschiedenen Unternehmensformen

Unternehmen haften je nach Rechtsform unterschiedlich:

  • Einzelunternehmen: Hier haftet der Unternehmer mit seinem gesamten Vermögen, auch privat.
  • Personengesellschaften: Gesellschafter haften in der Regel mit ihrem Privatvermögen und solidarisch füreinander.
  • Kapitalgesellschaften: Hier haftet nur das Gesellschaftsvermögen. Fremdkapital kann jedoch oft nur durch private Sicherheiten der Gesellschafter erlangt werden.

Fazit

Haftungsrisiken sind für Unternehmen allgegenwärtig. Unternehmen müssen sich besonders mit der Haftung für Mitarbeiter, Produkte und steuerliche Pflichten auseinandersetzen. Eine zuverlässige Buchhaltungssoftware wie Lexware Office kann helfen, haftungsrelevante Fehler zu vermeiden, indem sie gesetzliche Änderungen stets aktuell integriert und eine