AfA & Nutzungsdauer

Abschreibung Anhänger

Anhänger zählen zu den beweglichen Anlagegütern und unterliegen der planmäßigen Abschreibung. Nach der AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (AV) des Bundesfinanzministeriums wird für Anhänger eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 11 Jahren angesetzt. Diese Tabelle gilt für alle Anhänger, die seit dem 1. Januar 2001 angeschafft oder hergestellt wurden.

Bitte beachte bei der Abschreibung von Anhängern:

Die festgelegte Nutzungsdauer stützt sich auf Erfahrungswerte aus der steuerlichen Betriebsprüfung und bildet einen Richtwert für die wirtschaftliche Lebensdauer im betrieblichen Einsatz. Sollte ein Anhänger nachweislich schneller an Wert verlieren, etwa durch hohe Belastung oder spezielle Einsatzzwecke, kann auch eine verkürzte Nutzungsdauer berücksichtigt werden.

Da es sich bei der AfA-Tabelle nicht um eine gesetzliche Verpflichtung handelt, sondern um eine Verwaltungsempfehlung, sind je nach Branche und Nutzung abweichende Bewertungen möglich. Um steuerliche Risiken zu vermeiden, ist die Rücksprache mit dem Steuerberater empfehlenswert. Du möchtest die Abschreibung für einen Anhänger einfach ermitteln? Verwende dafür den AfA-Rechner von Lexware.

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