Einkommensteuer-Rechner für Selbstständige und Freiberufler

Nicht jeder Selbstständige oder Freiberufler beschäftigt sich gerne mit Steuern. Doch an der Einkommensteuer führt kein Weg vorbei. Mit dem Einkommensteuer-Rechner berechnen Sie Ihre voraussichtliche Steuerlast im Voraus.

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  • Schnell: Ihre Einkommensteuer lässt sich in wenigen Schritten schätzen
  • Transparent: Alle Einkunftsarten und Freibeträge werden berücksichtigt
  • Informiert: Die Berechnung basiert auf aktuellen Steuerdaten 2025

So funktioniert der Einkommensteuer-Rechner

Ob haupt- oder nebenberuflich selbstständig – mit dem Lexware Einkommensteuer-Rechner können Sie Ihre Steuerbelastung bereits vor der Abgabe der Steuererklärung realistisch einschätzen. Die Grundlage der Berechnung bildet das sogenannte zu versteuernde Einkommen (zvE). Dieses umfasst Einkünfte aus:

  • selbstständiger oder nichtselbstständiger Tätigkeit
  • gewerblichen Tätigkeiten
  • Vermietung und Verpachtung
  • Kapitalanlagen

Das zvE wird nicht mit dem Brutto- oder Nettolohn gleichgesetzt. Es ergibt sich erst nach Abzug bestimmter Aufwendungen, Freibeträge und Sonderausgaben und wird vom Finanzamt im Steuerbescheid mitgeteilt.

So funktioniert die Einkommensteuer in Prozent

In Deutschland gilt für alle steuerpflichtigen Personen die Pflicht, Einkommensteuer an das Finanzamt zu zahlen – unabhängig davon, ob es sich um Angestellte, Selbstständige oder Freiberufler handelt. Während Arbeitnehmer die Steuer automatisch über den Lohnsteuerabzug entrichten, leisten Selbstständige Vorauszahlungen und gleichen die tatsächliche Steuerlast über die Einkommensteuererklärung ab.

Grundfreibetrag und Steuersätze im Überblick

Im Einkommensteuergesetz (EStG) ist geregelt, wie hoch die Einkommensteuer ausfällt. Dabei gelten:

  • ein Grundfreibetrag für niedrige Einkommen
  • ein Spitzensteuersatz für hohe Einkommen

Die Steuersätze im Überblick:

  • Einstiegssatz: 14 %
  • Spitzensteuersatz: 42 %
  • Höchststeuersatz: 45 % (bei sehr hohen Einkommen)

Grundfreibetrag und Berechnung der Steuer

Der Grundfreibetrag wird jährlich angepasst. Der Grundfreibetrag 2025 beträgt 12.096 Euro. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei, sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige.

Die Einkommensteuer ist progressiv gestaltet. Das bedeutet: Für jeden Euro, der den Grundfreibetrag übersteigt, steigt der Steuersatz.

Beispiel:
Auf den 12.097. Euro zahlen Sie 14 % Einkommensteuer – unabhängig davon, ob Sie 30.000 oder 200.000 Euro zvE haben.

Einkommensteuer für Selbstständige und Freiberufler berechnen

Um Ihre Steuerlast zu berechnen, geben Sie im Rechner die geforderten Angaben ein. Der Einkommensteuer-Rechner übernimmt den Rest – schnell und zuverlässig.

Wichtig ist, dass Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen kennen. Es ergibt sich aus:

  • dem Gewinn
  • abzüglich Vorsorgeaufwendungen (z. B. Kranken- und Pflegeversicherung)
  • Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen zählen ebenfalls nicht zum zvE

Außerordentliche Einkünfte sind unregelmäßige Einnahmen, die zum zvE hinzugerechnet werden, wie etwa Abfindungen. Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Elterngeld gelten als steuerfrei, erhöhen aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz.

Das Steuerjahr

Wählen Sie das Jahr, für das die Steuer berechnet werden soll. Der Rechner berücksichtigt automatisch den passenden Grundfreibetrag.

Zu versteuerndes Einkommen

Das zvE ergibt sich aus allen Einkunftsarten nach Abzug von Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen oder Sonderausgaben.

Diese Einkunftsarten werden unterschieden:

  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
  • Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
  • gewerbliche Einkünfte
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • land- und forstwirtschaftliche Einkünfte
  • sonstige Einkünfte

Außerordentliche Einkünfte

Sie unterliegen der sogenannten Fünftelregelung. Dazu zählen:

  • Abfindungen
  • Jubiläumszuwendungen

Bei Zusammenveranlagung sind beide Partner mit ihren außerordentlichen Einkünften zu berücksichtigen.

Entgeltersatzleistungen

Geben Sie alle Lohnersatzleistungen an, z. B.:

Diese Leistungen bleiben steuerfrei, erhöhen aber den Steuersatz (Progressionsvorbehalt). Eine Ausnahme bildet das Bürgergeld: Es bleibt steuerfrei und ohne Einfluss auf den Steuersatz.

Kirchensteuer

Die Höhe variiert je nach Bundesland:

  • 8 % (Bayern, Baden-Württemberg)
  • 9 % (übrige Bundesländer)
  • 0 % (ohne Kirchenmitgliedschaft)

Ehegattensplitting

Bei gemeinsamer Veranlagung verdoppelt sich der Grundfreibetrag. Geben Sie an, ob Sie zusammenveranlagt werden.

Einkommensteuer bei nebenberuflicher Selbstständigkeit

Sind Sie nebenberuflich tätig, geben Sie sowohl Einkünfte aus Festanstellung als auch Gewinne aus der Selbstständigkeit in der Steuererklärung an. Pauschalen für Betriebsausgaben sind je nach Beruf zulässig und vereinfachen die Gewinnermittlung.

Wann werden Einkommensteuervorauszahlungen fällig?

Wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt, verlangt das Finanzamt vierteljährliche Einkommensteuervorauszahlungen. Diese ergeben sich entweder aus:

  • Ihrer Schätzung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
  • oder einem Steuerbescheid aus dem Vorjahr

Die Zahlungstermine für die Einkommensteuervorauszahlungen sind jeweils: 10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember

Nutzen Sie den Einkommensteuer-Rechner und prüfen Sie mögliche Vorauszahlungen!

Vorauszahlungen anpassen – so geht‘s

Bei sinkenden Gewinnen oder geplanten Investitionen können Sie einen formlosen Antrag auf Herabsetzung stellen. Das Finanzamt prüft den Antrag und erlässt ggf. einen neuen Vorauszahlungsbescheid.

Die Steuerprogression 2025 im Überblick

Die Einkommensteuer steigt mit dem Einkommen. Der Steuertarif für 2025 sieht folgende Stufen vor:

  • Bis 12.096 €: steuerfrei
  • Ab 12.097 €: 14 % Einstiegssatz
  • Ab 62.810 €: 42 % Spitzensteuersatz
  • Ab 277.826 €: 45 % Höchststeuersatz (Reichensteuer)

Diese Staffelung entlastet niedrige Einkommen und belastet hohe Einkommen stärker.