AfA & Nutzungsdauer
Abschreibung Feuerwehrfahrzeuge
Feuerwehrfahrzeuge gehören zu den abnutzbaren Anlagegütern und müssen über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Diese beträgt laut AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums 10 Jahre. Grundlage ist die Tabelle für allgemein verwendbare Wirtschaftsgüter, gültig für alle Anschaffungen oder Herstellungen nach dem 31.12.2000.
Das musst du bei der Abschreibung von Feuerwehrfahrzeugen beachten:
Die genannte Nutzungsdauer basiert auf Erfahrungswerten der steuerlichen Betriebsprüfung und dient als Orientierung für die Bewertung des Wertverzehrs. Je nach Nutzung oder technischer Beanspruchung kann die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer ausfallen.
Wenn eine verkürzte Einsatzdauer sachlich begründet und dokumentiert werden kann, lässt sich diese auch bei der AfA berücksichtigen. Dabei spielen Faktoren wie Einsatzhäufigkeit oder spezielle Anforderungen an das Fahrzeug eine Rolle. Konsultiere in solchen Fällen idealerweise deinen Steuerberater, um Klarheit zu schaffen.
Du kannst die Abschreibung für Feuerwehrfahrzeuge ganz einfach mit dem AfA-Rechner von Lexware berechnen.
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