AfA & Nutzungsdauer

Abschreibung Abgasmessgeräte

Abgasmessgeräte, ob für Kfz oder in sonstigen Anwendungsbereichen, zählen zu den abnutzbaren Anlagegütern und werden mit einer Nutzungsdauer von 8 Jahren abgeschrieben. Diese Angabe stammt aus der AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums für allgemein verwendbare Anlagegüter (AV), die für alle Anschaffungen oder Herstellungen ab dem 1. Januar 2001 gilt.

Bitte beachte bei der Abschreibung von Abgasmessgeräten:

Die genannte Nutzungsdauer basiert auf einer betriebsgewöhnlichen Lebensdauer und den Erfahrungswerten aus der steuerlichen Betriebsprüfung. Sie dient als Anhaltspunkt für die Bemessung der Abschreibung. Ist nachweislich eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer der Abgasmessgeräte für Kfz gegeben, kann diese bei der AfA angesetzt werden.

Die Bewertung kann sich je nach Branche unterscheiden. Sprich dazu im Vorfeld mit deinem Steuerberater, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Wenn du die Abschreibung berechnen möchtest, nutze einfach den AfA-Rechner von Lexware.

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