AfA & Nutzungsdauer
Abschreibung Drucker
Die Abschreibung von Druckern sowie ähnlichen Geräten wie Kopiergeräten oder Druckmaschinen erfolgt auf Grundlage der amtlichen AfA-Tabelle. Je nach Art und Einsatz unterscheidet sich die Nutzungsdauer erheblich:
- Für Drucker liegt die Nutzungsdauer bei 1 Jahr.
- Kopiergeräte werden mit einer Nutzungsdauer von 7 Jahren angesetzt.
- Druckmaschinen, die typischerweise in der Produktion verwendet werden, haben eine Nutzungsdauer von 13 Jahren.
Bitte beachte bei der Abschreibung von Druckern und verwandten Geräten
Die aufgeführten Werte zur Nutzungsdauer von Druckern, Druckmaschinen und Kopiergeräten beruhen auf Erfahrungswerten der steuerlichen Betriebsprüfung. Sie bilden die Grundlage für die planmäßige Abschreibung und helfen dabei, die wirtschaftliche Lebensdauer eines Geräts realistisch abzubilden.
Die Angaben stammen aus der sogenannten AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter des Bundesfinanzministeriums. Diese ist auf Anschaffungen und Herstellungen ab dem 01.01.2001 anwendbar.
Sollte ein Gerät, etwa durch intensive Nutzung, früher ersetzt werden müssen, kannst du auch eine verkürzte Nutzungsdauer geltend machen. Voraussetzung ist, dass du die kürzere Dauer nachvollziehbar belegen kannst. Die richtige Einstufung hängt auch vom konkreten Einsatzbereich ab – sprich dazu im Zweifel mit deinem Steuerberater.
Wenn du die Abschreibung für Drucker, Kopierer und Druckmaschinen unkompliziert berechnen möchtest, nutze am besten den AfA-Rechner von Lexware.
Auszeichnungen
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