AfA & Nutzungsdauer

Abschreibung Monitore

Ein Monitor zählt zu den digitalen Arbeitsmitteln und wird steuerlich über die sogenannte AfA − Absetzung für Abnutzung − erfasst. Die Abschreibung für Monitore und Bildschirme im Allgemeinen orientiert sich laut AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums an einer Nutzungsdauer von einem Jahr. Die zugrunde liegende AfA-Tabelle gilt für alle beweglichen Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2000 angeschafft und hergestellt wurden.

Beitragsbild zur Abschreibung von Monitoren.

Bitte beachte bei der Abschreibung von Monitoren:

Die angegebene Nutzungsdauer für Monitore bzw. Bildschirme basiert auf Erfahrungswerten der steuerlichen Betriebsprüfung und dient als Richtwert für die wirtschaftliche Verwendung. Sollte der Monitor tatsächlich kürzbar nutzbar sein, zum Beispiel aufgrund intensiver Nutzung oder technischer Defekte, lässt sich auch diese kürzere Dauer bei der Abschreibung des Bildschirms ansetzen.

Da die Nutzungsdauer unter Umständen von Branche zu Branche variiert, ist eine vorherige Abstimmung mit dem Steuerberater empfehlenswert. Nutze zur schnellen Berechnung die komfortable Funktion im AfA-Rechner von Lexware.

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