AfA & Nutzungsdauer

Abschreibung Kipper

Kipper gehören zu den abnutzbaren Anlagegütern, deren Abschreibung über die sogenannte AfA geregelt wird. Für Kipper ist eine Nutzungsdauer von 9 Jahren vorgesehen. Diese Angabe basiert auf der AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (AV-Tabelle) des Bundesfinanzministeriums und gilt für Anschaffungen oder Eigenherstellungen ab dem 01.01.2001.

Bitte beachte bei der Abschreibung von Kippern:

Die angegebene Nutzungsdauer ergibt sich aus den Erfahrungswerten der steuerlichen Betriebsprüfung und stellt eine betriebsübliche Durchschnittsdauer dar. Sie dient als Grundlage für die Bemessung der jährlichen Abschreibungsbeträge im Rahmen der AfA.

Abweichungen von dieser Standarddauer sind möglich. Wird eine kürzere Nutzungsdauer nachgewiesen, darf diese ebenfalls der Abschreibung zugrunde gelegt werden. In der Praxis kann das etwa bei sehr intensiver Beanspruchung oder besonderem Verschleiß der Fall sein.

Da die wirtschaftliche Nutzungsdauer auch branchen- und nutzungsabhängig sein kann, empfiehlt es sich, Rücksprache mit dem Steuerberater zu halten.

Du möchtest die Abschreibung für einen Kipper einfach ermitteln? Verwende dafür den AfA-Rechner von Lexware.

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