Hebesatz

Der Hebesatz ist ein zentrales Instrument der kommunalen Steuerpolitik in Deutschland. Gemeinden nutzen ihn, um die Höhe der Grund- und Gewerbesteuer individuell festzulegen. Dies beeinflusst nicht nur die Abgabenlast von Unternehmen und Privatpersonen, sondern auch die Attraktivität eines Standorts. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie der Hebesatz funktioniert, wie er sich auf Ihre Steuerlast auswirkt und warum seine Höhe regional stark variiert.

Zuletzt aktualisiert am 04.06.2025

Zusammenfassung

Hebesatz im Überblick

Der Hebesatz hat Einfluss auf Steuerhöhe und Standortwahl, das heißt:

  • Der Hebesatz legt fest, wie hoch die Grund- oder Gewerbesteuer in einer Gemeinde ausfällt
  • Gemeinden können den Hebesatz jährlich selbst bestimmen, ändern ihn aber selten
  • Er gilt für Gewerbesteuer (für alle Unternehmen), Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und Grundsteuer B (sonstige Grundstücke)
  • Besonders in Metropolregionen nutzen Gemeinden niedrige Hebesätze als Standortvorteil
  • Mindesthebesatz bei der Gewerbesteuer liegt aktuell bei 200 Prozent
  • Die Berechnung erfolgt über eine einfache Formel mit dem Steuermessbetrag

Definition

Was ist ein Hebesatz?

Der Hebesatz ist ein von Gemeinden festgelegter Prozentsatz, mit dem die jeweilige Steuerlast bei der Grundsteuer oder Gewerbesteuer berechnet wird. Rechtsgrundlagen hierfür sind das Grundsteuergesetz (GrStG) und das Gewerbesteuergesetz (GewStG). Der Hebesatz wird jährlich im Haushaltsplan beschlossen, bleibt aber in der Praxis häufig unverändert. Gemeinden entscheiden selbst über dessen Höhe und somit über ihre steuerlichen Einnahmen. 

Die Formel zur Berechnung des Hebesatzes

Die Berechnung erfolgt nach einem einheitlichen Schema. Beispielhaft lässt sich dies an der Gewerbesteuer darstellen: 
Steuerschuld = Steuermessbetrag × (Hebesatz ÷ 100)

Beispiel:
Ein Unternehmen hat einen Steuermessbetrag von 20.000 Euro, der Hebesatz beträgt 350 Prozent:
20.000 × 3,5 = 70.000 Euro
Dieser Rechenweg gilt auch für die Grundsteuer A und B.

Einflussfaktor Gemeinde: Gestaltungsspielraum beim Hebesatz

Gemeinden entscheiden eigenständig über die Höhe des Hebesatzes. Damit regeln sie direkt ihre Einnahmesituation: 

  • Hoher Hebesatz: höhere Einnahmen, aber geringere Standortattraktivität
  • Niedriger Hebesatz: geringere Einnahmen, aber attraktiver für Investoren und Unternehmen

Einzige gesetzliche Vorgabe: Seit 2004 gilt für die Gewerbesteuer ein Mindesthebesatz von 200 Prozent. Damit sollen sogenannte Gewerbesteueroasen im Inland vermieden werden.

Hebesatz als Standortfaktor in Metropolregionen

Vor allem kleinere Gemeinden in der Nähe großer Städte setzen auf niedrige Hebesätze, um Unternehmen anzuziehen. Dies ist ein gezielter Standortvorteil. 
Beispiel: Im Münchner Vorort Grünwald ist der Hebesatz deutlich niedriger als in München selbst. 
Das Bundesland mit den höchsten Hebesätzen ist aktuell Nordrhein-Westfalen.
Im Durchschnitt liegen die Hebesätze bundesweit zwischen 250 und 400 Prozent – sowohl bei Gewerbe- als auch Grundsteuer.