Zusammenfassung
Wiederbeschaffungswert im Überblick
- Der Wiederbeschaffungswert umfasst alle Kosten, die für den Ersatz eines Vermögensgegenstands erforderlich sind.
- Besonders bekannt ist der Begriff aus dem Bereich der Kfz-Versicherung, wo er als Zeitwert bezeichnet wird.
- Der Wiederbeschaffungswert berücksichtigt den Wertverlust durch Abnutzung oder einen irreparablen Schaden.
- In Unternehmen wird der Wiederbeschaffungswert für die Kalkulation von Abschreibungen genutzt.
- Auch technische Neuerungen und Preissteigerungen fließen in die Berechnung des Wiederbeschaffungswerts ein.
- Die Berechnung erfolgt anhand des Anschaffungspreises und der Preissteigerung seit der Anschaffung.
Definition
Was ist der Wiederbeschaffungswert?
Der Wiederbeschaffungswert beschreibt die Summe, die erforderlich ist, um einen bereits angeschafften Vermögensgegenstand zum Zeitpunkt seines Ausfalls oder bei Bedarf nach einem Verlust zu ersetzen. Diese Definition wird oft mit dem Begriff Zeitwert in Verbindung gebracht, insbesondere bei Kfz-Versicherungen. Der Wert eines Wirtschaftsguts kann durch verschiedene Faktoren beeinflusst werden, wie etwa Abnutzung, Marktpreise oder technische Weiterentwicklungen. Der Wiederbeschaffungswert dient nicht nur dazu, den finanziellen Bedarf für Ersatzkäufe zu ermitteln, sondern auch für die Kalkulation von Abschreibungen, die den Werteverzehr eines Vermögensgegenstands abbilden.
Wiederbeschaffungswert in der Praxis
Der Wiederbeschaffungswert spielt eine wichtige Rolle bei der Bildung kalkulatorischer Abschreibungen. Diese Abschreibungen dienen dazu, den Werteverzehr eines Vermögensgegenstands zu erfassen und die Substanzerhaltung eines Unternehmens sicherzustellen.
Besonders bei Preisänderungen reicht die bilanzielle Abschreibung oft nicht aus, um die Ersatzbeschaffung aus den angesammelten Abschreibungsbeträgen zu finanzieren. In solchen Fällen müssen auch technische Neuerungen berücksichtigt werden, die erforderlich sind, um die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens aufrechtzuerhalten. Ein Beispiel dafür sind Computer: Zwar sinken die Preise für Geräte kontinuierlich, jedoch wird sich ein Unternehmen nicht einfach das gleiche Modell wie zuvor anschaffen, sondern ein modernes, leistungsfähigeres Gerät.
Wiederbeschaffungswert und Versicherung
Am häufigsten begegnet man dem Begriff des Wiederbeschaffungswerts im Kontext von Kfz-Versicherungen. Im Falle eines Totalschadens wird er benötigt, um den Betrag zu ermitteln, den Sie aufwenden müssten, um ein gleichwertiges Auto zu kaufen. In diesem Fall handelt es sich um den sogenannten Zeitwert, der den Marktwert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadens widerspiegelt. Der Restwert des Fahrzeugs, also der Wert nach dem Unfall, wird von der Versicherung bei der Berechnung der Entschädigung abgezogen.
Wiederbeschaffungswert für Unternehmen
Auch in Unternehmen spielt der Wiederbeschaffungswert eine wichtige Rolle. Er kommt zum Einsatz, wenn ein Vermögensgegenstand aufgrund von Abnutzung, Schäden oder Verlust ersetzt werden muss. Dabei kann es sein, dass der Ersatzgegenstand nicht unbedingt das exakt gleiche Modell ist. Es kann auch eine neue, leistungsfähigere Maschine als Ersatz beschafft werden. In diesem Zusammenhang spricht man oft auch vom Wiederbeschaffungsneuwert.
Wiederbeschaffungszeitwert und Wiederbeschaffungsneuwert
Die Unterscheidung zwischen Wiederbeschaffungszeitwert und Wiederbeschaffungsneuwert ist besonders für Unternehmen relevant. Der Wiederbeschaffungszeitwert entspricht dem Wert, den ein gleichwertiges, gebrauchtes Wirtschaftsgut zum Zeitpunkt des Ersatzes auf dem Markt hat. Der Wiederbeschaffungsneuwert hingegen beschreibt den Wert eines neuen Ersatzes, der häufig auch von der Technikentwicklung und den Marktbedingungen abhängt.
Wofür wird der Wiederbeschaffungswert genutzt?
Der Wiederbeschaffungswert wird vor allem für die Kalkulation von Abschreibungen verwendet. Diese Abschreibungen spiegeln den Werteverzehr eines Vermögensgegenstands wider und sind entscheidend, um die Substanzerhaltung eines Unternehmens zu überprüfen. Besonders bei Preissteigerungen oder technischen Neuerungen reicht die bilanzielle Abschreibung jedoch häufig nicht aus, um die Ersatzbeschaffung zu finanzieren. In solchen Fällen muss der Wiederbeschaffungswert berücksichtigt werden, da die tatsächlichen Kosten für den Ersatz höher ausfallen können als ursprünglich geplant.
Kalkulation des Wiederbeschaffungswerts
Die Kalkulation des Wiederbeschaffungswerts setzt sich aus mehreren Schritten zusammen. Zunächst müssen Sie den Ersatzzeitpunkt festlegen, also den Zeitpunkt, zu dem Sie den Wiederbeschaffungswert eines Vermögensgegenstands ermitteln möchten. Anschließend wird der ursprüngliche Anschaffungspreis berücksichtigt. Im nächsten Schritt erfolgt die Bestimmung der Preissteigerung zwischen dem Anschaffungszeitpunkt und dem geplanten Ersatzzeitpunkt.
Berechnung des Wiederbeschaffungswerts
Um den Wiederbeschaffungswert zu berechnen, benötigen Sie die Anschaffungskosten und die jährliche Preissteigerungsrate. Bei konstanter Preissteigerung ergibt sich folgender Berechnungsansatz:
WBW = AK x (1 + r)^d
Dabei steht AK für die Anschaffungskosten, r für die Preissteigerungsrate und d für die Anzahl der Jahre seit der Anschaffung. Wenn sich die Preise unregelmäßig entwickeln, können Preisindizes verwendet werden, um die Preissteigerung zwischen dem Anschaffungszeitpunkt und dem Ersatzzeitpunkt zu ermitteln:
WBW = AK x (PI_NAJ : PI_AJ)
Dabei bezeichnet PI_NAJ den Preisindex für das Neuanschaffungsjahr und PI_AJ den Preisindex für das Anschaffungsjahr.
Zusammenhang zwischen Abschreibungen und Wiederbeschaffungswert
Bei traditionellen Abschreibungsmethoden wird oft kritisiert, dass die tatsächliche Abnutzung eines Vermögensgegenstands nicht immer der vorgenommenen Abschreibung entspricht. Dies liegt daran, dass die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts während seiner Nutzungsdauer durch Inflation und technische Neuerungen steigen. Die angesammelten Abschreibungen sind in solchen Fällen möglicherweise nicht ausreichend, um den Ersatz zu finanzieren.
Um diesem Problem entgegenzuwirken, kann eine Abschreibung vom höheren Wiederbeschaffungswert erfolgen. Diese muss jedoch als kalkulatorische Abschreibung vorgenommen werden, da sie nicht in die gewöhnliche Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) einfließt. Die Differenz zur normalen Abschreibung wird als sogenannte Anderskosten berücksichtigt.