AfA & Nutzungsdauer

Abschreibung Kehrmaschinen

Für die steuerliche Abschreibung gelten Kehrmaschinen als abnutzbare Wirtschaftsgüter. Laut AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums beträgt die Nutzungsdauer 9 Jahre. Diese Angabe stammt aus der AV-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter und gilt für Anschaffungen oder Herstellungsmaßnahmen ab dem 01.01.2001.

Bitte beachte bei der Abschreibung von Kehrmaschinen:

Die festgelegte Nutzungsdauer basiert auf Erfahrungswerten der steuerlichen Betriebsprüfung. Sie gilt als Orientierung für die AfA und beschreibt, wie lange eine Kehrmaschine im Regelfall wirtschaftlich genutzt werden kann.

Unter bestimmten Voraussetzungen darfst du eine individuell kürzere Nutzungsdauer ansetzen. Voraussetzung dafür ist, dass du diese glaubhaft nachweist. Häufig hängen solche Abweichungen von Branche, Einsatzhäufigkeit oder technischem Verschleiß ab. Sprich in Zweifelsfällen mit deinem Steuerberater, um steuerliche Risiken zu vermeiden und die richtige AfA-Methode anzuwenden.

Die Ermittlung der jährlichen Abschreibungssumme für deine Kehrmaschinen übernimmt der AfA-Rechner von Lexware – schnell und einfach.

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