AfA & Nutzungsdauer

Abschreibung EC Kartenleser

Wenn du einen EC-Kartenleser betrieblich nutzt, kannst du die Anschaffungskosten über die AfA (Absetzung für Abnutzung) steuerlich geltend machen. Laut AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 8 Jahre. Diese Angabe gilt für Kartenlesegeräte, die nach dem 31.12.2000 gekauft oder hergestellt wurden und richtet sich nach den allgemein verwendbaren Anlagegütern.

Bitte beachte bei der Abschreibung von EC Kartenlesern:

Die genannte Nutzungsdauer von 8 Jahren basiert auf Erfahrungen aus der steuerlichen Betriebsprüfung. Sie dient als Orientierung für die Abschreibung von EC-Kartenlesern und ähnlichen Geräten. Du darfst aber auch eine kürzere Nutzungsdaueransetzen, wenn du sie nachvollziehbar belegen kannst.

Dabei gilt:

  • Die tatsächliche Nutzungsdauer kann je nach Branche oder Einsatzbereich variieren.
  • Ein abweichender Zeitraum muss glaubhaft nachgewiesen werden.
  • Die 8 Jahre stellen eine Richtlinie dar – keine verpflichtende Vorgabe.
  • Eine individuelle Abschreibung kann steuerlich anerkannt werden, wenn sie dokumentiert ist.

Sprich am besten vorab mit deinem Steuerberater, falls du von der Standardnutzungsdauer abweichen willst. 
Du willst die Abschreibung direkt berechnen? Dann nutze den AfA-Rechner von Lexware.

Unsere Empfehlung
Lexware Office

Du möchtest deine Anlagegüter abschreiben? Mit Lexware Office geht das ganz schnell & einfach!

  • Abschreibungen automatisch berechnen & buchen
  • Sofort-Abschreibung von GWG
  • Einfacher Datenaustausch mit dem Steuerberater

ab 12,90 €

ab 6,45 €

(zzgl. MwSt.)

Auszeichnungen

Lexware Office ist mehrfacher Testsieger

Lexware Office ist Testsieger 2025 bei Computern im Handwerk
Lexware Office ist Testsieger 2025 bei Chip
Lexware Office ist Testsieger 2025 bei Business IT
Lexware Office ist Testsieger 2025 bei PCgo
Lexware Office ist Testsieger 2025 bei PCgo
Lexware Office ist Testsieger 2025 bei PC Magazin