AfA & Nutzungsdauer
Abschreibung Drehbänke
Drehbänke sind langlebige Investitionsgüter im Maschinenpark vieler Unternehmen und werden über die vorgesehene Nutzungsdauer abgeschrieben. Nach der AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (AV) des Bundesfinanzministeriums liegt diese bei 16 Jahren. Die Tabelle gilt für alle Drehbänke, die nach dem 31. Dezember 2000 angeschafft oder hergestellt wurden.

Bitte beachte bei der Abschreibung von Drehbänken:
Die angegebene Nutzungsdauer stützt sich auf Erfahrungswerte aus der steuerlichen Betriebsprüfung. Sie stellt einen allgemeinen Richtwert für die wirtschaftliche Lebensdauer dar. Je nach Beanspruchung und Einsatzbedingungen kann auch eine kürzere Nutzungsdauer geltend gemacht werden, sofern eine sachliche Begründung vorliegt.
Da die AfA-Tabelle keine gesetzliche Vorschrift, sondern eine Verwaltungsempfehlung der Finanzverwaltung ist, kann es je nach Branche und Nutzung zu Abweichungen kommen. Um die AfA korrekt zu ermitteln, empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater.
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