Definition
Was ist ein häusliches Arbeitszimmer?
Damit du dein Arbeitszimmer absetzen darfst, muss es folgende Voraussetzungen erfüllen:
Als häusliches Arbeitszimmer gilt grundsätzlich ein Raum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre eingebunden ist. Es wird überwiegend für die Erledigung gedanklicher, schriftlicher, verwaltungstechnischer oder organisatorischer Aufgaben genutzt, die beruflichen und/oder betrieblichen Zwecken dienen. Von überwiegend spricht der Gesetzgeber, wenn du mehr als 90 Prozent deiner Arbeit von dort aus erledigst.
Außerdem muss es sich bei einem häuslichen Arbeitszimmer um einen abgeschlossenen und abgetrennten Raum handeln. Dieser Raum muss sich klar – beispielsweise durch eine Tür – von den Privaträumen abgrenzen. Bestimmte Kosten für ein solches häusliches Arbeitszimmer lassen sich von der Steuer absetzen. Es ist auch möglich, ein Wohnmobil als Büro und Betriebsvermögen von der Steuer abzusetzen. Dazu gleich mehr.
Welche Voraussetzungen muss ein Raum erfüllen, um ihn als häusliches Arbeitszimmer steuerlich abschreiben bzw. absetzen zu können?
Nach dem Einkommensteuergesetz (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG) dürfen die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer und die Kosten, welche für dessen Ausstattung anfallen, grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden.
Ausnahme: Das häusliche Arbeitszimmer kann als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit gesehen werden. Dann können alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit diesem Raum entstehen, steuerlich berücksichtigt werden.
Doch unter welchen Voraussetzungen ist es möglich, ein Arbeitszimmer steuerlich abzusetzen?
- Das Arbeitszimmer verfügt über eine häusliche Anbindung: Rechtlich ausgedrückt muss der Raum in die „häusliche Sphäre eingebunden“ sein. Das bedeutet, dass das Arbeitszimmer Teil der privaten Wohnung oder des Wohnhauses sein muss. Auch Kellerräume oder ein separates Zimmer im Dachgeschoss erfüllen diese Anforderung, wenn durch die unmittelbare Nähe eine Verbindung zur privaten Wohneinheit festgestellt werden kann. Nicht berücksichtigt werden Räume, die keine Büro-Funktion erfüllen (z. B. reine Wohnräume, Lagerstätten oder Ausstellungsräume). Wichtig ist in jedem Fall, dass es sich beim häuslichen Arbeitszimmer um einen separaten, abgeschlossenen Raum handelt. Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer oder ein Durchgangszimmer werden vom Finanzamt nicht anerkannt (Ausnahme: Siehe Punkt Tagespauschale).
- Auf die Ausstattung kommt es an: Um ein häusliches Arbeitszimmer bspw. im Eigenheim steuerlich absetzen zu können, spielt es eine wichtige Rolle, welche Einrichtung sich im entsprechenden Zimmer befindet. Schließlich soll es in erster Linie betrieblichen Zwecken dienen. Private Gegenstände aller Art (Sportgeräte, Kinderspielsachen, Unterhaltungselektronik etc.) sowie nutzungsfremde Möbel (Bett, Kleiderschrank, Esstisch usw.) sollten am besten draußen bleiben.
- Vorgaben bei der Privatnutzung: Um die berufliche oder betriebliche Nutzung klar von der privaten zu trennen, darf sich die private Mitbenutzung des Arbeitszimmers auf maximal 10 Prozent belaufen. Wird dieser Wert überschritten, ist der Abzug der Aufwendungen nicht möglich. Daher ist es ratsam, ein Protokoll über die konkrete Nutzung des Raumes zu führen.
- Ausgaben trennen: Geht das Finanzamt von einem häuslichen Arbeitszimmer aus, musst du die Kosten des Arbeitszimmers von den übrigen Betriebsausgaben trennen (§ 4 Abs. 7 EStG). Machst du dies nicht, kannst du die für das häusliche Arbeitszimmer entstandenen Kosten nicht absetzen!
Info
Gut zu wissen für Selbstständige
Befindet sich dein Arbeitszimmer nicht in deiner Wohnung, sondern hast du hierfür spezielle Büroräume angemietet (= außerhäusliches Arbeitszimmer)? Dann steht es für das Finanzamt außer Frage, dass diese ausschließlich für das eigene Geschäft genutzt werden. du kannst dein Büro dann ganz regulär als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen.
Erfüllen deine Räumlichkeiten die Voraussetzungen des Finanzamtes nicht, ist dies jedoch steuerlich kein Beinbruch. du kannst in diesem Fall nämlich immerhin die Tagespauschale von 6 Euro pro Tag (max. 1260 Euro) geltend machen.
Sind all diese Voraussetzungen erfüllt, steht der steuerpflichtig zugelassenen Absetzung des häuslichen Arbeitszimmers durch das Finanzamt in der Regel nichts im Weg. Das Finanzamt verlangt für das Arbeitszimmer allerdings noch einige Nachweise. In vielen Fällen muss noch ein entsprechender Fragebogen ausgefüllt werden. Auch Fotos vom Raum können verlangt werden.
Aber wo kann ich als Selbstständiger das häusliche Arbeitszimmer im Eigenheim überhaupt eintragen bzw. buchen, um es korrekt abzusetzen? Als Selbstständiger trägst du das häusliche Arbeitszimmer als Betriebsausgabe in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) (ab Zeile 65) ein. Entweder hinterlegst du dort die tatsächlichen Kosten oder gibst die Arbeitszimmer-Pauschale ein. Falls du zur doppelten Buchführung verpflichtet bist, trägst du die Kosten in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) unter Raumkosten ein.
Achtung
Steuerfalle: Gilt nur bei Eigentum und nur bei Unternehmern
Ist dein Arbeitszimmer Bestandteil eines Hauses oder einer Wohnung, das/die dein Eigentum – also nicht gemietet – ist, beachte Folgendes: Wenn das Arbeitszimmer mehr als 20.500 Euro wert ist oder 20 % des gesamten Hauses/Grundstücks ausmacht, dann musst du dies in dein Betriebsvermögen einlegen. Anschließend ist das Arbeitszimmer steuerverhaftet. Das heißt: Bei Verkauf der Immobilie oder Aufgabe des Betriebs müssen die stillen Reserven aufgedeckt und versteuert werden. Solltest du davon betroffen sein, besprich das Thema am besten mit deinem Steuerberater.
Welche Kosten für das Arbeitszimmer kannst du steuerlich geltend machen?
Ähnlich wie Freelancer oder Freiberufler können auch gewerbliche Unternehmer die Kosten für ein Arbeitszimmer als Betriebsausgaben steuerlich absetzen. In gewissen Fällen kannst du ein Arbeitszimmer absetzen – trotz Büro. Voraussetzung ist jedoch, dass dir beispielsweise als Arbeitgeber in deinem Betrieb zur Erledigung deiner Aufgaben kein fester Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Das ist z. B. der Fall, wenn im Unternehmen kein Raum existiert, in dem du ungestört Bürotätigkeiten erledigen kannst. Oder sie üben eine Nebentätigkeit aus und sind in diesem Rahmen auf ein Arbeitszimmer angewiesen.
Die Aufwendungen, die du für ein häusliches Arbeitszimmer (sofern obige Voraussetzungen erfüllt sind) steuerlich absetzen kannst, sind zunächst in anteilige sowie vollabzugsfähige Arbeitszimmerkosten einzuteilen.
Definition
Was sind anteilige Kosten?
In diese Kategorie fallen alle Aufwendungen, die im Zuge der Unterhaltung des Arbeitszimmers anfallen wie:
- Strom
- Wasser
- Heizung
- Miete für die Wohnung
- Gebühren für Schornsteinfeger
- Kosten für die Müllabfuhr
- Reinigungskosten
- uvm.
Die Raumkosten dürfen nur anteilig abgesetzt werden, da sie für die gesamte Wohnung anfallen, von der das Arbeitszimmer ja nur ein Teil ist. Um die Aufwendungen in diesem Fall zu berechnen, musst du zunächst das Verhältnis vom Arbeitszimmeranteil zur Gesamtwohnfläche ermitteln. Das geht mit dieser Formel:
Anteil des Arbeitszimmers = Arbeitszimmerfläche / Gesamtfläche der Wohnung (inkl. Arbeitszimmer) x 100
Welche Kosten für das häusliche Arbeitszimmer sind in der Steuererklärung in voller Höhe absetzbar?
Folgende Kosten für das Arbeitszimmer kannst du beim Finanzamt vollständig geltend machen:
- Einrichtungsgegenstände
- Renovierungskosten
- nachträgliche Einrichtung eines Arbeitszimmers
Was gilt als steuerlich absetzbare Ausstattung des Arbeitszimmers?
Bestimmte Gegenstände zur Einrichtung sind in vollem Umfang abzugsberechtigt. Auch Möbel in deinem häuslichen Arbeitszimmer kannst du daher absetzen. Dazu zählen vornehmlich:
- Computer
- Regale
- Schreibtisch und Bürostuhl
- Bücher
Was gilt, wenn sich mehrere Personen das Arbeitszimmer teilen?
Teilst du dir das Arbeitszimmer mit deinem Partner, sind die Voraussetzungen zum Vorliegen eines häuslichen Arbeitszimmers getrennt zu prüfen. Hier gelten folgende Spielregeln:
- Zahlst du Abschreibungen, Schuldzinsen oder Mieten von einem Gemeinschaftskonto, so kannst du diese nur dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten von der Steuer absetzen, wenn du diese Kosten auch wirklich selbst tragen musst.
- Kosten, die du für dein Heimbüro ausgibst, etwa für Strom oder Reinigung, kannst du komplett von der Steuer absetzen. Das funktioniert aber nur, wenn diese Ausgaben ausschließlich für die Nutzung dieses Zimmers anfallen.
Beispiel: grundstücksorientierte oder nutzungsorientierte Kosten?
Du nutzt gemeinsam mit deinem Partner das häusliche Arbeitszimmer zu einem Nutzungsanteil von jeweils 50 Prozent. Dieses Zimmer stellt allerdings nur für dich den Mittelpunkt dar und die Kosten betragen 3.300 Euro Miete sowie 1.000 Euro Nebenkosten. Die Gesamtkosten überweist du monatlich von einem Gemeinschaftskonto. Als Mieter tritt nur dein Partner auf. Folge: In diesem Fall kannst du entweder 500 Euro als nutzungsorientierte Kosten absetzen oder die Jahrespauschale beanspruchen. Denn da dein Partner als Mieter auftritt, kannst du keine Mietaufwendungen absetzen.
Wichtig! Die Jahrespauschale wird immer personenbezogen angewendet. Sprich: Sowohl du selbst als auch dein Partner könnt diese beantragen.
In welcher Höhe erkennt das Finanzamt die Kosten für ein Arbeitszimmer an?
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es folgende Neuregelung: Handelt es sich bei dem häuslichen Arbeitszimmer um den Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung, kannst du seit dem Steuerjahr 2023 entweder die tatsächlichen Kosten oder einen Pauschbetrag in Höhe von 1.260 Euro steuerlich absetzen. Die Vorteile dieser neuen Pauschal-Regelung: Zum einen müssen die Ausgaben für das Arbeitszimmer nicht mehr nachgewiesen werden. Zum anderen erhältst du künftig den vollen Betrag, da es sich um eine Pauschale und nicht mehr um einen Höchstbetrag handelt.
Kleiner Wermutstropfen: Dieser neue Pauschbetrag mindert sich anteilig, wenn die Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit des Arbeitszimmers nicht für das ganze Jahr vorlagen. Wenn die Voraussetzungen z. B. erst ab dem 1. April 2025 vorliegen, kannst du nur noch 945 Euro für das Steuerjahr 2025 absetzen.
Für die Steuerjahre bis Ende 2022 galt folgende Regelung: Übtest du deine Arbeit in einem häuslichen Arbeitszimmer aus, weil dir kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand, hattest du die Möglichkeit, dadurch entstandene Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.250 Euro jährlichabzusetzen. Dieser Betrag ist nicht mit einer Pauschale zu verwechseln. Lagen deine Aufwendungen unter der Maximalgrenze, konnte auch nur dieser Betrag abgezogen werden. War das häusliche Arbeitszimmer dagegen der Mittelpunkt deiner Berufs- oder Erwerbstätigkeit, konntest du deine Aufwendungen in vollem Umfang steuerlich berücksichtigen.
Muss ein Geschäfts- oder Arbeitsraum innerhalb einer privaten Wohnung angemeldet werden?
Nein. Für das Finanzamt ist es unerheblich, ob ein Raum innerhalb einer Mietwohnung zu beruflichen Zwecken genutzt wird. In bestimmten Fällen muss allerdings eine Genehmigung vom Vermieter eingeholt werden. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob die berufliche Tätigkeit für andere Hausbewohner störend sein könnte.
Werbungskosten oder Betriebskosten: Wie wird das Arbeitszimmer steuerlich behandelt?
Wenn du deinen Arbeitsmittelpunkt zu Hause eingerichtet hast, möchtest du dein Arbeitszimmer selbstverständlich von der Steuer absetzen. Doch handelt es sich bei einem häuslichen Arbeitszimmer um Werbungs- oder Betriebsausgaben? Wie es in der Steuererklärung korrekt anzugeben ist, hängt vor allen Dingen von der erwerblichen bzw. beruflichen Tätigkeit des Steuerzahlers ab. Hier muss zwischen zwei Gruppen unterschieden werden:
- Arbeitnehmer: Möchten Beschäftigte ihr Arbeitszimmer steuerlich im Rahmen der Einkommensteuererklärung absetzen, handelt es sich in diesem Fall immer um Werbungskosten. Die entsprechenden Kosten werden im Rahmen der Lohnsteuererklärung in der dafür vorgesehenen Anlage N eingetragen. Als Arbeitsmittel können Angestellte ihr Büro zu Hause nur absetzen, wenn der Privatnutzungswert von zehn Prozent nicht überschritten wird.
- Selbstständige: Wer selbstständig ist – egal ob umsatzsteuerpflichtig oder Kleinunternehmer (Kleingewerbe) – und bei der Berechnung der Steuer sein Arbeitszimmer absetzen möchte, macht den Raum für die Betriebsausgaben geltend. Die entstandenen Kosten werden für Selbstständige außerdem unbeschränkt abgezogen. Dies umfasst nicht nur die Nutzungsaufwendungen, sondern auch die Einrichtung sowie Büroutensilien aller Art, die zu den Betriebskosten gehören. Das häusliche Arbeitszimmer im Eigenheim wird nur dann vom Betriebsvermögen ausgeklammert, wenn der Marktwert der Fläche, die betrieblich genutzt wird, nicht mehr als 20 Prozent des Gesamtwerts der Immobilie ausmacht und sich maximal auf 20.500 Euro beläuft.
Zudem besteht in jedem Fall die Möglichkeit, die Abnutzung (kurz AfA) des Arbeitszimmers steuerlich geltend zu machen. Schließlich geht der Gesetzgeber davon aus, dass Anschaffungen über die Dauer ihrer Nutzung an Wert verlieren. Das trifft beim Arbeitszimmer insbesondere auf Arbeitsmaterialien, Bürogegenstände sowie Immobilien zu. Die korrekte Höhe der AfA lässt sich in der Regel aus speziellen Tabellen ablesen und ist abhängig von der Größe des Arbeitszimmers.
Wann ist es ausgeschlossen, das häusliche Arbeitszimmer von der Steuer abzusetzen?
Wenn du als Unternehmer in deinen Büroräumen tätig oder bei Kunden vor Ort bist, ist der Betriebsausgabenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer grundsätzlich ausgeschlossen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG).
Aber: Kannst du überzeugend nachweisen, dass die Büroräume nicht dazu geeignet sind, Büroarbeiten und andere für den Betrieb notwendige Arbeiten zu erledigen und, dass das Arbeitszimmer den Mittelpunkt deiner Arbeit darstellt, kommt seit 2023 tatsächlich ein Betriebsausgabenabzug für das häusliche Arbeitszimmer in Betracht. In diesem Fall kannst du trotz Büro auch das Arbeitszimmer absetzen.
Die Alternative: Tagespauschale
Lässt das Finanzamt für einen betrieblich genutzten Raum keinen Betriebsausgabenabzug zu, ist noch nichts verloren. In diesem Fall sollte die Tagespauschale (bis Ende 2022 als Homeoffice-Pauschale bezeichnet) geltend gemacht werden. Als Betriebsausgaben abziehbar sind 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro im Jahr. Damit sollen Mehraufwendungen für Strom, Wasser, Gas und Öl abgegolten werden. Pauschal bedeutet: Du musst die Kosten für dein Arbeitszimmer nicht aufwendig ermitteln, um sie von der Steuer abzusetzen. Zu der Pauschale solltest du allerdings Folgendes wissen:
- Du kannst jedes Jahr neu zwischen der Jahrespauschale und der Selbstermittlung der tatsächlichen Arbeitszimmerkosten wählen
- Liegen die Voraussetzungen für die Jahrespauschale nicht für die kompletten 12 Monate vor, erfolgt eine Minderung von einem Zwölftel pro Monat.
Beispiel 1: Du hast keine Lust, die Arbeitszimmerkosten zu ermitteln
Deine tatsächlichen Kosten für das Arbeitszimmer belaufen sich auf grob 900 Euro. Du hast jedoch keine Lust, alle notwendigen Belege herauszusuchen und beim Finanzamt einzureichen. Stattdessen wählst du die Jahrespauschale und kannst so für dein Arbeitszimmer ohne Nachweis 1.260 Euro von der Steuer absetzen.
Beispiel 2: Du erfüllst die Voraussetzung nur für 7 Monate
Du erfüllst erst im Juni 2025 die Voraussetzungen für das häusliche Arbeitszimmer und ermittelst Gesamtkosten von 890 Euro. Folge: Theoretisch könntest du in diesem Fall eine Jahrespauschale in Höhe von 735 Euro (1.260 Euro x 7/12) absetzen. Da die ermittelten Kosten jedoch bei 890 Euro liegen, solltest du besser auf die Jahrespauschale verzichten.
Alle wichtigen Informationen zur Tagespauschale bzw. Homeoffice-Pauschale findest du in unserem Artikel zum Thema Homeoffice-Pauschale für Unternehmer.
Tipp
So lässt sich die Einstufung eines Arbeitszimmers (Immobilie) als Betriebsvermögen vermeiden
Die Tagespauschale von 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro im Jahr, bietet einen wichtigen Vorteil: Sie bewahrt vor einer möglichen Steuergefahr. Diese Gefahr entsteht beim Verkauf eines Hauses oder wenn ein Betrieb endet.
Das Finanzamt könnte den Wert des häuslichen Arbeitszimmers besteuern. Das passiert, wenn dessen Wert über 20.500 Euro liegt oder mehr als ein Fünftel des Grundstückswerts ausmacht, wie es § 8 EStDV regelt. Dann gilt das Arbeitszimmer als Betriebsvermögen. Wer dieses Betriebsvermögen verkauft oder den Betrieb aufgibt, muss die nicht versteuerten Gewinne nachzahlen. Wer die Tagespauschale wählt, umgeht dieses Risiko vollständig.
Wohnmobil als Büro steuerlich absetzen: Grundlagen und Voraussetzungen
Ein Wohnmobil kann unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsvermögen steuerlich geltend gemacht werden. Dafür muss eine betriebliche Nutzung von mindestens 10 % nachgewiesen werden, idealerweise durch ein Fahrtenbuch oder andere Aufzeichnungen über einen Zeitraum von einem Jahr. Bei einer betrieblichen Nutzung von über 50 % kann das Wohnmobil dem Betriebsvermögen zugeordnet werden, was Abschreibungen und andere steuerliche Vorteile ermöglicht.
Steuerliche Konsequenzen und Risiken
Möchtest du ein Wohnmobil als Arbeitszimmer von der Steuer absetzen, gibt es einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Ohne Fahrtenbuch wird für die unterstellte Privatnutzung vom Finanzamt ein bestimmter Betrag geschätzt, der dem Gewinn wieder hinzuzurechnen ist und für den Umsatzsteuer fällig wird. Die 1%-Regelung ist bei Wohnmobilien in der Regel nicht anwendbar, da hier nachgewiesen werden müsste, dass das Wohnmobil zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wurde.
Das Finanzamt kann bei sehr teuren Wohnmobilen den Betriebsausgabenabzug kürzen. Alternativ kann das Wohnmobil bei einer betrieblichen Nutzung unter 50 % im Privatvermögen belassen werden, wobei dann nur die anteiligen Kosten für betriebliche Fahrten geltend gemacht werden können. Dies reduziert zwar die steuerlichen Vorteile, minimiert aber auch potenzielle Konflikte mit dem Finanzamt.
Wichtig: Für den Nachweis, dass ein Wohnmobil mindestens zu 10 % betrieblich genutzt und deshalb dem Betriebsvermögen zugerechnet wird, müssen für einen repräsentativen Zeitraum von mindestens 12 Monaten Aufzeichnungen zur betrieblichen und privaten Nutzung des Wohnmobils geführt werden.
Getrennte Aufzeichnung der Ausgaben für das häusliche Arbeitszimmer
Eine wichtige Voraussetzung, die für den Abzug der Betriebsausgaben für das Büro zu Hause elementar ist: Die Ausgaben für das häusliche Arbeitszimmer müssen getrennt von den übrigen Betriebsausgaben aufgezeichnet und verbucht werden (§ 4 Abs. 7 EStG). Wer die Arbeitszimmerkosten als „sonstige Betriebsausgaben“ aufzeichnet, verliert seinen Betriebsausgabenabzug.
BFH-Urteil: Man kann keine Werbungskosten für gemischt genutztes Arbeitszimmer bei der Steuer absetzen
Der Große Senat des Bundesfinanzhofs musste entscheiden, ob für ein teils privat, teils beruflich genutztes häusliches Arbeitszimmer ein anteiliger Werbungskostenabzug steuerlich abgesetzt werden darf. Die Antwort lautet leider „nein“. Damit bestätigten die Richter das strenge Abzugsverbot für gemischt genutzte Arbeitszimmer sowie für die klassische Arbeitsecke im Wohnzimmer oder Arbeitszimmer (BFH, Urteil v. 27.7.2015, GrS 1/14).
Auch ohne Arbeitszimmer kann man Werbungskosten absetzen
Kommt das Finanzamt in deinem Fall zu der Erkenntnis, dass ein Werbungskostenabzug für das häusliche Arbeitszimmer wegen der gemischten Nutzung ausscheidet, bedeutet das nur, dass du die anteiligen Raumkosten nicht als Werbungskosten abziehen darfst. Die Ausgaben für die beruflich genutzten Möbel wie Schrank, Regal, Schreibtisch und für den Bürostuhl darfst du jedoch als Arbeitsmittel steuerlich absetzen. Hierbei gelten folgende Steuerregeln:
- Sofortabzug: Kostet ein Möbelstück netto nicht mehr als 800 Euro, darfst du den Kaufpreis sofort im Jahr der Zahlung als Werbungskosten geltend machen.
- Abschreibung: Überschreitet der Kaufpreis für ein Möbelstück für das Arbeitszimmer den Nettopreis von 800 Euro, ist der Kaufpreis auf 13 (!) Jahre verteilt abzuschreiben.
- Tagespauschale: Ohne häusliches Arbeitszimmer kann für die Arbeit im Homeoffice ein Betriebsausgabenabzug von pauschal 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro pro Jahr, geltend gemacht werden.
Nebeneinkünfte zur Rente: Häusliches Arbeitszimmer unbegrenzt abziehbar
Punktsieg vor Gericht für einen Steuerzahler, der neben seiner Rente noch Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit erzielte. Die Richter des Bundesfinanzhofs bestätigten dem Rentner, dass er die Kosten für sein häusliches Arbeitszimmer in unbegrenzter Höhe abziehen darf.
Wenn GmbH-Gesellschafter im Rentenalter ihren Geschäftsführerposten räumen, kommt es häufig vor, dass sie ihrer GmbH weiterhin Know-how zur Verfügung stellen. Nur eben nicht mehr als Geschäftsführer, sondern als selbstständiger Berater. Die Beratungstätigkeit wird meist im häuslichen Arbeitszimmer durchgeführt. In dem Fall waren in der Vergangenheit Streitigkeiten mit dem Finanzamt programmiert.
Die Finanzämter erlaubten bei Rentnern mit Nebenjob vor der Neuregelung 2023 die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer steuerlich abzusetzen – aber nur bis 1.250 Euro pro Jahr. Ihre Begründung: Das häusliche Arbeitszimmer ist nicht der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung des Rentners mit Nebeneinkünften. Denn er erzielt seine gesetzliche Rente oder Betriebsrente und nutzt das Arbeitszimmer dafür gar nicht.
BFH-Urteil zur Steuererklärung bei Arbeitszimmern: Renten und Pensionen bleiben bei Beurteilung außer Betracht
Die Richter des Bundesfinanzhofs kippten diese Argumentation der Finanzämter allerdings (BFH, Urteil v. 11.11.2014, Az. VIII R 3/12). Renten und Pensionen, also Einkünfte aus früheren Dienstverhältnissen, bleiben bei der Beurteilung der Frage, ob das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung darstellt, außer Betracht.
Beispiel: Der GmbH-Gesellschafter Hans Huber, 68 Jahre alt, bezieht eine Betriebsrente von 80.000 Euro. Seit Huber zu seinem 65. Geburtstag aus der Geschäftsführung ausgeschieden ist, ist er als selbstständiger Berater für die GmbH tätig und verdient hier 70.000 Euro pro Jahr. Die Gewinnausschüttungen betragen rund 5.000 Euro pro Jahr. Für die Beratung nutzt GmbH-Gesellschafter Huber ein häusliches Arbeitszimmer. Die Kosten für dieses Arbeitszimmer betragen 3.195 Euro. Erfüllt Herr Huber die Voraussetzungen dafür, die Kosten für das Arbeitszimmer als Selbstständiger abzusetzen?
Folge: Nach der neuesten BFH-Rechtsprechung ist das häusliche Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung von GmbH-Gesellschafter Huber. Die Arbeitszimmerkosten dürfen also in Höhe von 3.195 Euro als Betriebsausgaben von den Einnahmen aus der Beratungstätigkeit abgezogen werden. Die Einkünfte aus Kapitalvermögen im Rahmen der Gewinnausschüttung sind von untergeordneter Bedeutung und wirken sich auf den Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Betätigung im Arbeitszimmer nicht aus.