Zusammenfassung
ESPR im Überblick
- Die EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) gilt formal seit dem 18. Juli 2024.
- Konkrete Vorgaben ergeben sich erst durch Rechtsakte für Produktgruppen.
- Sie ersetzt die alte Ökodesign-Richtlinie, die nur energieverbrauchsrelevante Geräte erfasste.
- Ziel ist eine längere Nutzungsdauer und bessere Reparierbarkeit von Produkten sowie die Förderung der Kreislaufwirtschaft.
- Herzstück ist der digitale Produktpass (DPP).
- Unternehmen müssen mit Pflichten zu Haltbarkeit, Recyclingfähigkeit, Transparenz und Abfallvermeidung rechnen.
- Verstöße führen zu Bußgeldern, Verkaufsverboten, Rückrufen und Reputationsverlusten.
- Förderprogramme auf nationaler und EU-Ebene unterstützen insbesondere KMU bei der Umsetzung.
Definition
Was ist die Verordnung über die Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte (ESPR)
Die EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) ist ein unmittelbar geltendes europäisches Gesetz. Sie definiert verbindliche Nachhaltigkeitsanforderungen für Produkte, die in der EU hergestellt oder in Verkehr gebracht werden.
Unterschiede zur bisherigen Ökodesign-Richtlinie
Die alte Ökodesign-Richtlinie stammt aus dem Jahr 2009 und galt nur für energieverbrauchsrelevante Geräte wie Kühlschränke oder Waschmaschinen. Die neue Verordnung ist viel umfassender: Sie betrifft fast alle physischen Produkte.
Ziele der Verordnung
Produkte sollen nicht mehr nach kurzer Nutzung entsorgt, sondern repariert, wiederverwendet und letztlich recycelt werden. Damit wird die Kreislaufwirtschaft gestärkt. Mit der Ökodesign-Verordnung verfolgt die EU hauptsächlich drei Ziele:
- eine längere Nutzungsdauer von Produkten.
- eine bessere Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit.
- weniger Ressourcenverbrauch und geringere Abfallmengen.
Wozu werden Unternehmen verpflichtet?
Unternehmen müssen je nach Produktgruppe mit folgenden Pflichten rechnen:
- Langlebigkeit: Produkte müssen Mindestanforderungen an ihre Haltbarkeit erfüllen.
- Reparierbarkeit: Unternehmen müssen Ersatzteile und Reparaturanleitungen zur Verfügung stellen.
- Recyclingfähigkeit: Materialien sollen sich leicht trennen lassen.
- Abfallvermeidung: Unternehmen dürften unverkaufte Schuhe und Textilien nicht vernichten. (Eine Ausweitung auf andere Produkte ist vorgesehen, aber noch offen.)
- Digitaler Produktpass: Unternehmen müssen transparente Informationen zu Materialien, Herkunft, Reparaturmöglichkeiten, Energie- und Ressourcenverbrauch sowie Entsorgung bereitstellen.
Achtung
Pflichten für Unternehmen: Start ab 2025 mit Textilien, Batterien & Elektronik
Konkrete Pflichten für Unternehmen entstehen erst dann, wenn die EU-Kommission für einzelne Produktgruppen delegierte Rechtsakte erlässt. Diese werden ab 2025/2026 schrittweise eingeführt, dabei stehen zunächst Textilien, Batterien, Elektronik und Möbel im Fokus.
Für welche Produkte gilt die Verordnung?
Die ESPR gilt grundsätzlich für alle physischen Produkte, die in der EU auf den Markt kommen. Dazu gehören:
Bereich | Beispiele |
|---|---|
| Konsumgüter: | Möbel, Textilien, Schuhe, Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik |
| Investitionsgüter: | Maschinen, Werkzeuge, Bauteile |
| Verpackungen: | Kunststoff-, Metall- oder Kartonverpackungen |
| Ausnahmen: | Lebensmittel, Arzneimittel, lebende Organismen |
Der digitale Produktpass
Ein zentrales Element der ESPR ist der digitale Produktpass (DPP). Er sieht vor, dass Produkte künftig mit standardisierten, maschinenlesbaren Informationen ausgestattet sind. Ab 2026 ist der DPP für erste Produktgruppen wie Textilien, Batterien, Elektronik und Möbel verpflichtend.
Der DPP enthält unter anderem folgende strukturierte Informationen:
- Materialzusammensetzung
- Herkunft der Rohstoffe
- Reparaturmöglichkeiten
- Energie- und Ressourcenverbrauch
- Entsorgung
Der DPP wird voraussichtlich über standardisierte Schnittstellen wie QR-Codes oder Blockchain-ähnliche Systeme abrufbar sein. Unternehmen sollten deshalb rechtzeitig IT-Infrastrukturen für Datenmanagement und Lieferketten-Tracking aufbauen. Starten Sie am besten schon jetzt, Produktdaten systematisch zu erfassen.
Achtung
DPP und Transparenzanforderungen: Auswirkungen auf Hersteller und Zulieferer
Der DPP und die damit verbundenen Anforderungen an Transparenz werden nicht nur Hersteller betreffen, sondern auch deren Zulieferer, da sie Daten über Rohstoffe, Materialien und Produktionsprozesse liefern müssen.
Zeitplan und Umsetzung
- 18. Juli 2024: Inkrafttreten der ESPR
- 2025: Erste Rechtsakte für konkrete Produktgruppen
- Ab 2026: Pflicht zum digitalen Produktpass für erste Produktbereiche
- Übergangsfristen: Bis Ende 2026 für ausgewählte Bereiche, je nach Produkt unterschiedlich.
Info
Pflichtbeginn variiert je nach Produktgruppe
Der konkrete Zeitplan hängt davon ab, wie schnell die EU-Kommission die spezifischen Rechtsakten für einzelne Produktgruppen erlässt. Priorität haben Textilien, Batterien, Elektronik und Möbel, aber der genaue Pflichtbeginn kann je nach Gruppe variieren.
Folgen bei Verstößen
Wer die Vorgaben nicht einhält, muss mit Sanktionen rechnen, dazu zählen Verkaufsverbote und Rückrufaktionen sowie Bußgelder durch nationale Behörden. Im Zweifel folgen Reputationsschäden durch die öffentliche Bekanntmachung
Auch kleine Unternehmen müssen nachweisen können, dass ihre Produkte die Vorgaben erfüllen.
Förderungen
Es gibt zahlreiche Programme und Förderungen, um Unternehmen die Umstellung zu erleichtern:
In Deutschland:
- KfW-Förderkredite für nachhaltige Investitionen
- EEW-Programm für Energie- und Ressourceneffizienz
- IHK-Beratungsprogramme für KMU
EU-weit:
- Programme wie Horizon Europe und LIFE für nachhaltige Innovationen und Kreislaufwirtschaft.
Förderungen müssen vor Beginn einer Investition beantragt werden. Prüfen Sie rechtzeitig, welche Programme zu Ihnen passen.
Tipp
So bereiten Sie Ihr Unternehmen auf die Verordnung vor
- Prüfen Sie, ob Ihre Produkte unter die ESPR fallen.
- Stellen Sie die Haltbarkeit und Reparierbarkeit Ihrer Produkte sicher.
- Erfassen Sie Daten systematisch für den digitalen Produktpass.
- Planen Sie IT-Systeme für Datenmanagement und Lieferkettenintegration.
- Informieren Sie Ihre Lieferanten über neue Anforderungen.
- Schulen Sie Mitarbeitende zu nachhaltigem Produktdesign.
- Sichern Sie sich rechtzeitig Fördermittel.
Verknüpfungen mit anderen EU-Regelungen
- Green Claims-Richtlinie: Produktinformationen im DPP und Marketing müssen konsistent und überprüfbar sein. Falsche Nachhaltigkeitsaussagen (Greenwashing) werden sanktioniert. Derzeit ist das Gesetzgebungsverfahren dieser Richtlinie jedoch ausgesetzt. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel zur Green Claims Directive.
- PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation): Strengere Vorgaben für Verpackungen gelten parallel zur ESPR. Unternehmen müssen Doppelanforderungen berücksichtigen.
- Öffentliche Beschaffung: Beschaffungsstellen der Mitgliedstaaten sind angehalten, Nachhaltigkeitsanforderungen bei Ausschreibungen stärker einzubeziehen.