AfA & Nutzungsdauer
Abschreibung EC Kartenleser
Wenn du einen EC-Kartenleser betrieblich nutzt, kannst du die Anschaffungskosten über die AfA (Absetzung für Abnutzung) steuerlich geltend machen. Laut AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 8 Jahre. Diese Angabe gilt für Kartenlesegeräte, die nach dem 31.12.2000 gekauft oder hergestellt wurden und richtet sich nach den allgemein verwendbaren Anlagegütern.

Bitte beachte bei der Abschreibung von EC Kartenlesern:
Die genannte Nutzungsdauer von 8 Jahren basiert auf Erfahrungen aus der steuerlichen Betriebsprüfung. Sie dient als Orientierung für die Abschreibung von EC-Kartenlesern und ähnlichen Geräten. Du darfst aber auch eine kürzere Nutzungsdaueransetzen, wenn du sie nachvollziehbar belegen kannst.
Dabei gilt:
- Die tatsächliche Nutzungsdauer kann je nach Branche oder Einsatzbereich variieren.
- Ein abweichender Zeitraum muss glaubhaft nachgewiesen werden.
- Die 8 Jahre stellen eine Richtlinie dar – keine verpflichtende Vorgabe.
- Eine individuelle Abschreibung kann steuerlich anerkannt werden, wenn sie dokumentiert ist.
Sprich am besten vorab mit deinem Steuerberater, falls du von der Standardnutzungsdauer abweichen willst.
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