Auch 2017 gibt es wieder einige Änderungen und Gesetze, die in Bezug auf die Buchhaltung beachtet werden sollten. Hier finden Sie alle wichtigen Neuerungen im Überblick.
Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Zum Jahreswechsel kam die vollautomationsgestützte Veranlagung. Das bedeutet, dass die Finanzbehörden
Elektronische Registrierkassen müssen den GoBD entsprechen
Unternehmen sind verpflichtet, bis Ende 2016 ihre elektronischen Registrierkassen umzurüsten. Sie müssen prüfen, ob ihre Kasse den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ entspricht. Digitale Unterlagen für die Buchhaltung müssen die Kassen direkt veränderungssicher erzeugen können. Alte Kassen, die die neuen Anforderungen nicht erfüllen, müssen bis Jahresende ersetzt werden. Gegebenenfalls können die Kassen über neue Software oder Speichererweiterungen angepasst werden.
Mindestlohn
SGB IV-Änderungsgesetz
Mit dem 6. SGB IV-Änderungsgesetz treten Änderungen in den unterschiedlichen Meldeverfahren der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2017 in Kraft. Dazu zählen unter anderem folgende Punkte:
- Betriebsnummern können künftig ausschließlich elektronisch beantragt werden.
- Ab 2017 müssen die Krankenkassen den Arbeitgeber maschinell informieren, sofern sie Meldungen inhaltlich verändern.
- Die Sozialversicherungsträger sind künftig verpflichtet, in Einzelfällen die Arbeitgeber bei der Aufklärung von Sachverhalten zu unterstützen.
- Der gesetzliche Anspruch auf Beratung und Information gilt auch für die Betriebsprüfung.
- Beim Antrag auf Erstattung nach dem AAG bekommen Arbeitgeber ab 2017 in allen Fällen eine Rückmeldung.
- Beim GKV-Spitzenverband wird ein Onlineportal mit Informationen zum Meldeverfahren eingerichtet.
Künstlersozialabgabe
Die Künstlersozialabgabe wird 2017 gesenkt – von derzeit 5,2 Prozent auf 4,8 Prozent. Möglich wurde die Beitragssenkung, weil die Deutsche Rentenversicherung und die Künstlersozialkasse die Unternehmen verschärft prüfen. Betriebsprüfungen führten im vergangenen Jahr zu einem Einnahmeplus von rund 30 Millionen Euro.
Sachbezugswerte
Für kostenlose oder verbilligte Verpflegung hat der Fiskus Sachbezugswerte festgelegt. Diese werden jährlich überprüft und in die Sozialversicherungsentgeltverordnung aufgenommen. Dabei orientiert sich die Verwaltung am Verbraucherpreisindex. Da dieser für Verpflegung um 1,9 Prozent gestiegen ist, werden auch die entsprechenden Sachbezugswerte für Verpflegung 2017 voraussichtlich erhöht. Für verbilligte oder kostenlose Mahlzeiten sind dann
- für ein Frühstück 1,70 Euro und
- für ein Mittag- oder Abendessen 3,17 Euro
anzusetzen.
Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr
Die Bundesregierung hat mit dem „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr“ ihr Ziel bekräftigt, den Ausstoß von Kohlendioxid bis zum Jahr 2020 um mindestens 40 Prozent zu senken. Dazu werden die Kraftfahrzeugsteuer und die Einkommensteuer geändert: An Stelle der derzeit geltenden fünfjährigen Steuerbefreiung für Erstzulassungen reiner Elektrofahrzeuge tritt rückwirkend zum 01.01.2016 eine zehnjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung in Kraft. Die zehnjährige Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wird auf technisch angemessene, verkehrsrechtlich genehmigte Elektro-Umrüstungen ausgeweitet. Wenn Arbeitgeber Vorteile gewähren, damit der Arbeitnehmer ein privates Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug im Betrieb elektrisch aufladen kann, wird die zeitweise überlassene betriebliche Ladevorrichtung steuerbefreit. Außerdem erhalten Arbeitgeber die Möglichkeit, geldwerte Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Übereignung der Ladevorrichtung und Zuschüsse pauschal mit 25 Prozent Lohnsteuer zu besteuern.
Überblick: Alle Neuerungen für die Buchhaltung 2017
Die gesamte Tabelle finden Sie auch als praktischen PDF Download hier.
Welches Gesetz | Wann | Wer | Details | Was ist zu tun? |
---|---|---|---|---|
Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens | 01.01.2017 | Alle Steuerpflichtigen | Einkommensteuerpflicht: vollautomationsgestützte Veranlagung für Steuerfestsetzungen, Anrechnungen von Steuerabzugsbeträgen, Vorauszahlungen oder auch Zinsen; Qualifiziertes Freitextfeld; Belegvorhaltepflicht statt Belegvorlagepflicht | Wenn das Finanzamt bestimmte Sachverhalte prüfen soll, kann der Steuerpflichtige dies anfordern. Dann schaltet sich der Sachbearbeiter ein und bearbeitet den Fall individuell. |
Gesetz zur Modenisierung des Besteuerungsverfahrens | ab Veranlagungszeitraum 2018 | Alle | Fristverlängerung für Steuererklärungen: Abgabefrist am 31.7. des Folgejahres, automatischer Mindest-Verspätungszuschlag: für jeden angefangenen Monat 0,25 Prozent der um die Vorauszahlungen und die anzurechnenden Steuerabzugsbeträge bereinigten Steuer – mindestens 25 EUR | Achten Sie darauf, trotz Fristverlängerung die Steuerklärung pünktlich einzureichen. |
Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) | Ab 1.1.2017 | Unternehmer | Umrüstung elektronischer Registrierkassen auf die Anforderungen der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) | Fragen Sie Ihren Kassen-Software-Anbieter, ob die GoBD erfüllt sind. |
Mindestlohn | Ab 01.01.2017 | Arbeitgeber und alle volljährigen Arbeitnehmer | Mindestlohn steigt auf 8,84 Euro pro Stunde | Prüfen Sie bei Arbeitnehmern mit Minijobs, ob die Grenze von 450 EUR durch die Erhöhung des Mindestlohnes überschritten wird. Wenn ja, reduzieren Sie die Arbeitszeiten. |
SGB IV-Änderungsgesetz | Ab 01.01.2017 | Arbeitgeber | Änderungen im Sozialversicherungs-Meldeverfahren: Betriebsnummer können künftig ausschließlich elektronisch beantragt werden; Krankenkassen müssen Arbeitgeber maschinell informieren, sofern sie Meldungen inhaltlich verändern; Onlineportal beim GKV-Spitzenverband: grundlegende Informationen zu allen Meldeverfahren | Werden Betriebsdaten geändert, müssen diese unverzüglich gemeldet werden. Ist das nicht der Fall, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. |
Künstlersozialabgabe | Ab 01.01.2017 | Auftraggeber von Kulturschaffenden | Künstlersozialabgabe wird 2017 gesenkt – von derzeit 5,2 Prozent auf 4,8 Prozent | Prüfen Sie, ob für Ihre Aufträge an kreative Dienstleister die Geringfügigkeitsgrenze gilt. Wenn innerhalb eines Kalenderjahres die Aufträge eine Summe von 450 Euro nicht überschreiten, besteht keine Abgabepflicht. Aufträge an eine GmbH sind ebenfalls nicht abgabepflichtig. |
Sachbezugswerte | Ab dem ersten Abrechnungsmonat des Jahres 2017 | Arbeitgeber/Arbeitnehmer | Anpassung der Sachbezugswerte für Verpflegung: Für verbilligte oder kostenlose Mahlzeiten sind dann für ein Frühstück 1,70 Euro und für ein Mittag- oder Abendessen 3,17 Euro anzusetzen | Die Sachbezugswerte für Verpflegung sind vor allem interessant, wenn Arbeitnehmer in der betriebseigenen Kantine kostenlos oder verbilligt essen. Auch wenn der Chef bei beruflicher Auswärtstätigkeit oder doppelter Haushaltsführung für die Verpflegung sorgt, sind die Sachbezugswerte von Bedeutung. Hier können künftig höhere geldwerte Vorteile gewährt werden. |
Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr | rückwirkend zum 01.01.2016 | Autofahrer | 10jährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Erstzulassungen reiner Elektrofahrzeuge sowie technisch angemessene, verkehrsrechtlich genehmigte Elektro-Umrüstungen Arbeitgeber können geldwerte Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Übereignung der Ladevorrichtung und Zuschüsse pauschal mit 25 Prozent Lohnsteuer besteuern. | Die neue Regelung bietet die Möglichkeit, sich als umweltorientiertes Unternehmen zu positionieren. Wenn Ihre Arbeitnehmer ihr Privatfahrzeug im Betrieb elektrisch aufladen können, ist diese betriebseigene Ladevorrichtung steuerbefreit. |