(Altersvoll-) Rentner abrechnen

Wenn Mitarbeiter die Regelaltersgrenze erreichen oder Rentner eine Beschäftigung aufnehmen, wirkt sich das auf die versicherungsrechtliche Beurteilung in der Personengruppe, dem Beitragsgruppenschlüssel und den SV-Status aus.

Hintergrund

Im Lexware scout werden Ihnen Mitarbeiter, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, angezeigt. Für die erforderlichen Änderungen des Beitragsgruppenschlüssel bzw. der Personengruppe erhalten Sie ebenfalls Einträge im Lexware scout.
Prüfen Sie anhand der unten aufgeführten tabellarischen Übersicht, welche Einstellungen bei Ihrem Arbeitnehmer vorzunehmen sind. 

Hinweise:

  • Damit Sie den sozialversicherungsrechtlichen Status eines Rentners richtig in Lexware lohn+gehalt erfassen, sollten Sie vom Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den Rentenbeginn anfordern.
  • Nehmen Sie bei Fragen zum Rentenstatus Ihres Arbeitnehmers Kontakt mit seiner Krankenkasse auf.
  • Die Hinzuverdienstgrenzen wurden zum 1. Januar 2023 für vorgezogene Altersrenten aufgehoben und bei Erwerbsminderungsrenten angepasst. Diese und weitere Informationen finden Sie in den FAQs der 'Deutschen Rentenversicherung'. 

Vorgehen 

  1. Öffnen Sie die Mitarbeiterstammdaten des betroffenen Mitarbeiters.
  2. Rufen Sie die Seite 'SV-Status' auf.
    Wählen Sie den Eintrag 'keine' oder die zutreffende Rentenart aus. Erfassen Sie den 'Beginn der Rente lt. Rentenbescheid ' und ggf. die 'Besonderheit der Rentenart'.
  3. Rufen Sie die Seite 'Tätigkeit' auf. 
    Wählen Sie eine neue Personengruppe 119 bzw. 120.
    Hinweis: Wenn der Arbeitnehmer eine Verzichtserklärung zur Rentenversichungsfreiheit abgegeben hat, müssen Sie die Personengruppe 120 wählen.
  4. Rufen Sie die Seite 'Kassen' auf.
    Wählen Sie die zutreffenden Einstellungen im Beitragsgruppenschlüssel zur KV/RV/AV.
    Hinweis: Aktivieren Sie die Option 'Rechtswirksamer Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit liegt vor', wenn der Arbeitnehmer eine entsprechende Erklärung vorgelegt hat.
    Erfassen Sie die notwendigen Kalenderdaten.

    Tipp:
    Der Arbeitnehmer sollte den Beginn des Verzichts ('Verzicht gültig ab') immer zum ersten eines Monats erklären.
    Wenn die Erklärung untermonatig erfolgt (z. B. Verzicht gültig ab 11.01.2024), müssen Sie einen 'Statuswechsel' (z. B. zum 11.01.2024) durchführen.
    Wie das geht, haben wir für Sie in dieser FAQ beschrieben: Statuswechsel durchführen.

    Begriffsdefinitionen:

    • Regelaltersgrenze: Ist das Alter, in dem der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Regelaltersrente hat. Die Regelaltersgrenze wird bis zum Jahre 2029 auf das 67. Lebensjahr angepasst. 
      Die Befreiung zur Renten- und Arbeitslosenversicherung beginnt mit Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird. D. h. erreicht Ihr Arbeitnehmer am 14.04.2017 das Regeleintrittsalter, wirkt die Befreiung ab dem 01.05.2017.
      Hinweis: Den möglichen Rentenbeginn können Sie ganz einfach hier ermitteln: Dt. Rentenversicherung: Rentenbeginn- und Rentenhöherrechner 
    • Altersvollrentner: Personen, die eine Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen.
    • Vorzeitige Altersrente: Personen, die eine Rente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, jedoch das Regeleintrittsalter noch nicht erreicht haben.
    • Teilrente, Hinterbliebenenrente, Erziehungsrente, Erwerbsminderungsrente: Vor Erreichen der Regelaltersgrenze können diese Renten durch eine Teilzeitbeschäftigung ergänzt werden.
    • Berufsständischer Versorgungsbezug: Personen, die eine Rente von einem berufsständischen Versorgungswerk erhalten.
    • Beamtenrechtlicher Versorgungsbezug: Personen, die eine Pension oder ein Ruhegehalt beziehen.

    Tabellarische Übersicht zu Personengruppen/Beitragsgruppen

    Bedeutung der Personengruppenschlüssel (PGR)

    101 – sv-pflichtig ohne besondere Merkmale
    119 - Altersvollrentner
    120 - Versicherungspflichtige Altersvollrentner

    Bedeutung der Beitragsgruppenschlüssel (BGR)

    KVRV AV                  PV
     1 - voller Beitrag1 - voller Beitrag 1 - voller Beitrag 1 - voller Beitrag (ggf. Zuschlag bei
    Kinderlosigkeit, wenn das Geburtsdatum
    nach dem 31.12.1939 liegt)
     3 - ermäßigter Beitrag3 - halber Betrag
    (nur Arbeitgeberanteil)
     2 - halber Beitrag
    (nur Arbeitgeberanteil)
     1 - voller Beitrag (ggf. Zuschlag bei
    Kinderlosigkeit, wenn das Geburtsdatum
    nach dem 31.12.1939 liegt)

    Die nachfolgende Übersicht stellt die Auswirkungen der verschiedenen Rentenarten auf die einzelnen Versicherungszweige, die Beitragssätze sowie den sich daraus ergebenden Beitragsgruppenschlüssel dar. 

    Hinweis: Hier können nicht alle Fallkonstellationen abgebildet werden. Bei Fragen zur Meldung (Personengruppe, Beitragsgruppe) nehmen Sie Kontakt mit der Kranken- oder Rentenversicherung auf.

     

    Beschäfti­gungs­beginn

    Verzichts­erklärung

    SV-Status
    Rentenart

    PGR

    BGR

    KV

    RV

    AV

    PV

    Nach Erreichen der Regelaltersgrenze

    beliebig

    nein

    Altersvoll­rente

    119

    3

    3

    2

    1

    Nach Erreichen der Regelaltersgrenze

    beliebig

    ja1)

    Altersvoll­rente

    120

    3

    1

    2

    1

    Vor Erreichen der Regelaltersgrenze, Bezug einer Altersvollrente. 

    vor 01.01.2017 (Bestandsschutz)

    nein

    Altersvoll­rente

    119

    3

    32)

    13)

    1

    Vor Erreichen der Regelaltersgrenze, Bezug einer Altersvollrente

    vor 01.01.2017

    ja

    Altersvoll­rente

    120

    3

    1

    13)

    1

    Vor Erreichen der Regelaltersgrenze, Bezug einer Altersvollrente

    nach 01.01.2017

    nein

    Altersvoll­rente

    120

    3

    1

    13)

    1

    Vor Erreichen der Regelaltersgrenze, Bezüge einer Altersteilrente

    beliebig

    --

    Altersteilrente

    101

    1

    1

    1

    1

    Nach Erreichen der Regelaltersgrenze        
    Personen, welche die Voraussetzungen für eine Altersrente erfüllen, diese aber nicht in Anspruch nehmenbeliebignein keine1011121
    Nach Erreichen der Regelaltersgrenze, Bezüge einer Altersteilrentebeliebig--Altersteilrente1011121
    Personen ohne Rentenanspruchbeliebigneinkeine1011321

    1) Die Verzichtserklärung gilt ab dem Datum des Zugangs beim Arbeitgeber. Mit Änderung der Personengruppe / Beitragsgruppe erzeugt Lexware lohn+gehalt eine An- und Abmeldung. Bei einem Wechsel zur Personengruppe 120 aktivieren Sie auf der Seite 'Kassen' die Check-Box ' Rechtswirksamer Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit liegt vor'.
    2) Aufgrund des gewährten Bestandschutzes bleibt der Rentner beitragsfrei in der Rentenversicherung.
    3) Da das Regeleintrittsalter noch nicht erreicht ist, sind die vollen Beiträge an die Arbeitslosenversicherung zu melden und abzuführen.


    Erwerbs-/Berufsunfähigkeitsrente (Rente wegen Erwerbsminderung)

     

    PGR

    BGR

    KV

    RV

    AV

    PV

    Vollrente wegen Erwerbsminderung (Erwerbsunfähigkeitsrente)

    101

    310

    1

    Teilrente wegen Erwerbsminderung (Berufsunfähigkeitsrente)1011114)1

    4) Ausname: Der Beschäftigte ist aufgrund eines Bescheids der Bundesagentur für Arbeit arbeitslosenversicherungsfrei. In diesem Fall ist AV = 0 zu schlüsseln.

    Hinweis:
    Nach Erreichen der Regelaltersgrenze wird die Erwerbsminderungsrente in der Regel in eine Altersrente umgewidmet.


    Freiwillig krankenversicherte Altersvollrentner 

     

    Verzichts­erklärung

    SV-Status
    Rentenart

    PGR

    BGR

    KV

    RV

    AV

    PV

    Firmenzahler       

    Nach Erreichen der Regelaltersgrenze

    nein

    Altersvoll­rente

    119

    95)

    3

    2

    1

    Nach Erreichen der RegelaltersgrenzejaAltersvoll­rente12095)121

    Vor Erreichen der Regelaltersgrenze

    nicht möglich

    Altersvoll­rente

    120

    95)

    1

    1

    1

    Selbstzahler       

    Nach Erreichen der Regelaltersgrenze

    nein

    Altersvoll­rente

    119

    06)

    32

    0

    Nach Erreichen der RegelaltersgrenzejaAltersvoll­rente12006)121

    Vor Erreichen der Regelaltersgrenze

    nicht möglich

    Altersvoll­rente

    120

    06)110

    5) 9-freiw. Abzug/Zu. Hälfte aus Betrag oder 9-freiw. Abzug Zu. aus Entgelt (PV analog KV)
    6) 0-freiw. Zuschuss aus Entgelt oder 0-freiw. Zuschuss Hälfte aus Beitrag (PV analog KV)

    Privat krankenversicherte Altersvollrentner

     

    Verzichts­erklärung

    SV-Status
    Rentenart

    PGR

    BGR

    KV

    RV

    AV

    PV

    Nach Erreichen der Regelaltersgrenze

    nein

    Altersvoll­rente

    119

    07)

    3

    2

    0

    Nach Erreichen der RegelaltersgrenzejaAltersvollrente12007)121

    Vor Erreichen der Regelaltersgrenze

    nicht möglich

    Altersvoll­rente

    120

    07)

    1

    1

    0

    6) privat (PV analog KV)


    Lohnsteuerabzugsmerkmale

    Ab Vollendung des 64. Lebensjahrs wird der Altersentlastungsbetrag bei der Berechnung der Lohnsteuer automatisch durch Lexware lohn+gehalt berücksichtigt. Wenn nur Beitragsanteile des Arbeitgebers zur Rentenversicherung entrichtet werden, wird die Zeile 22a der Lohnsteuersteuerbescheinigung nicht befüllt. Erfassen Sie in den ‚Mitarbeiterstammdaten – SV-Status – Altersvollrente‘. Hat der Arbeitnehmer auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet, sind die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zu bescheinigen.

    Hinweis: Wenn der beschäftigte Rentner neben seiner gesetzlichen Altersrente noch eine steuerpflichtige Betriebsrente bezieht, prüfen Sie, ob die Beschäftigung nicht im ELSTAM-Verfahren als Nebenarbeitgeber mit Lohnsteuerklasse VI angemeldet und abgerechnet werden soll.


    Erweitere Auswahl SV-Status für berufsständische und beamtenrechtliche Versorgungsbezüge 

    Für Mitarbeiter die berufsständische oder beamtenrechtliche Versorgungsbezüge erhalten, haben Sie die Wahl zwischen 'Vollversorgung' und 'Teilversorgung' auf der Seite SV-Status.

     

    Beachten Sie die nachfolgend aufgeführten gültigen Einstellungen in der Personen- und Beitragsgruppe.

    Berufsständische Versorgungsbezüge

     

    Beschäfti­gungs­beginn

    Verzichts­erklärung

    SV-Status
    Rentenart

    PGR

    BGR

    KV

    RV

    AV

    PV

    Nach Erreichen der Regelaltersgrenze
    ab 01.01.2022

    beliebig

    nicht möglich

    Berufsständischer
    Versorgungsbezug

    119

    3

    31)

    22)

    1

    Vor Erreichen der Regelaltersgrenze

    beliebig

    nicht möglich

    Berufsständischer
    Versorgungsbezug

    101

    1

    01)

    1

    1

    1) Bei RV gilt das in der Satzung des Versorgungswerks festgelegte Renteneintrittsalter
    2) Bei der AV gilt stets das gesetzliche Renteneintrittsalter
     

    Beamtenrechtliche Versorgungsbezüge
    • Kranken-/Pflegeversicherung
      Pensionäre, die bei Krankheit Anspruch auf Beihilfe nach beamtenrechtlichen Vorschriften haben, sind in der Regel versicherungsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung.
    • Arbeitslosenversicherung
      Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze werden Beiträge zur Arbeitslosenversicherung erhoben.
      Nach Erreichen der Regelaltersgrenze ist nur der Arbeitgeber mit seinem Anteil beitragspflichtig.
    • Rentenversicherung
      Pensionäre, welche die Regelaltersgrenze erreicht haben, sind von der Rentenversicherung befreit. Zur Rentenversicherung ist der Arbeitgeber-Beitragsanteil abzuführen.

     

    Beschäfti­gungs­beginn

    Verzichts­erklärung

    SV-Status
    Rentenart

    PGR

    BGR

    KV

    RV

    AV

    PV

    Nach Erreichen der Regelaltersgrenze
    ab 01.01.2022
    Anspruch auf Ruhegehalt und Beihilfe

    beliebig

    nicht möglich

    Beamtenrechtlicher
    Versorgungsbezug

    119

    0

    3

    2

    0

    Vor Erreichen der Regelaltersgrenze

    beliebig

    nicht möglich

    Beamtenrechtlicher
    Versorgungsbezug

    101

    0

    3

    10