AfA & Nutzungsdauer
Abschreibung Kühlschrank
Betrieblich genutzte Kühlschränke zählen zu den abnutzbaren Wirtschaftsgütern und werden entsprechend steuerlich abgeschrieben. Laut der AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (AV) des Bundesfinanzministeriums beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 10 Jahre. Diese Vorgabe gilt für alle Kühlschränke, die ab dem 1. Januar 2001 angeschafft oder hergestellt wurden.

Bitte beachte bei der Abschreibung von Kühlschränken:
Die genannte Nutzungsdauer ergibt sich aus den Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung. Sie dient als Orientierungshilfe für die Bemessung der Abschreibung. Ist ein Kühlschrank überdurchschnittlich stark beansprucht, beispielsweise im Dauerbetrieb in der Gastronomie, kann auch eine verkürzte Nutzungsdauer anerkannt werden. Voraussetzung ist eine glaubhafte Begründung und entsprechende Nachweise.
Da die AfA-Tabelle keine rechtlich bindende Vorschrift darstellt, sondern eine Verwaltungsempfehlung, sind abweichende Nutzungsdauern je nach Einsatzbereich nicht ausgeschlossen. Kläre individuelle Fragen im Vorfeld mit deinem Steuerberater.
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