AfA & Nutzungsdauer
Abschreibung Auflieger
Auflieger gelten als abnutzbare Wirtschaftsgüter und müssen über die festgelegte Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Laut AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums beträgt diese bei Aufliegern 11 Jahre. Die zugrunde liegende AfA-Tabelle gilt für alle Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2000 angeschafft oder selbst hergestellt wurden.
Das musst du bei der Abschreibung von Aufliegern beachten:
Die genannte Nutzungsdauer basiert auf den Erfahrungswerten der steuerlichen Betriebsprüfung und bietet eine solide Orientierung für die Abschreibung. Sie gibt Auskunft darüber, wie lange ein Auflieger üblicherweise wirtschaftlich genutzt wird.
Sofern eine verkürzte Lebensdauer sachlich belegt werden kann, ist es möglich, diese für die Abschreibung heranzuziehen. In der Praxis hängt die tatsächliche Nutzungsdauer oft von der Branche, der Einsatzintensität und äußeren Bedingungen ab. Bespreche besondere Fälle am besten im Vorfeld mit deinem Steuerberater.
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