Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG)

Wie ist das generelle Beschäftigungsverbot vom individuellen Beschäftigungsverbot zu unterscheiden? Wie können Sie den Erstattungsantrag in Lexware lohn+gehalt erstellen und versenden?

Hintergrund:

Um die Gesundheit von Mutter und Kind zu schützen, legt das Mutterschutzgesetz ('MuSchG') generelle oder individuelle Beschäftigungsverbote fest. (§§ 3ff).

Beachten Sie die Unterscheidung "generelles" oder "individuelles" Beschäftigungsverbot.

  • Generelles Beschäftigungsverbot:
    Generelle Beschäftigungsverbote gelten unter den im 'MuSchG' genannten Bedingungen für alle werdenden oder stillenden Mütter ohne Rücksicht auf ihren persönlichen Gesundheitszustand.
    Das sind z.B. grundsätzlich untersagte Tätigkeiten (heben schwerer Lasten, Akkordarbeit, Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen, Nachtarbeit usw.).
  • Individuelles Beschäftigungsverbot:
    Individuelle Beschäftigungsverbote berücksichtigen den individuellen Gesundheitszustand der Schwangeren. Wenn ein individuelles Beschäftigungsverbot vorliegt, ist dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

Auswirkung des Beschäftigungsverbots:

Arbeitnehmerinnen, bei denen ein mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot zu beachten ist, haben Anspruch auf Weiterzahlung ihres bisherigen Durchschnittsverdienstes.

Die Art des Beschäftigungsverbots wird im maschinellen Erstattungsantrag U2 als Datenbaustein übermittelt.
Auf die Berechnung des Erstattungsbetrages hat die Art des Beschäftigungsverbots keinen Einfluss.

Der Arbeitgeber erhält die Kosten zu 100% (U2 Verfahren) von der Krankenkasse erstattet.

Hinweis:
Wenn die schwangere Arbeitnehmerin gleichzeitig oder zeitweilig arbeitsunfähig krank ist, hat sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Sie erleidet dann keinen Verdienstausfall aus mutterschutzrechtlichen Gründen. Das nachfolgend beschriebene Vorgehen ist dann nicht anzuwenden, buchen Sie die Fehlzeit 'Krankheit mit Entgeltfortzahlung'.

Schwangere haben für die Dauer von 6 Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Wenn die Arbeitnehmerin darüber hinaus arbeitsunfähig krank ist, buchen Sie die Fehlzeit 'Krankheit mit Krankengeld'.


Vorgehen:

1.Schritt:  Eingaben in den Lohnangaben

Erfassen Sie die Fehlzeit für das verordnete Beschäftigungsverbot.

Hinweis: Wenn Sie Ihre Mitarbeiterin über eine Stundenlohnart (z.B. 0001 Lohn) abrechnen, erfassen Sie die ausgefallenen Stunden in der Lohnart '0974'.
Bei Gehaltsempfängern ist keine Anpassung der Gehaltslohnarten erforderlich. 

2. Schritt: Eingaben Erstattung U1/U2

  1. Klicken Sie im Bereich 'Erstattung U1/U2' auf den Eintrag 'zusätzliche Angaben bearbeiten'.

    Das Fenster Angaben zum Erstattungantrag wird geöffnet.
  2. Erfassen Sie die 'Angaben zur Ausfallzeit' (nur bei teilweisen Beschäftigungsverbot).
    Geben Sie im Feld 'Summe Stunden' die Sollarbeitszeit des Mitarbeiters für den gesamten Monat (inkl.der auf die Fehlzeit entfallenden Stunden) ein. 
  3. Erfassen Sie den ärztlich bescheinigten mutmaßlichen Entbindungstag.
    Neu ab 2022: Die Angabe des Entbindungstags muss im Erstattungsantrag enthalten sein. Ohne diese Angabe kann die Meldung nicht gesendet werden.
  4. Wählen Sie gewünschte Art der Erstattung aus.(Gutschrift auf Beitragskonto oder Überweisung).
  5. Speichern Sie die Angaben.

Hinweis:  Über die Schaltfläche 'Vorschau' können Sie die Prüfliste 'Erstattungsanträge U1/U2' aufrufen.

    3. Schritt Versand der Meldungen

    Versenden Sie den Erstattungsantrag mit dem Sendeassistenten (Extras- meldecenter Sozialversicherung - Sendeassistent)
     



    Tipp: Welche Angaben für einen Erstattungsantrag erforderlich sind, können Sie in der HilfeHilfe, oder in der Checklistenachlesen.