AfA & Nutzungsdauer

Abschreibung Lichtreklame

Lichtreklame zählt zu den abnutzbaren Wirtschaftsgütern und wird steuerlich über mehrere Jahre abgeschrieben. Laut AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums für allgemein verwendbare Anlagegüter (AV) beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 9 Jahre. Diese Vorgabe gilt für Lichtreklamen, die ab dem 1. Januar 2001 angeschafft oder hergestellt wurden.

Bitte beachte bei der Abschreibung von Lichtreklame:

Die angesetzte Nutzungsdauer von 9 Jahren basiert auf den Erfahrungswerten aus der steuerlichen Betriebsprüfung und dient als Richtwert für die planmäßige Abschreibung. Je nach Nutzung und Umwelteinflüssen kann eine verkürzte Nutzungsdauer in Betracht kommen, sofern diese nachvollziehbar begründet wird.

Da die AfA-Tabelle eine Verwaltungsempfehlung und kein Gesetz ist, sind abweichende Einschätzungen in der Praxis möglich – insbesondere bei unterschiedlichen Einsatzbedingungen. Zur sicheren steuerlichen Bewertung empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Steuerberater.

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